Diskussion:Hirnlandschaft

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

AFAIR war der Zylinder mal ziemlich verfallen, wurde inzwischen wieder neu hergerichtet. Weiss jemand wann das genau war? --mmaddin 23:00, 18. Feb. 2007 (CET)

Panoramafreiheit? Unigelände == öffentlicher Verkehrsraum?

Schöne Fotos von der Hirnlandschaft kann man eigentlich nur von dem Gebiet selbst aus machen. Wie sieht es dann mit der rechtlichen Lage aus, darf so ein Foto ohne Genehmigung des Künstlers veröffentlicht werden? Unklar, ob der Uni-Campus im Sinne der Panoramafreiheit als öffentlicher Raum zählt ... --mmaddin 23:03, 18. Feb. 2007 (CET)

Konsens war bisher, dass kein Problem sein sollte, schon gar nicht bei Einschränkung auf Nutzung im Stadtwiki. Also rein mit den Bildern :-) --mmaddin 19:59, 16. Mär. 2007 (CET)
Wenn jedermann/frau auf dem Gelände rumradeln darf ohne Probleme zu bekommen, so ist das Gelände nach einschlägigen Diskussionen in de.soc.recht.strassenverkehr öffentlicher Verkehrsraum und unterliegt der StVO. Ich würde mal sagen, dass man diesen Maßstab auch auf die Panoramafreiheit anwenden kann... --Mueck 22:16, 16. Mär. 2007 (CET)
Vorher lieber mal klären ob die VG Bild-Kunst die Verwertungsrechte an dem Kunstwerk hat. Da muss man vorsichtig sein, siehe auch allmende:Hilfe:Bild-Kunst -- Ernie (Post) 00:04, 17. Mär. 2007 (CET)
Panoramafreiheit in der Wikipedia hebt aber auf den real existierenden § 59 UrhG ab. Wie sollte sich die VG einem Gesetz widersprechende Rechte rausnehmen können? --Mueck 01:14, 17. Mär. 2007 (CET)
Ich persönlich sehe die VG Bild-Kunst da auch im Unrecht. Ich möchte aber darum bitten vorsichtig mit diesem Thema umzugehen bis wir uns Rat bei einem Juristen geholt haben. Die Stadtwiki-Gesellschaft möchte ihr Geld gerne für andere Dinge als für Rechtsstreitigkeiten ausgeben ;) -- Ernie (Post) 10:48, 17. Mär. 2007 (CET)
Gibt es denn, mal andersrum gefragt, irgendwo Fälle, wo die VG entgegen § 59 Rechte geltend gemacht hat? Auf was beruht eure Skepsis? Mir fehlt hier irgendwie die Grundlage dieser Diskussion, da es hier m.E. ja recht klar um eine Fall von Panoramafreiheit geht... --Mueck 13:15, 17. Mär. 2007 (CET)
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem Griff allerdings die Panoramafreiheit nicht weil das Kunstwerk in einem Gebäude stand. Wenn ich mal ein bisschen rumschaue finde ich im Stadtwiki KA auch mehrere Fotos von Kunst im öffentlichem Raum (Ettlinger Tor z.B.). Also wie gesagt, ich möchte hier jetzt keinem was verbieten, ich möchte nur zu verantwortungsbewusstem Handeln auffordern. Aber da hier, zumindest meinerseits, Unklarheit herrscht, werde ich das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung packen. -- Ernie (Post) 19:59, 17. Mär. 2007 (CET)
Ich hatte beim letzten Stadtwiki-Treffen auch Hauke (kurz) dazu gefragt. Die Einschätzung "Kein Problem, vor allem wenn nur zur Nutzung im Stadtwiki freigegeben" kam von ihm (zumindest habe ich ihn so verstanden). Kunstwerke, die von öffentlichem Raum aus (ohne Hilfsmittel wie Leiten usw) aufgenommen wurden, haben wir ja einige im Stadtwiki. Ich war mir nur nicht sicher, ob der Uni-Campus öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit ist. Ausgerechnet an einem Zugang im Bereich des Kunstwerks steht nämlich was von Privatem Grund oder so. Andererseits ist nach Norden hin keine Abgrenzung, man stolpert einfach so vom Waldparkplatz aus rein ... Wenn ihr das Thema nochmal gemeinsam klärt, ist das natürlich auch gut. --mmaddin 16:36, 18. Mär. 2007 (CET)
Verantwortlich für das einstellen von Bildern ist der Hochladende. Raten können wir aktuell garnichts. Die Juristen, die wir bisher befragt haben, sind unterschiedlicher Ansicht und es kommt immer auf den Einzelfall an. Siehe auch allmende:Hilfe:Bild-Kunst und http://tursky.blogspot.com/ --Wilhelm Kawana Bühler 23:34, 24. Mär. 2007 (CET)
Die beiden genannten Links behandeln die Situation von Kunstwerken IN Gebäuden, hier stellt sich aber die Frage nach der Panoramafreiheit, die ich für gegeben erachte, wenn man vom Parkplatz aus ungestört auf zum Behufe der Erreichbarkeit der Gebäude von dort aus ordentlich angelegten Wegen hinschlabbe kann... --Mueck 17:43, 25. Mär. 2007 (CEST)
Hilft deine Aussage jetzt weiter? Unterstützt du Menschen, die deinem Weg folgen finanziell? --Wilhelm Kawana Bühler 18:25, 25. Mär. 2007 (CEST)
Sie hilft mindestens genauso viel weiter wie Dein Verweis auf eine Seite, die den paragraphen, um den die Diskussion gehen sollte, gar nicht erwähnt (im Gegensatz zu Stadtwiki:Bild). Andere Leute unterstütze ich nicht, aber ich halte nun gerne selbst den Kopf hin... --Mueck 15:42, 27. Mär. 2007 (CEST)
Die Idee mit der Vorlage zur Panaoramafreiheit ist gut. Zum Thema Unigelände habe ich mich heute mit einem Juristen unterhalten. Da es öffentlich gewidmete Straßen sind, sieht er das Unigelände als öffentlichen Raum. Den Garten des Bundesgerichtshofes hingegen nicht, der ist ja i.d.R. abgeschlossen. Das klingt schlüssig, rate möchte ich dazu nichts. --Wilhelm Kawana Bühler 18:36, 27. Mär. 2007 (CEST)
Die Vorlage finde ich auch sinnvoll. Ich versteh nur nicht, warum dabei jetzt meine Bilder rausfliegen mussten. Grade die Bildunterschrift fand ich eine durchaus ergänzende Information. --mmaddin 02:43, 28. Mär. 2007 (CEST)
Das ergab sich als Konsequenz aus der Diskussion zwischen mir und Wilhelm. Aber es steht Dir nattürlich frei, Deine Bilder wieder reinzunehmen (wenn Du es nicht schon tatest, eine IP nahm sie wieder rein...) --Mueck 11:57, 28. Mär. 2007 (CEST)
Hmm, war irgendjemand anderes. Auch recht ... :) --mmaddin 17:02, 28. Mär. 2007 (CEST)