Stadtwiki:FAQ Rechtliches

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Lizenzbestimmungen

Welche Lizenzbestimmungen gelten hier?
siehe Stadtwiki:Lizenzbestimmungen

Wikipedia

Darf ich Artikel von hier in die Wikipedia kopieren?
Nein.
Darf ich Artikel aus der Wikipedia hierher kopieren?
Nein.
Warum?
siehe Stadtwiki:Urheberrechte_beachten#Wikipedia

Wappenrecht

Was muß ich über das Wappenrecht wissen? Warum sind bei den meisten Orten die Wappen nicht auf der Seite? Wer muss um Erlaubnis gefragt werden?

Wappen sind da besonders schwierig. Es sind nämlich gleich vier Themen betroffen:
  • Urheberrecht des Erfinders des Wappens. Bei historischen Wappen längst erledigt (70 Jahre tot), bei neumodischen Wappen für Kunststädte aktuell.
  • Urheberrecht des Künstlers, der die benutzte Vorlage gemalt bzw. gepixelt hat. Dies lässt sich durch Selbermalen umgehen, aber das macht gerade bei den komplizierteren am meisten Arbeit - und da, wo es einfach wäre, braucht man es nicht.
  • Markenrecht, das der Stadt besondere Rechte daran verschaffen könnte.
  • Wappen sind Hoheitszeichen und dürfen nur von den betreffenden Behörden geführt werden. Wenn man die Städte deswegen befragt, reichen die Reaktionen von „auf gar keinen Fall“ bis „kein Problem, es besteht keine Verwechslungsgefahr mit einem Hoheitsakt“.
(Das sind meine Erinnerungen an eine Diskussion im ODP-Forum über die Erfahrungen aus der Wikipedia, also möglicherweise nicht fehlerfrei überliefert.)
--Ikar.us 13:23, 14. Jun 2005 (CEST)

Benötigen Wiki-Artikel ein Impressum?

Die Pflicht zu bestimmten Anbieterangaben („Impressum“) nach § 5 TMG gilt bei geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien für den Diensteanbieter. Wenn das Stadtwiki als geschäftsmäßiger Dienst in diesem Sinne zu sehen ist, was man bezweifeln kann, dann ist aber jedenfalls „Diensteanbieter“ der Bildungsverein Region Karlsruhe e.V. (Stadtwiki:Impressum).

Wer lediglich Angaben über sich selbst im Stadtwiki findet oder anlegt, ist nicht Diensteanbieter und muss keine Anbieterangaben machen – darf es noch nicht mal, weil er damit seine Befugnisse als Autor des Stadtwiki überschreitet.

Im Stadtwiki ist die Verantwortung für die Inhalte also anders strukturiert, als bei Social-Media-Plattformen wie Facebook.

Der Unterschied zu Facebook etc. ist, dass

  1. der Inhaber eines Accounts dort seine eigenen Inhalte im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung einstellen kann (innerhalb der Nutzungsbedingungen der Plattform)
  2. der Inhaber eines Accounts dort im Zuge dieser Inhalte auf eigene Rechnung „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ anbieten kann.

Das Urteil des LG Aschaffenburg vom 19.08.2011 ist damit für das Stadtwiki nicht einschlägig.