Kreisbrandmeister

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Der Kreisbrandmeister (Abkürzung: KBM) ist ein feuerwehrtechnischer Ehrenbeamter, mit Sitz im Landratsamt. Er wird jeweils auf die Dauer von fünf Jahres von den Feuerwehrkommandanten des Landkreises gewählt.

Aufgaben

Er bearbeitet die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten des jeweiligen Landkreises. Er unterstützt die Bürgermeisterämter beziehungsweise die Landkreisfeuerwehren. Im Rahmen von Übungen und Einsätzen kann er die technische Leitung übernehmen.

Landkreis Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe ist der Kreisbrandmeister zusammen mit dem Katastrophenschutz dem Dezernat IV „Recht und Ordnung“ des Landratsamtes zugeordnet.

Bisherige Kreisbrandmeister

Dienstsitz

Landratsamt Karlsruhe, Dezernat IV
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe