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== Reformationsbefehl ==
Am [[1. Juni]] [[1556]] erließ der Markgraf den "Reformationsbefehl", das heißt alle Untertanen der Markgrafschaft mussten sich gemäß der im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden festgelegten Bestimmung ''cuius regio, eius religio'' (wessen Land, dessen Religion) dem protestantischen Glaubensbekenntnis anschließen.
== Ehe und Kinder ==
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