Badisches Regionalfernsehen

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Das Badische Regionalfernsehen ist ein umgangssprachlicher Name für das private regionale Fernsehprogramm im Sendegebiet Mittlerer Oberrhein und Enzkreis.

Allgemein

Über die Erteilung der Lizenz entscheidet die LFK - Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg. Von den jeweiligen Bewerbern erhält derjenige den Vorrang, dessen Angebot unter anderem am besten geeignet erscheint, einen Beitrag zur Meinungsvielfalt und regionaler Identität zu gewährleisten.

Lizenz 2003 – 2011

Die Lizenz wurde 2003 an R.TV Karlsruhe bis 30. April 2011 vergeben.

Im Sommer 2010 wurde die Lizenz neu ausgeschrieben.[1]

Lizenz 2011 – 2019

Die Lizenz geht ab 1. Mai 2011 an die Baden TV GmbH, an der Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet beteiligt sind.

Der fünfköpfige Vorstand und der 36 Mitglieder starke Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) konnten zwischen drei Bewerbern auswählen. Neben dem bisherigen Lizenzinhaber Fernsehen aus Karlsruhe GmbH (R.TV Karlsruhe) hatten die Baden TV GmbH sowie die REGIO TV Baden GmbH & Co. KG ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht und ihre Konzepte dem Vorstand und dem Medienrat präsentiert.

Überzeugt hat das Sendekonzept von Baden-TV durch seine vielfältige Programmstruktur, die regionalen Kooperationen und die Einbeziehung neuer digitaler Verbreitungswege, insbesondere des Internets. Gerade auch die breite Verankerung in der Region über die Gesellschafter und Partner wie die Hochschulen lassen die LFK erwarten, dass Baden TV den Zuschauern ein attraktives und ganz auf die Region ausgerichtetes Fernsehprogramm bieten wird. Eine enge Kooperation soll es überdies mit dem Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF) aus der benachbarten Metropolregion Rhein-Neckar geben, das auch eine Beteiligung an Baden TV hält.[2]

Sendegebiet

Das Sendegebiet umfasst die Stadtkreise Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim, sowie die Landkreise Karlsruhe, Rastatt und den Enzkreis mit einer technischen Reichweite von 321.000 Kabelhaushalten (Stand 2010). Der Lizenznehmer hat Anspruch auf eine Verbreitung auf dem zugewiesenen Kabelkanal (Must-Carry) und erhält eine Infrastrukturförderung der LFK. Hinzu kommen eine Verbreitung im digitalen Kabel sowie die Berechtigung, das Programm auch über andere Verbreitungswege, wie zum Beispiel über das Internet oder Satellit zu verbreiten.


Fußnoten