Gesundheitsamt
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Unter Gesundheitsamt werden im allgemeinen Sprachgebrauch die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zusammengefasst.
Für den Einzelnen ist es nicht immer einfach die richtige Behörde oder den passenden Sachbearbeiter zu finden. Hier hilft, bei einem konkreten Anliegen, die Behördenrufnummer 115.
Landesregierung
Die Zuständigkeiten liegen im
- Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren mit den
- Regierungspräsidien als höhere Gesundheitsbehörden und dem
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist die
- Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen mit dem
- Referat 25 – Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten
zuständig.
Für allen anderen Aufgaben sind die Gesundheitsämter in den Land- und Stadtkreisen zuständig.
Land- und Stadtkreis
- Landratsamt Karlsruhe mit dem
- Dezernat IV – Recht und Ordnung mit dem
- Amt 41 Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Karlsruhe
- Dezernat IV – Recht und Ordnung mit dem
- Landratsamt Rastatt mit dem
- Dezernat 2 und der
- Abteilung 2.3 Gesundheitsamt und einer Außenstelle in Baden-Baden
- Dezernat 2 und der
- Stadt Baden-Baden mit einer
- Außenstelle des Gesundheitamtes des Landratsamt Rastatt
- Stadt Karlsruhe mit dem
- Amt 41 Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Karlsruhe im Landratsamt Karlsruhe