Verein:Beitragsordnung

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Anlage zur Verein:Satzung

Inhaltsverzeichnis

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 12. Oktober 2005 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12,-- Euro.
  2. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 120,-- EUR.
  3. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 2 Ermäßigung

  1. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.

§ 3 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
  2. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

§ 5 Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

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