Eduard Dietz

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Eduard Dietz (* 1. November 1866 in Karlsruhe; † 17. Dezember 1940 in Stuttgart) war ein Karlsruher Jurist und „Vater“ der ersten republikanischen Landesverfassung in Baden.

Leben und Wirken

Dietz war einer der führenden badischen Juristen der Zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts. Aufgewachsen in Karlsruhe trat Dietz nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung in den badischen Justizdienst ein und amtierte mehrere Jahre in Karlsruhe. 1900 schied er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und ließ sich als Anwalt in seiner Heimatstadt nieder. Als Strafverteidiger im legendären „Sensationsprozess Karl Hau“ zog er 1907 erstmals große Aufmerksamkeit auf sich. Daneben engagierte er sich als Sozialdemokrat im Karlsruher Stadtrat (1911-1920). 1918/19 war er maßgeblich an der Ausarbeitung der republikanischen Landesverfassung für Baden beteiligt. In den Zwanziger Jahren gehörte er als Gründungsmitglied zu den „Religiösen Sozialisten“ in Baden und setzte sich entschieden für die damals ungewöhnliche These einer Vereinbarkeit von Christentum und Sozialismus ein. Als langjähriger Vorsitzender der badischen Anwaltskammer wurde er im März 1933 von der NS-Landesregierung aus seinem Amt verdrängt. Mit dem Karlsruher Historiker Franz Schnabel stand er auch nach dessen Zwangsemeritierung im Jahre 1936 in enger Verbindung. 1940 verstarb Dietz in Stuttgart.

Literatur

  • Detlev Fischer: „Karlsruher Juristenportraits: aus der Vorzeit der Residenz des Rechts“. Karlsruhe : Verl. d. Ges. für Kulturhistor. Dokumentation, 2004. (Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe ; 9), ISBN: 3-922596-60-6, S. 45-50
  • Detlev Fischer: „Eduard Dietz (1866-1940), Vater der badischen Landesverfassung von 1919“, zweite, erweiterte Auflage, 154 S., 61 Abb., 2012, ISBN: 978-3-922596-89-9 (auch erhältlich im Rechtshistorischen Museum, 15 €)

Weblinks