Schutzraum
Es gibt auch in Karlsruhe noch Häuser, die Schutzraum bieten, aber keine Bunker sind.
Geschichte
Während des Zweiten Weltkrieges gab es praktisch in jedem größeren Haus, das sich dazu eignete, Luftschutzräume, die entsprechend umgebaut worden waren und entsprechend den gesamten Hausbewohnern für kurz oder lange bei Luftangriffen Schutz boten. In Durlach wurde auf dem Gelände der heutigen Schule am Turmberg in einem ehemaligen Steinbruch ein Stollen in den Berg getrieben der als Luftschutzraum diente.
Heute
Heute sind verschiedene Tiefgaragen dafür ausgelegt als Schutzraum zu fungieren:
Karlsruher Innenstadt
- Magdeburger Haus
- Badische Landesbibliothek
- Informatikgebäude der Universität (50.34)
- Gebäude der Wirtschaftswissenschaften an der Universität (20.11-20.14)
- Badische Versicherungen
- Hotel Ambassador
- Renaissance-Hotel
- Festplatz
- Leonardo Hotel Karlsruhe (Parkhaus Luisenstraße)
- Private Tiefgarage Rüppurrer Straße (bei Nr. 72)
- Europahalle
- Hauptbahnhof
- Moningerstraße
- Kriegsstraße/Brauerstraße
- Panoramaweg 6a
Durlach
- Private Tiefgarage in der Gritznerstraße
- Tiefgarage unter der Weiherhofhalle
- Tiefgarage unter dem ASB Regionalverband Karlsruhe
Bilder
Hinweis auf Luftschutzkeller in der Marienstraße
Luftschutztür und Mauerdurchbruch in einem Keller in der Südstadt
Privater Schutzraum
Zur Schaffung eines flächendeckenden Schutzraumbaus hatte die Bundesrepublik Deutschland seit den 1970er Jahren für die Errichtung von Schutzräumen in privaten Bauten Zuschüsse gewährt. Diese Hausschutzräume mussten bestimmten baulichen Voraussetzungen genügen, über eine spezielle Ausstattung verfügen und durften nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Aufgrund der veränderten Bedrohungslage nach Auflösung des Ost-West-Konflikts zu Beginn der 1990er Jahre werden Hausschutzräume nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt. Im Rahmen der Aufgabe des flächendeckenden Schutzraumbaus entlässt der Bund auch alle von ihm geförderten privaten Hausschutzräume aus der Zivilschutzbindung. Das bedeutet, dass die Räume ab 2010 von den Eigentümern ohne zivilschutzrechtliche Einschränkungen genutzt und verändert werden können.
Rückforderungen einmal geleisteter Zuschüsse werden vom Bund nicht geltend gemacht; im Gegenzug übernimmt der Bund aber auch keine Kosten für Stilllegung oder Rückbau.
Da eine große Zahl von Eigentümern betroffen ist, erfolgt die formelle Entwidmung für alle Städte und Gemeinden per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Karlsruhe[1]
Weblinks
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Schutzraum“