Sehbehinderung

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit Informationen für, von und über Blinde und Sehbehinderte in der Region Karlsruhe.

Begriffsklärung

Blindheit bezeichnet die völlige Abwesenheit der optischen Wahrnehmung (Lichtlosigkeit; Blindheit im medizinischen Sinne).

Sehbehinderung bezeichnet eine drastische Einschränkung der optischen Wahrnehmung. Menschen mit einer besonders starken Sehbehinderung sind in Deutschland den Blinden gleichgestellt (Blindheit im gesetzlichen Sinne).

Ein Mensch gilt nach deutschem Recht als sehbehindert, wenn seine Sehkraft nach der Korrektur durch geeignete Sehhilfen (z.B. Brillen) maximal 1/20 beträgt. Liegt die Sehkraft maximal bei 1/50, so gilt der Mensch dem Gesetz nach als blind. Ein Mensch, der keinerlei optische Wahrnehmung (mehr) hat, ist vollblind oder schwarzblind. Ein Mensch, der bereits blind geboren wurde, ist geburtsblind. Ist die Sehkraft auf beiden Augen unterschiedlich, so ist die Sehkraft des besseren Auges für die Einstufung maßgeblich. Ist das Gesichtsfeld des Betroffenen eingeschränkt, gelten höhere Grenzwerte der Sehkraft für die Einstufung.

Woche des Sehens

Mit der Woche des Sehens in Karlsruhe wird jährlich zusammen mit verschiedenen Karlsruher Verbänden und Vereinen an die bundesweite "Woche des Sehens" angeknüpft.

Hilfe vor Ort für Betroffene und Angehörige

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