Diskussion:Deutsche Rentenversicherung
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Einleitung
Ich glaube der Satz: "Beim Ersteintritt in die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet künftig der Zufall, ob man der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemalige BfA) in Berlin oder dem zuständigen Regionalträger zugeordnet wird; in seltenen Fällen erfolgt sogar eine Zuordnung zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, obwohl gar kein Bezug zum Bergbau bzw. zur Bahn oder Seefahrt besteht" ist teilweise falsch. Es gibt keine Zufallsentscheidung, Beiträge werden heute grundsätzlich der Deutschen Rentenversicherung zugeordnet. Auch die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist meiner Ansicht nach nur noch für die 400-€-Shops zuständig. Evtl. auch für frühere Beiträge. Wer weiß Genaueres ? --HDG 17:41, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Ich denke, daß der Satz zumindest problematisch ist. Wenn es uns hier zu kompliziert wird, sollten wir lieber schweigen. Nicht, daß uns in 10 Jahren noch ein frustrierter Rentner mal verklagt ;-) --Gude 17:46, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Deshalb sollte es mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Meine jetzigen Angaben stammen von einem langjährigen Mitarbeiter der LVA, der noch die Angelegenheiten der Abteilung LVA vertritt, und von Mitarbeitern der BfA. Als früherer Arbeitgeber und Arbeitnehmer und heutigem 400-EU-Shoper und Rentner kenne ich die Vorgänge und mache mich immer wieder schlau, um auf den Laufenden zu bleiben. --HDG 17:57, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Der Artikel wurde von einem Regionaldirektor der Deutschen Rentenversicherung geschrieben. -- Wilhelm Kawana Bühler 18:00, 18. Okt. 2009 (UTC)
- ;-) Nun, dann haben wir das wenigstens hier nun dokumentiert... --Gude 18:03, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Das habe ich aus Michael Obert :) --Wilhelm Kawana Bühler 18:05, 18. Okt. 2009 (UTC)
- ;-) Nun, dann haben wir das wenigstens hier nun dokumentiert... --Gude 18:03, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Der Artikel wurde von einem Regionaldirektor der Deutschen Rentenversicherung geschrieben. -- Wilhelm Kawana Bühler 18:00, 18. Okt. 2009 (UTC)
- Der Satz stimmt: es entscheidet tatsächlich der Zufall - bei erstmaliger Vergabe der Versicherungsnummer - und mit der EU (freier Zugang zur Versicherung) hat das rein gar nichts zu tun, deshalb hab ich dies wieder gelöscht!Es gibt keine freie Wahl des Rentenversicherungsträgers! Es ist sogar so, dass Versicherte ohne ihre Zustimmung von der alten BfA zur alten LVA umgruppiert werden: Ziel ist nämlich, dass mittelfristig die Regionalträger (ehem. LVAen) 55%, die DRV Bund (Ex-BfA) 45% und der kleine Bundesträger (Ex-Knappschaft, Ex-Bahnversicherungsanstalt, Ex-Seekasse) 5% der Versicherten hat. Man kann meinen Satz also getrost stehen lassen, denn er enthält eine Information, die viele - siehe auch falsche Behauptungen hier - nicht wissen und die m. E. nicht uninteressant ist. Falsch ist auch, dass die LVA jetzt die "Deutsche Rentenversicherung" ist und diese die "gemeinsame" Verwaltung darstellt. Die einzelnen Träger - Regionalträger (DRV mit dem jeweiligen Gebietszusatz), die DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See sind nach wie vor getrennte, selbständige Einrichtungen. Die DRV Bund übernimmt dabei zusätzlich noch die Aufgaben, die früher der VDR (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) hatte und die Regionalträger haben die Gesamtaufgabe Beratung übernommen. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Michael Obert (Diskussion • Beiträge) 2. Februar 2011, 14:20 Uhr)