Altrhein Maxau

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Altrhein Maxau

Altrhein Maxau ist der Name eines Naturschutzgebietes im Karlsruher Stadtteil Knielingen. Der Altrhein Maxau umfasst den nördlichen Teil des Knielinger Sees.

Geschichte

Im Norden des Knielinger Sees liegt das Naturschutzgebiet „Altrhein Maxau“. Dem Einsatz von Prof. Dr. Kühlwein vom Botanischen Institut Karlsruhe ist zu verdanken, dass es zur Unterschutzstellung kam. Er stellte am 8. Februar 1963 den „Antrag auf Erklärung des Knielinger Sees zum Naturschutzgebiet“. Aus dem Text ergab sich die Konzentration auf den „Altrhein Maxau“. Er begründete den Schutzstellungsantrag mit dem ökologischen Wert des Altrheinarms und mit seiner Eignung als Kläranlage für den See.

Eigentümer auch des „Altrhein Maxau“ war damals Markgraf Berthold von Baden, dem mit Vereinbarung vom 28.1./6.2.1957 die Auskiesung auch hier genehmigt worden ist. Die Unterschutzstellung bedurfte also des Einverständnisses des Eigentümers des Geländes und die Änderung der Vereinbarung über die Kiesgewinnung. Es kam eine Welle von Verhandlungen mit den Vertretern des Markgrafen.

1970 schien seitens der Stadt Grundsätzliches mit dem Grundstückseigentümer geklärt. Und es ergab sich, dass im gleichen Jahr in Straßburg eine das Gartenbauamt aufwühlende Konferenz, die europäische Naturschutzkonferenz, stattfand. Das Amt zitiert hier am 8. Januar 1971, in einem Brief an das Rechtsreferat, umfassend aus der „Europäischen Naturschutzdeklaration“ und fragt, ob nach 1 ½ Jahrzehnten „die der vertraglichen Regelung der Kiesausbeute zu Grunde liegenden Maßstäbe noch Gültigkeit haben“.

Anfang 1971 trat der Markgraf mit neuen Forderungen auf. Die Stadt ging an die Öffentlichkeit. Danach nahm das Verfahren um die Unterschutzstellung seinen amtlichen Verlauf über den Planungsausschuss und den Gemeinderat. Der Ausschuss tagte am 14. Mai 1971. Dort trennte sich das Gartenbauamt von seiner zunächst so euphorischen Übernahme der Gedanken der Naturschutzkonferenz. Es stellte die damals noch akuten Projekte, Badesee und Rheinstadt, in den Vordergrund, die den Erhalt der Insel Katersgrund erfordern würden. Prof. Kühlwein sprach sich dagegen eindringlich und endgültig für den Erhalt des Flachwassers im Westen des Altrhein Maxau aus.

Laut BNN vom 04. Juni 1971 fanden die Gemeinderatsmitglieder – direkt am Knielinger See – einen Kompromiss, der beide Anliegen einschloss, die sogenannte Variante 3. Im Knielinger Gasthaus „Rose“ sprachen sie sich schon vor der nächsten Sitzung sehr zustimmend für diese Vorlage des Bürgermeisteramtes aus. In der Gemeinderatssitzung Anfang Juli 1971 stimmte der Rat der Variante 3 tatsächlich zu und beendete damit die jahrelange Diskussion zwischen Stadt und Kieswerk. Und erhielt die Zustimmung des Markgrafen.

Die Stadt hat sich dem Anliegen des Prof. Dr. Kühlwein eine Menge kosten lassen, an Verhandlungsaufwand mit dem Kieswerk und an zusätzlichen Ausgaben. Die Stadt übernahm die Kosten für die Abfuhr des Abraums von der neuen Baggerfläche im Südosten des Sees und die Aufgabe, den Federbach zu verlegen, schmackhaft gemacht gegen eine Abfindungsleistung des Kieswerkes in den Stadtsäckel in Höhe von 150.000 DM. 1980 folgte die Verfügung des Altrhein Maxau zum Naturschutzgebiet durch das RPK. Nun erst war die Korrektur der Beschlüsse von 1957 in trockenen Tüchern.

Derweil und bis heute macht das Schutzgebiet „Altrhein Maxau“ einige Krisen durch. Die Flachwasserzone neigt zur Eutrophierung, der Schilfgürtel zieht sich zurück. Schilf bestand vor 30 Jahren noch in breiten Flächen, also in einer Ausprägung, die den Naturschutz u.a. zu seiner Antragstellung bewogen hat. Heute findet man nur noch wenige Reste davon. Im Inneren des Entenfangs ist das Schilf völlig verschwunden. Hier blüht nun die Buckellinse, ein Anzeiger für stark stickstoffhaltiges Wasser. Dieser Einbruch des Schilfbestandes ist keine Kleinigkeit. Er trägt zum Nachlassen der biologischen Qualität des Altrheins bei. Der Rückgang der Haubentaucherbruten hängt sicher damit zusammen.

Noch immer - Mai 2019 - führt Landesanstalt für Umwelt LUBW eine sogenannte "Offizielle Würdigung" in Ihren Akten, die - nach Textanalyse - wohl in den 1980er-Jahren Jahrhunderts verfasst worden ist:

"2.049 Altrhein Maxau

Würdigung

Mit dem Schutzgebiet wurde ein Altrheinarm aus der Mäanderzone des Rheinstromes gesichert. Schutzzweck ist die Erhaltung von hier besonders typisch ausgeprägten verschiedenartigen Verlandungsgesellschaften mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die Entstehung des rechtsrheinisch einzigartigen Biotops ist das Resultat von naturräumlichen Gegebenheiten, wie der Bodensituation im Mäanderlauf und anthropogenen Eingriffen wie der Bau eines Entenfangs und die jetzt abgeschlossene Kiesausbeute in Form des Knielinger Sees.

Bevor der Maxauer Altrhein zum Naturschutzgebiet erklärt werden konnte, galt es den Plan abzuwehren, das Gebiet nach der Kiesausbeute zum Bade- und Sportsee umzugestalten. Erst in neuester Zeit musste das Vorhaben, neue Gebietsteile abbaggern zu wollen, durch Gerichtsentscheid vereitelt werden.

Bleibt die Gefährdung durch den mitgliederstarken Angelsportverein.

Schwerpunkt der schützenswerten Pflanzengesellschaften und Arten ist der Entenfang innerhalb des kreisförmigen Walls. Unter den zu schützenden Pflanzen sind Wassernuss und Krebsschere - eine als verschollen eingestufte Art - hervorzuheben. Die vielfältige und sehr unterschiedliche Biotopgestaltung - der Naß- und Feuchtbereich geht im Süden in einen lichten Kiefern-Trockenwald über - ist naturgemäß Lebensraum einer abwechslungsreichen Tierwelt. So brüten, nähren sich oder rasten allein 13 Arten der Roten Liste im Gebiet; 121 beobachtete Zugvogelarten unterstreichen die Bedeutung des Gebietes zu den Wanderzeiten. An übrigen Arten sind Sumpfbiber, Baummarder sowie Barrenringelnatter und Europäische Sumpfschildkröte zu nennen."

Das gesicherte Fehlen der Wassernuss lässt Zweifel am aufgezählten Artenspektrum insgesamt aufkommen und deutet auf die Notwendigkeit hin, solche Bewertungen von Zeit zu Zeit dem aktuellen Stand anzupassen. Eine Aktualisierung wird dazu beitragen, die Augen für notwendige Sanierungsmaßnahmen zu öffnen. Derzeit macht das großflächige Absterben des Schilfbestandes die Wahl von Ersatzstandorten notwendig, eine nicht mehr aufschiebbare Pflege eines Schutzgebietes, dessen Verfügung gerade auf diesem Biotoptyp seine Rechtfertigung gezogen hat.

Siehe auch