Diskussion:Wasserpfeife

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Überarbeiten

Sowohl der Anbau als auch der Besitz von Marihuana sind in Deutschland strafbar gemäß §29 a Abs.1 Nr.1 Betäubungsmittelgesetz ... Dafür macht ihr hier Reklame??? --84.163.216.116 22:30, 28. Jan. 2007 (CET)

Nein. Aber ich glaube das Wasserpfeifen auch legale Dinge verarbeitne können. --Hauke Löffler (Diskussion) 22:50, 28. Jan. 2007 (CET)
Wasserpfeifen sind in erster Linie dazu gebaut aromatisierten Tabak zu rauchen. Natürlich kann man damit auch andere Dinge machen, aber das heißt ja nicht dass deswegen Wasserpfeifen verboten wären. Mit nem Feuerzeug kann man auch Joints anzünden und trotzdem sind Feuerzeuge nicht verboten. -- Ernie (Post) 23:29, 28. Jan. 2007 (CET)
Wenn ihr mal einen Blick in den Artikel werft, wird dort Marihuana im Zusammenhang mit Head Shops erwähnt und nicht mit Wasserpfeifen.
Ich halte den Artikel alles andere als neutral und denke, er bedarf einer Überarbeitung. Shishas sind legal, auch bestimmte Drogen wie Zigaretten, Tabak oder Alkohol (Absinth, Alkopops) sind legal.
Der Artikel hier erinnert mich schwer an einen Artikel zu Zigarren/Tabak, den ich neulich im TOP Magazin (Hochglanz-Werbemagazin für die Region) gelesen habe und sich liest, als wäre er von der badischen Tabaklobby geschrieben.
Und zur IP-Änderung heute nacht Coppa ist zu, steht im Artikel und Diskussion:Coppa_Dos ist noch in der Klärung. --Wilhelm Kawana Bühler 07:47, 29. Jan. 2007 (CET)