Privilegienbrief von 1722
Der Privilegienbrief von 1722 regelt die Verwaltung der Stadt Karlsruhe, die im Privilegienbrief von 1715 nicht über die Ankündigung einer eigenen Gerichtsbarkeit hinausging.
Markgraf Karl Wilhelm gestand 1722 den Bürgern von Karlsruhe zu, einen Bürgermeister, ein Gericht, einen Rat zu wählen und ein Rathaus zu bauen. Daneben wurde Karlsruhe als „Steueroase“ bestätigt. Neubürger mussten nun ein Kapital von mindestens 200 Gulden vorweisen können und ihren Wohnsitz zwingend in Karlsruhe nehmen. Die Stadt wurde dazu ermächtigt, Gebühren und Abgaben zu erheben, um den Aufbau der städtischen Infrastruktur finanzieren zu können und ihre Ausgaben bestreiten zu können.
Für in Karlsruhe getätigte Geschäfte wurde kein Pfundzoll erhoben. Rohstoffe sowie Produkte konnten zollfrei ein- und ausgeführt werden.
Das Rathaus wurde ab 1728 in der zentralen Achse der Stadt neben der Konkordienkirche errichtet.