Lärmschutzverordnung
Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:
Auch in Karlsruhe gibt es eine Lärmschutzverordnung. Ziel derselben ist die Regulierung von Lärm im Allgemeinen um die Bürger vor Belästigungen zu bewahren.
Inhalt
Hier werden nur Grundzüge wiedergegeben:
- Von 22 bis 6 Uhr ist Nachtruhe zu bewahren
- Geräuschvolle Haus- und Gartenarbeiten dürfen sonntags nicht, werktags nicht von 19 bis 7 Uhr durchgeführt werden
- Gaststätten, Vergnügungs- und Versammlungsräumen aller Art müssen von 22 Uhr an die Fenster und Türen schließen, wenn Lärm nach außen dringt.
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zum Schutz gegen Lärmbelästigungen“
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Lärmschutzverordnung“