Wirtschaftsmediation

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe bietet seit 2006 als eine der wenigen IHKs in Deutschland (Frankfurt a.M., Hamburg, München) die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (IHK) an. Lehrgangs-Teilnehmer sollten wenigstens eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung mitbringen. Der Kursus beinhaltet 200 Zeitstunden Unterricht, findet an Wochenenden statt und erstreckt sich über neun Monate. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein IHK-Lehrgangszertifikat. Mit diesem Angebot wird erneut die innovative Aufgeschlossenheit und Weitsichtigkeit der Region Karlsruhe unterstrichen. Den Bereich (Wirtschafts)Mediation bezeichnet die US-Wirtschaft schließlich als "sleeping giant" und prophezeit den entsprechenden Tätigkeitsfeldern außerordentliche Wachstumsraten. Einige unserer europäischen Nachbarländer wie z.B. Österreich, Schweiz, Frankreich und England haben die Potentiale bereits erkannt.

Als eine besondere Art der Mediation ist Wirtschaftsmediation ein spezielles Verfahren zur Beilegung von Konflikten, die zwischen mehreren Unternehmen (Konzernen, Gesellschaften) bzw. zwischen verschiedenen Betrieben (z.B. Einzelhandel, Handwerk) entstanden sind. Das Verfahren eignet sich ebenso zur Bereinigung von Streitigkeiten innerhalb einer Firma (innerbetriebliche Mediation). In der Wirtschaftsmediation erwarten die Parteien regelmäßig die Beilegung eines in der Vergangenheit entstandenen Konfliktes, nicht selten auch die Gestaltung zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

Es ist anzuraten, die Wirtschaftsmediation vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durchzuführen, dort also einen formlosen Antrag einzureichen. Somit werden Verjährungen schon zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrages gehemmt, wenn die Bekanntgabe des Verfahrens zeitnah veranlasst worden ist (§ 204 Absatz 1 Nr. 4. BGB). Einer vorherigen Zustimmung durch die Gegenseite bedarf es nicht. Kommt es vor der Gütestelle zwischen den Parteien zu einer Einigung (Vergleich), kann hieraus bei Bedarf ohne Weiteres - wie z.B. aus einem Urteil - die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO). Ansprüche aus der Einigung verjähren in 30 Jahren (§ 197 Absatz 1 Nr. 4. BGB).

Eine erfolgreiche Wirtschaftsmediation besitzt gegenüber Gerichtsprozessen erhebliche Vorteile:

Wirtschaftsmediation ist kostengünstig: Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten (Prozesskosten) bei einem Gegenstandswert von z.B. 100.000,- € können sich insgesamt auf bis zu rund 22.800,- € summieren zuzüglich etwaiger Kosten für Zeugen und Sachverständige. Davon entfallen für die 1. Gerichtsinstanz 10.500,- € , für die 2. Gerichtsinstanz (Berufungsverfahren) weitere 12.300,- €. Eine reguläre Wirtschaftsmediation wird hier im Regelfall nur rund ¼ solcher Gesamtkosten beanspruchen.

Wirtschaftsmediation ist zeitsparend: Die durchschnittliche Prozessdauer vor deutschen Gerichten beträgt bis zu einem rechtskräftigen Urteil nach der 2. Instanz rund 2,5 Jahre. Eine entsprechende Wirtschaftsmediation dauert erfahrensgemäß ein bis zwei Tage.

Wirtschaftsmediation ist zukunftsorientiert: Nach einem umfangreichen gerichtlichen Prozessverfahren sind die beteiligten Parteien meistens unversöhnlich zerstritten, manche gar wirtschaftlich ruiniert. Im Gegensatz dazu erzielt die erfolgreiche Wirtschaftsmediation eine so genannte Win-Win-Lösung. Danach können die Vertragspartner ihre (oftmals langfristig gewachsenen) unternehmerischen Verbindungen auch weiterhin ohne Gesichtsverlust pflegen und die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen fortsetzen bzw. sogar noch ausbauen.

Ablauf einer Wirtschaftsmediation: Vor Beginn der Verhandlungen einigt man sich auf eine neutrale Person als Wirtschaftsmediator/in, die ohne eigene Entscheidungsbefugnis das Verfahren leitet und Verhandlungsgespräche vermittelt. Gemeinsam legen Wirtschaftsmediator und Parteien ihre Verfahrensordnung fest. Dann beschreiben die Beteiligten ihre Ansprüche und Forderungen. Anschließend werden die jeweiligen Interessenlagen heraus gearbeitet. Nach erfolgreicher Mediation formulieren die Beteiligten einen Einigungsvertrag. Können sich die Parteien allerdings nicht einigen, bleibt ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Das Mediations-Verfahren ist gebührenfrei. Der Wirtschaftsmediator selbst erhält ein Zeithonorar, welches bewährtermaßen nach Gegenstandswerten gestaffelt wird.


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