Diskussion:Autogas
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Parkhäuser
Für
- In den allen Bundesländern, bis auf Berlin, Bremen und Saarland, ist die Benutzung von Tiefgaragen und Parkhäusern mit Flüggiggasanlagen in der Garagenverordnung erlaubt, wogegen die Benutzung mit Erdgasfahrzeugen (Druckgasfahrzeuge) generell untersagt ist. Viele Garagenbesitzer untersagen aber dennoch durch Schilder die Benutzung. Hier ist das Hausrecht des Besitzers zu beachten.
- In Karlsruhe ist in allen Parkhäusern das Einstellen von Druckgasfahrzeugen untersagt. LPG-Fahrzeuge dürfen geparkt werden.
fehlen Belege. Es kam eine E-Mail an uns, dass es andersrum sei. --Wilhelm Kawana Bühler 17:40, 12. Feb. 2008 (CET)
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