Diskussion:Behindertenbeauftragter

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Quellen / Hinweise

  • Basis für diese Liste war eine Umfrage in allen Rathäusern der Kreise KA/RA/BAD. Lediglich Ettlingen habe ich noch nicht gefragt, bzw. Bruchsal weiß ich auch so, dass es dort keinen gibt.
  • Ich habe die Antworten, sofern sie gekommen sind, 1:1 übernommen und lediglich in SW-taugliches Format gebracht. Gemeinden, die in der Liste fehlen, haben entweder nicht geantwortet oder es gibt dort keinen Ansprechpartner.
  • Karlsruhe hat zwar 100% sicher einen, man hat aber auf meine Anfrage nicht reagiert.
  • ich habe diesen Artikel zuerst im (noch nicht öffentlichen ) Leichte-Sprachen-Stadtwiki verfasst und von dort aus in dieses Wiki "übersetzt.
  • Ich wollte als Weblink noch auf Wikipedia verlinken ( [1]), aber das hat nicht geklappt.
  • Mir ist bewusst, dass ich in ein paar Jahren noch einmal Rundfrage machen muss, weil sich die Daten ändern können und sicher auch mal werden.
  • --SZ (Diskussion) 12:41, 30. Nov. 2013 (CET)
  • PS: ins Portal:Behinderte sollte man das auch aufnehmen, aber ich vermag nicht zu beurteilen, wo man es idealer Weise platziert.
Danke! Ich verlink es mal im Portal. --Beate (Diskussion) 13:15, 30. Nov. 2013 (CET)

Lemmaname

Doofe Frage: Gibt es nicht auch Behindertenbeauftragte in größeren Firmen? --Beate (Diskussion) 13:33, 30. Nov. 2013 (CET)

Ich kenne das als Schwerbehindertenvertreter. Das ist aber nicht unbedingt eine hauptamtliche Tätigkeit, sondern man wird teilweise dafür freigestellt und fungiert u.a. als Ansprechperson für Behinderte im Betrieb. Ich hab mich mit dem Thema nicht näher befasst, aber sie stehen (bei uns) den Betriebsräten nahe bzw. gehören eigentlich dazu und haben halt diesen Schwerpunkt.
Somit sehe ich beim Lemma kein Problem. Die Behindertenbeauftragten gehören "zum Staat" und sind für alle Bürger da, die Schwerbehindertenvertreter kümmern sich um die Belange Behinderter in den Betrieben. --AD KA (Diskussion) 15:09, 30. Nov. 2013 (CET)
Sowas ist üblicherweise bei den Personalabteilungen, bei größeren Firmen auch beim Betriebsrat, vorhanden. Hier geht es dann um Beschäftigungen und den daraus resultierenden Vor- und Nachteilen für die jeweilige Organisation.
Von der Behördenseite (Anträge, Anerkennung, Feststellungsbescheide, usw.) werden diese Aufgaben in der Regel durch die Landratsämter abgedeckt. Für Karlsruhe (Landkreis und Stadt) ist das Landratsamt Karlsruhe, Dezernat III, Amt 32 „Amt für Versorgung und Rehabilitation“ für alle Fragen zuständig. Früher lief das unter den Stichwörtern „Versorgungsamt“ und „Schwerbeschädigte“. Örtliche Hilfe wird normalerweise durch die Bürgerbüros geleistet, die dann zum Landratsamt weiterleiten. Wenn diese Aufgaben gemeint sind, dann ist das Lemma nicht gut und sollte besser der Behördenstruktur folgen. --FamHaPo (Diskussion) 15:44, 30. Nov. 2013 (CET)
Zum Thema Firmen: a, je größer die Firma, desto eher wird man dort jemanden finden, der für das Thema zuständig ist, ob es da feste Reheln für gibt oder das unterschiedlich gestaltet sein kann weiß ich aber nicht. Den Behindertenbeauftragten im behördlichen Sinn gibt es da aber nicht.
Zum Thema Zuständigkeit: Das Lemma ist deswegen korrekt, weil es eine exponierte Stelle ist, die sich die Kommune selbt geben kann (aber nicht muss). Ob es sie gibt oder nicht ist mitunter auch ein Politikum. Natürlich gibt es in jedem Ort jemanden, der sich mit den notwendigen Formularen etc auskennt, das ist aber auch nicht primäre Aufgabe des Behindertenbeauftragten. Die bieten (aber das mag auch lokal unterschiedlich sein) auch eine Beratung (solange es keine Rechtsberatung ist) an, die ganz speziell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind. Das gibt es in den Bürgerbüros eben in der Form nicht. Das zeigt mir auch die Antwort von einigen Gemeinden, die teilweise ausdrücklich keinen Ansprechpartner für Menschen mit Handicap haben. (gehört z.B. auch Rastatt dazu!) --SZ (Diskussion) 16:03, 30. Nov. 2013 (CET)
Die Info, was die Beauftragten tun sollen und wann man sie für was ansprechen kann, sollte unbedingt als Erläuterung in den Artikel. --AD KA (Diskussion) 16:07, 30. Nov. 2013 (CET)
Das habe ich mit dem Satz „Er fungiert als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in den Behörden. “ versucht abzubilden. Wissend dass das wenig ist, aber was ich in meiner Mailingaktion NICHT erfragt habe ist wie die Stele jeweils zugeschnitten ist. Aber ich hol mir mal Formularungsrat bei jemandem der so etwas ähnliches auf Nichtkommunaler Ebene macht. Please hold the line --SZ (Diskussion) 16:10, 30. Nov. 2013 (CET)
Zu dem Thema gibt es eine ganze Menge im Netz: Bundesbeauftragter, Landesbeauftragter und dann die Ansprechpartner in den Kreisen (Landratsamt). Da steht auch was zu den Aufgaben, Ehrenamt, Gesetzen, usw. --FamHaPo (Diskussion) 17:22, 30. Nov. 2013 (CET)
Ich weiß, aber das lässt sich nicht 1:1 auf dem kommunalen Behindertenbeauftragten übertragen. So weiß ich als ganz aktuelles Beispiel aus Bruchsal, wop das Thema zur Debatte stand, dass es beim Zuschnitt des Aufgabengebites und der Kompetenzen durchaus Spielräume gibt. Ich warte ab bis ich Rückmeldung auf meine Anfrage erhalte, wird sicher nicht übermäßig lange dauern.--SZ (Diskussion) 17:44, 30. Nov. 2013 (CET)
So, habe jetzt die Antwort: Bezogen auf dine Definition die die Gemeinde Neuberg definiert hat:
1.) die Beratung von Zuständigkeiten von Ämtern.
2.) Beratung in persönlichen Angelegenheiten.
3.) Beratung in rechtlichen Fragen sowie
4.) die Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen

--SZ (Diskussion) 15:31, 1. Dez. 2013 (CET)

Beim KIT heißt das übrigens: Schwerbehindertenvertretung bzw. Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (hab ich grad durch Zufall entdeckt). --Beate (Diskussion) 09:48, 4. Dez. 2013 (CET)