Diskussion:Autogas

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Wechseln zu: Navigation, Suche
Das ist die Diskussionsseite, um Änderungen am Artikel Autogas zu erörtern
Bitte unterschreiben Sie Ihren Beitrag mit den folgenden sechs Zeichen: --~~~~

Wenn Sie eine neue Diskussion beginnen, fügen Sie sie ans Ende der Seite ein und geben ihr eine  ==beschreibende Überschrift== 

Sie sind neu im Stadtwiki? Lesen Sie bitte Stadtwiki:Willkommen oder klicken Sie einfach oben auf den Reiter „+“ und schreiben Ihren Beitrag dazu.

Diskussionsregeln
Bitte beachten Sie die Wikiquette, versuchen Sie das Gute in den Beiträgen anderer zu sehen und seien Sie höflich.

Parkhäuser

Für

In den allen Bundesländern, bis auf Berlin, Bremen und Saarland, ist die Benutzung von Tiefgaragen und Parkhäusern mit Flüggiggasanlagen in der Garagenverordnung erlaubt, wogegen die Benutzung mit Erdgasfahrzeugen (Druckgasfahrzeuge) generell untersagt ist. Viele Garagenbesitzer untersagen aber dennoch durch Schilder die Benutzung. Hier ist das Hausrecht des Besitzers zu beachten.
In Karlsruhe ist in allen Parkhäusern das Einstellen von Druckgasfahrzeugen untersagt. LPG-Fahrzeuge dürfen geparkt werden.

fehlen Belege. Es kam eine E-Mail an uns, dass es andersrum sei. --Wilhelm Kawana Bühler 17:40, 12. Feb. 2008 (CET)

Persönliche Werkzeuge