Hotel Erbprinz
Dieser Artikel beschreibt das Hotel Erbprinz in Ettlingen bei Karlsruhe; für die gleichnamigen Häuser in Karlsruhe siehe Hotel Erbprinz (Begriffsklärung).
Das Hotel Erbprinz ist ein gehobenes Hotel (fünf Sterne) und liegt in der Ettlinger Innenstadt gegenüber dem Schloss mit 120 Zimmern.
Beschreibung
Berühmter als das Hotel ist sein elegantes Restaurant.
Zusätzlich besteht innerhalb der Räume die Weinstube Sybilla in ländlichem Stil mit einer etwas eingeschränkten Speisekarte. Auf diese wird auch zurück gegriffen, wenn das Restaurant beispielsweise durch Abwesenheit des Küchenchefs eigentlich geschlossen ist.
Geschichte
Das Hotel wurde von Helmuth Gietz (1911–1993) und seiner Frau Annemarie (1912–2011) geführt. 1986 wurde dieser Ehrenbürger von Ettlingen. Nach dem Tod ihres Mannes 1993 verkaufte sie das Hotel 1998 an Bernhard Zepf.
2005 erhielt das Hotel Erbprinz einen Michelin-Stern, verlor ihn im Jahr darauf aber wieder.
Von Mai 2009 bis Oktober 2010 liefen Umbauarbeiten: Für neun Millionen Euro entstand ein Erweiterungsbau mit 38 neuen Zimmern und Tagungsräumen sowie eine Tiefgarage und ein Hallenbad. Dadurch konnte von der DEHOGA der Zusatz „Superior“ vergeben werden. Am 5. September 2021 brach im Saunabereich ein Brand aus. In der Folge musste der Bereich kernsaniert und neu gestaltet werden. Als Termin für die Wiedereröffnung des Saunabereichs wurde der 15. Dezember 2022 genannt[1].
Adresse
- Hotel-Restaurant Erbprinz
- Rheinstraße 1
- 76275 Ettlingen
- Telefon: (0 72 43) 32 20
- Telefax: (0 72 43) 32 23 22
- E-Mail: info(at)erbprinz.de
Dieser Ort im Stadtplan:
- OpenStreetMap-Karte (48°56'29.48" N 8°24'14.47" O)
- Karlsruher Onlinestadtplan
- Yellowmap-Stadtwikiplan
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz „Hotel Erbprinz“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Hotel Erbprinz“
Fußnoten
- ↑ Ein Jahr nach dem Feuer im Ettlinger Erbprinz: "Eine Entschuldigung hat es bisher nicht gegeben" https://www.ka-news.de/region/ettlingen/ein-jahr-nach-dem-feuer-im-ettlinger-erbprinz-eine-entschuldigung-vom-brandverursacher-hat-es-bisher-nicht-gegeben-art-2853150