Lärmschutzverordnung

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Auch in Karlsruhe gibt es eine Lärmschutzverordnung. Ziel derselben ist die Regulierung von Lärm im Allgemeinen um die Bürger vor Belästigungen zu bewahren.

Inhalt

Hier werden nur Grundzüge wiedergegeben:

  • Von 22 bis 6 Uhr ist Nachtruhe zu bewahren
  • Geräuschvolle Haus- und Gartenarbeiten dürfen sonntags nicht, werktags nicht von 19 bis 7 Uhr durchgeführt werden
  • Gaststätten, Vergnügungs- und Versammlungsräumen aller Art müssen von 22 Uhr an die Fenster und Türen schließen, wenn Lärm nach außen dringt.


Weblinks