Diskussion:Verein:Satzung
erledigt
Mustersatzung
Die Satzung ist an Wikimedia angelehnt, aber sieht auch nicht viel anders aus, als diese Mustersatzung von vereinsknowhow.de --Der Kawana (Diskussion) 11:25, 19. Aug 2005 (CEST)
- Macht nix. Solange das offizell anerkannt wird stört mich das nicht. --Hauke Löffler 09:55, 24. Aug 2005 (CEST)
Anzahl Vorstandsmitglieder
Wenn wir es schaffen mit MA direkt loszustarten und PF auch bald nachzieht, sollten wir die Zahl der Beisitzer von 2 auf 4 erhöhen, um sicher zustellen, dass jedes Teilprojekt auch im Vorstand vertreten ist. --Der Kawana (Diskussion) 10:34, 24. Aug 2005 (CEST)
- im Prinzip ok, aber was, wenn sich nur 3 finden? Deswegen habe ich mal "bis zu" eingefügt, dann sind wir flexibler Mueck 12:47, 24. Aug 2005 (CEST)
- Die Anzahl sollte m.E. eine ungerade sein, um bei Abstimmungen ein Patt zu erschweren. Dies ist allerdings nur schwer GANZ auszuschließen. --FHE 17:05, 20. Sep 2005
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Zuwendung
- Satzung
- die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen.
- Anmerkung Rechtsanwalt
- warum statt „Zuwendung“ nicht ehrlicherweise: Mitgliedsbeitrag?
Die Beitragsordnung sieht auch Umlagen als Zuwendung vor und die soll auch gezahlt werden. Kommentare? --Der Kawana (Diskussion) 21:50, 24. Aug 2005 (CEST)
- Da es keine Umlagen mehr gibt ist das erledigt. --Der Kawana (Diskussion) 20:20, 25. Aug 2005 (CEST)
offen
§ 1 Geschäftsjahr
Bitte Hinzufügen: "Das erste Geschäftsjahr endet als Rumpfgeschäftsjahr am 31.12.2005 (bzw. 2006, wenn der Verein erst in 2006 angemeldet wird)." --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Warum? Was ist an Kalenderjahr missverständlich? --Wilhelm aka Kawana 13:30, 27. Sep 2005 (CEST)
- Nix, außer dass ich im Moment gerade nicht weiß, ob man im Abendland prinzipiell davon ausgehen kann, dass der Gregorianische Kalender Basis der allgemeinen Zeitrechnung ist oder ob man das explizit erwähnen muss :-) Mueck 14:56, 27. Sep 2005 (CEST)
- Es schadet jedenfalls nicht und schafft Klarheit. Bei Gesellschaften, welche in ein Register eingetragen werden, hat es ich (juristisch) eingebürgert, daß geschrieben wird: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung im *-Register und endet am 31. Dezember (2005). Statt dessen schreibt der Notar auch: Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31.12. Die Juristen bilden sich dabei wohl ein, das dies für Laien dann besser verständlich sei, jedoch gehen diese wohl immer von einem Jahresende zum 31.12. aus. Muß allerdings nicht sein, denn es gibt sog. abweichende Wirtschaftsjahre. Man kann es auch raus lassen, wenn Ihr Euch dadurch wohler fühlt, rechtserforderlich ist es nicht, es ist wohl nur Traditionspflege.
- --FHE 15:20, 29. Sep 2005
§2 Zweck des Vereins
Ich bin für eine Streichung des Gummi-Abschnittes "4." --FHE 17:35, 20. Sep 2005
- wieso ? - finde ich ein wichtigen teil - was spricht dageben? und abgesenget sit er rechtlich auch. --Hauke Löffler (Diskussion) 18:03, 20. Sep 2005 (CEST)
- fällt unter 4. nicht auch die Kooperation mit anderen (Stadt)wikis? Mueck 00:27, 21. Sep 2005 (CEST)
- Mit anderen gemeinnützigen Vereinen, ja. Daher steht das bei Wikimedia e.V. drin und bei uns auch. --Wilhelm aka Kawana 10:31, 21. Sep 2005 (CEST)
- Abs.4: Streichen (Schuster, bleibe bei deinem Leisten) --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Das bleiben wir, also drin lassen Mueck 14:58, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich erinnere daran, welche Wandlung das Motiv zur Gründung des Vereins erfahren hat: Vom Hauke-Rechtsschutz-Verein über den ka.stadtwiki.net-Finanzierungs-AbsicherungsVerein zum Alle-Stadtwikis-Förderverein. What's next?
- --FHE 15:20, 29. Sep 2005
- Stop - von anfang an war klar wir bruachen auf dauer rechtschutz - und finazierung - der gedanke des alle-stadtwiki-förderverein war von anfang an da ( wenn villeicht auch nicht hier im wiki ) - ich sehe nach wie vor dein problem nich - ich hatte sehr viel kontakt mit anderen stadtwiki betreibern - und leute die mich allgemien um hilfe zum thema wikigründung gefragt haben. hmm was als nextes kommt - wir erklären die Wikipedia für unfrei weil ihre lizens scheisse ist und über nehmen sie - andere vorschläge? - die idee die hinter diesen verein steck ist - das jeder der ein stadtwiki aufmachen will nicht die gleichen problem hat wie ich damals. --Hauke Löffler (Diskussion) 16:04, 29. Sep 2005 (CEST)
- Ganz klar: Weltherrschaft ;) -- Ernie, auf Arbeit 16:01, 29. Sep 2005 (CEST)
- Mindestens!
Es ist allerdings m.E. eine Ilussion, anzunehmen, der Verein könne bei den vorgesehenen, sehr niedrigen Beitragssätzen den Betrieb auch nur das ka.stadtwiki.net GARANTIEREN, geschweige denn die übrigen Stadtwiki mit - und zu allem Überfluss - auch noch sonstige Körperschaften. Dafür werden potente Sponsoren gebraucht, sonst wird das Beitragaufkommen noch nicht einmal für eine Rechtsschutzversicherung ausreichen. Vor allem, wenn der Verein zu einem hohen Prozentsatz aus beitragsbefreiten Ehrenmitgliedern besteht. - --FHE 14:12, 30. Sep 2005
- Mindestens!
§ 3 Mitgliedschaft
Fördermitglied / aktives Mitglied
Wer bessere Namen hat, bitte vorschlagen. --Der Kawana (Diskussion) 23:44, 18. Aug 2005 (CEST)
- Ich finde beide Okay - wobei ein aktives mitglied ja gleichzeit fördermitglied ist da es fördert ...--Hauke Löffler 20:46, 25. Aug 2005 (CEST)
- Das sind Namen, also Variablen, die Bedeutung erhalten sie durch den Satzungstext. --Der Kawana (Diskussion) 09:18, 26. Aug 2005 (CEST)
- Vorschlag andere Variablennamen:
- persönliche Mitglieder (natürliche personen, Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder)
- institutionelle Mitglieder (juristische Personen, Rechte und Pflichten wie Fördermitglieder)
Natürliche Personen, die fördern möchten, sollen spenden ;) --Der Kawana 14:45, 26. Aug 2005 (CEST)
- ich finde den begrif "persönliches Mitglied" irgendwie sonderbar --Hauke Löffler 16:39, 26. Aug 2005 (CEST)
- sonderbar hin oder her, das Kind braucht einen Namen. --Der Kawana (Diskussion) 17:03, 26. Aug 2005 (CEST)
- Damit sich eine natürliche Person als Fördermitglied nicht selbst das Stimmrecht entzieht, könnte man in §4.3 "aktives Mitglied" gegen "jede natrüliche Person, die Mitglied ist" ersetzt werden? Mueck 01:29, 27. Aug 2005 (CEST)
- guter Plan, ich habe es eingebaut. --Der Kawana (Diskussion) 11:10, 27. Aug 2005 (CEST)
- Kein Stimmrecht zu haben, ist doch gerade der Zweck einer Fördermitgliedschaft!? --Ikar.us 12:30, 27. Aug 2005 (CEST)
- aktives // passives mitglied (verzichtet auf stimm +n sonstige rechte ) --anonym
- juristischen Personen kein Stimmrecht zu geben, erspart die Vertreterbestimmung und den Nachweis der selben. Sonst hätte ich einfach gestrichen. Man kann das auch anders regeln, wenn das jemand möchte, dann bitte schreiben und nicht hinter '!?'-Aussagen verstecken. --Der Kawana (Diskussion) 16:35, 27. Aug 2005 (CEST)
- Finde die derzeitigen Namen (Ehren-, Förder- und aktives Mitglied) gut und vertraut. --DarkStar 01:23, 30. Aug 2005 (CEST)
Ehrenmitglied
Wäre dafür Ehrenmitglieder durch den Vorstand auf Vorstandssitzungen wählen zu lassen, hat sich als vorteilhaft erwiesen. -- Ernie 18:04, 26. Aug 2005 (CEST)
- Ich bin dagegen, was ausser "Handling" spricht dafür? --Der Kawana 18:38, 26. Aug 2005 (CEST)
- Was soll dieses Ehrenmitglied sein ( betrags befreihung? - stimm berchtig Ja/nein ? )
- brauchen wir Ehrenmitglieder? und wenn nicht durch den vorstand gewählt wie dann? --Hauke Löffler 11:08, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ein Ehrenmitglied ist wie ein aktives Mitglied, allerdings hat es diesen Titel und muss nichts mehr bezahlen. Der Nutzen ist, sehr verdiente Mitglieder damit auszuzeichnen und eine Presseerklärung zu veröffentlichen. Gewählt wird von der Mitgliederversammlung (nach meinem Verständnis). --Der Kawana (Diskussion) 11:28, 27. Aug 2005 (CEST)
- Das kommt dann zur Anwendung, wenn Hauke altershalber zurücktritt? --Ikar.us 11:41, 27. Aug 2005 (CEST)
- Kann euch doch egal sein - ich überlebe euch alle ;) --Hauke Löffler 11:58, 27. Aug 2005 (CEST)
- Nja gut, da das sowieso die nächsten Jahre schätzungsweise nicth vorkommen wird (man kann sich in einem Verein schlecht besonders verdient machen wenn es ihn erst ein Jahr gibt), würde ich das mal ad acta legen und evtl auf einer Vorstandssitzung ansprechen. -- Ernie 12:30, 27. Aug 2005 (CEST)
- Wenn Hauke altershalber zurücktritt, diskutieren wir einen Ehrenvorsitzenden, das mit dem Ehrenmitglied kann schneller kommen, als man denkt. Es ist eine sehr preiswerte Ehrung. --Der Kawana (Diskussion) 16:40, 27. Aug 2005 (CEST)
- Nja gut, da das sowieso die nächsten Jahre schätzungsweise nicth vorkommen wird (man kann sich in einem Verein schlecht besonders verdient machen wenn es ihn erst ein Jahr gibt), würde ich das mal ad acta legen und evtl auf einer Vorstandssitzung ansprechen. -- Ernie 12:30, 27. Aug 2005 (CEST)
- Kann euch doch egal sein - ich überlebe euch alle ;) --Hauke Löffler 11:58, 27. Aug 2005 (CEST)
- Das kommt dann zur Anwendung, wenn Hauke altershalber zurücktritt? --Ikar.us 11:41, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ein Ehrenmitglied ist wie ein aktives Mitglied, allerdings hat es diesen Titel und muss nichts mehr bezahlen. Der Nutzen ist, sehr verdiente Mitglieder damit auszuzeichnen und eine Presseerklärung zu veröffentlichen. Gewählt wird von der Mitgliederversammlung (nach meinem Verständnis). --Der Kawana (Diskussion) 11:28, 27. Aug 2005 (CEST)
- Beschluss der Mitgliederversammlung wäre mir auch lieber, ist mir letztlich aber nicht so wichtig.--DarkStar 01:27, 30. Aug 2005 (CEST)
Ich bin dagegen, überhaupt eine Ehrenmitgliedschaft vorzusehen. --FHE 17:10, 20. Sep 2005
- Warum? --Hauke Löffler (Diskussion) 17:30, 20. Sep 2005 (CEST)
- Es entspricht der Wiki-Idee, dass alle Teilnehmer freiweillig, uneigennützig und im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag leisten. Eine Hervorhebung, bzw. Privilegierung Einzelner ist daher nicht angebracht und wäre ungerecht.
- --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- wenn alle ein ehrenmitglied wählen ist das dann ungerecht? --Hauke Löffler (Diskussion) 16:06, 29. Sep 2005 (CEST)
- Wer bibelfest ist, möge etwas Toleranz beweisen: "Das Scherflein der Witwe ist mir nicht weniger wert als ein Beutel Gold des reichen Kaufmanns."
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
Abs.2: Streichen "und Ehrenmitgliedern". --FHE 11:39, 27. Sep 2005
Abs.4: Streichen --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Deshalb sind im Karlsruher Stadtwiki alle gleich und warum soll das Stadtwiki dem Förderverein vorschreiben, ob dieser Ehrenmitglieder ernennt oder nicht? Ich denke, die werden schon wissen, ob sie auf 12 Euro im Jahr verzichten können oder nicht. --Wilhelm aka Kawana 13:37, 27. Sep 2005 (CEST)
- Mit einer derartig lapidaren Begründung stellst Du die Diskussion über eine Fördervereinssatzung hier im KA-er Stadtwiki überhaupt in Frage. Du könntest konsequenterweise denken, die Gründer und Mitglieder werden schon wissen, was für eine Satzung sie sich geben.
- --FHE 15:20, 29. Sep 2005
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Fördermitglieder
- Satzung
- Die Mitglieder ... haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen
- Anmerkung Rechtsanwalt
- das Antragsrecht gilt dann auch für die – siehe Abs.3 – nicht stimmberechtigten Fördermitglieder?
Das war so gedacht, das juristische Personen Fördermitglieder sind, die dann auch beantragen dürfen, aber nicht abstimmen. Vielleicht sollten wir das doch mehr nach natürlichen und juristischen Personen trennen, statt nach aktiv/Förder, Kommentare? --Der Kawana (Diskussion) 21:50, 24. Aug 2005 (CEST)
- Naja - einen Antrag sollte jeder stellen dürfen. Das hat ja keine weiter Konsequenzen oder? --Hauke Löffler 20:42, 25. Aug 2005 (CEST)
- Wen eine natürliche Person zwischen "aktives Mitglied" (12 Euro) und "Fördermitglied" (120 Euro) wählt, entzieht es sich das Stimmrecht, wenn es die 120-Euro-Karte zieht. Bei juristischen Personen (Firmen, anderen Vereinen) habe ich damit kein Problem, bei Menschen aber schon. --Der Kawana (Diskussion) 09:20, 26. Aug 2005 (CEST)
- Ich bin mit der jetzigen Regelung einverstanden (auch nichtstimmberechtigte dürfen Antrag stellen). Ich würde aber lieber in der Beitragsordnung die 12 Euro als Mindest-beitrag festsetzen. Wer den Verein mehr fördern will, kann das dann (regelmäßig) ohne Stimmrechtsverlust tun und ist auch nicht gleich auf den Faktor 10 festgelegt. Und die Möglichkeit zum (einmaligen) Spenden gibts ja auch noch.--DarkStar 01:49, 30. Aug 2005 (CEST)
- Die steuerliche Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen ist eine andere als von Spenden. Natürliche Personen haben mittlerweile generell Stimmrecht. --Der Kawana (Diskussion) 10:18, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ich bin mit der jetzigen Regelung einverstanden (auch nichtstimmberechtigte dürfen Antrag stellen). Ich würde aber lieber in der Beitragsordnung die 12 Euro als Mindest-beitrag festsetzen. Wer den Verein mehr fördern will, kann das dann (regelmäßig) ohne Stimmrechtsverlust tun und ist auch nicht gleich auf den Faktor 10 festgelegt. Und die Möglichkeit zum (einmaligen) Spenden gibts ja auch noch.--DarkStar 01:49, 30. Aug 2005 (CEST)
- Wen eine natürliche Person zwischen "aktives Mitglied" (12 Euro) und "Fördermitglied" (120 Euro) wählt, entzieht es sich das Stimmrecht, wenn es die 120-Euro-Karte zieht. Bei juristischen Personen (Firmen, anderen Vereinen) habe ich damit kein Problem, bei Menschen aber schon. --Der Kawana (Diskussion) 09:20, 26. Aug 2005 (CEST)
Abs.2
"in ordnungsgemäßer Weise" ersetzen durch "in satzungsgemäßer Weise" Streichen "und Bankverbindung" --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- gegen das Streichen, wir streichen auch E-Mail nicht, obwohl es sein kann, dass Mitglieder aufgenommen werden, die keine E-Mail-Adresse haben. --Wilhelm aka Kawana 13:42, 27. Sep 2005 (CEST)
- satzungsgemäß statt ordnungsgemäß ok
- Wollen wir unsere Beiträge einziehen oder die Option dafür offen halten? Wenn ja, brauchen wir über die Bankverbindung hinaus eh noch eine Einwilligung speziell dazu, wenn nein, ist die Erhebung der Bankverbindung obsolet.
- Mueck 15:02, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ein ZWANG, seine e-Mail-Adresse anzugeben, ist nur zu rechtfertigen, wenn Benachrichtigungen an Mitglieder nur auf dem e-Mail Weg zugestellt werden. Wenn jemand will, kann er sie angeben; wenn jemand nicht will, dann eben nicht.
- --FHE 15:25, 29. Sep 2005
- Da steht auch nichts vom Zwang seine E-Mail-Adresse oder Bankverbindung anzugeben.
- Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen.
- Da steht drin, dass Änderungen anzugeben sind und das ist nun wirklich nicht zuviel verlangt. Oder soll der Schatzmeister regelmässig fragen, liebes Mitglied, stimmt deine Bankverbindung oder E-Mail-Adresse noch? Hat er keine, hat er auch keine Änderungen . --Wilhelm aka Kawana 16:51, 29. Sep 2005 (CEST)
- Wenn's auch ohne all das geht - und davon ist auszugehen - weshalb dann die Verpflichtung?
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
- Da steht auch nichts vom Zwang seine E-Mail-Adresse oder Bankverbindung anzugeben.
Abs.4
Streichen --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- gegen streichen, das ist nochmal Ehrenmitglieder --Wilhelm aka Kawana 13:42, 27. Sep 2005 (CEST)
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Ich mag keine ewig langen Kündigungsfristen. Die sind nur dazu da Leute durch Unachtsamkeit noch länger zu binden. 6 Wochen zu jedem vollen Monat sollten genügen um die Kündigung zu bearbeiten. Die Beiträge werden pro Jahr fällig. Wenn jemand zum 1. Februar kündigt, hat er halt trotzdem die 12 Euro fürs laufende Jahr zu bezahlen. -- Bruce 12:56, 26. Aug 2005 (CEST)
- Da bin ich ganz auf deiner Seite, ich habe schonmal 1 1/2 Jahre auf das Ende meiner Mitgliedschaft gewartet. 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres? (das mit dem Monat habe ich nicht verstanden, mit Jahr ist es klarer, oder? --Der Kawana (Diskussion) 14:41, 26. Aug 2005 (CEST)
- Mit dem Monat meinte ich, dass man zu Ende jedes Monats (evtl. auch Quartals?) kündigen kann, das aber dann eben 6 Wochen vorher bekannt geben muß. -- Bruce 15:26, 26. Aug 2005 (CEST)
- welchen Sinn soll das haben? Geld gibt es nicht zurück, da waren wir uns einig, ist auch eine Frage der Bescheinigungen, die wir als Verein ausstellen. --Der Kawana (Diskussion) 16:12, 26. Aug 2005 (CEST)
- Wenns zu kompliziert ist lassen wirs, ich dachte nur, dass es ja primär nicht ums Geld geht. Wenn jemand nicht mehr mit den Inhalten und der Idee, die der Verein vertritt einverstanden ist, möchte er so schnell wie möglich raus. -- Bruce 17:05, 26. Aug 2005 (CEST)
- Das Mitglied wird es ertragen, hoffe ich. --Der Kawana (Diskussion) 18:04, 26. Aug 2005 (CEST)
- gibt es einen Unterschied zwischen "zum Ende des Jahres" und "vor Ende des Jahres"? Sorry Juristendeutsch und Müdigkeit führen bei mir gerade zu Verwirrung. --DarkStar 01:54, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ob es juristisch einen Unterschied gibt, weiß ich nicht, wo steht "vor Ende"? Im Deutschen bezeichnet das eine das Ende der Zeitspanne und das andere den Anfang. 6 Wochen vor dem Ende des Jahres, am 19. November, oder halt zum 31. Dezember (und selber ausrechnen :) --Der Kawana (Diskussion) 09:49, 30. Aug 2005 (CEST)
- gibt es einen Unterschied zwischen "zum Ende des Jahres" und "vor Ende des Jahres"? Sorry Juristendeutsch und Müdigkeit führen bei mir gerade zu Verwirrung. --DarkStar 01:54, 30. Aug 2005 (CEST)
- Das Mitglied wird es ertragen, hoffe ich. --Der Kawana (Diskussion) 18:04, 26. Aug 2005 (CEST)
- Wenns zu kompliziert ist lassen wirs, ich dachte nur, dass es ja primär nicht ums Geld geht. Wenn jemand nicht mehr mit den Inhalten und der Idee, die der Verein vertritt einverstanden ist, möchte er so schnell wie möglich raus. -- Bruce 17:05, 26. Aug 2005 (CEST)
- welchen Sinn soll das haben? Geld gibt es nicht zurück, da waren wir uns einig, ist auch eine Frage der Bescheinigungen, die wir als Verein ausstellen. --Der Kawana (Diskussion) 16:12, 26. Aug 2005 (CEST)
- Mit dem Monat meinte ich, dass man zu Ende jedes Monats (evtl. auch Quartals?) kündigen kann, das aber dann eben 6 Wochen vorher bekannt geben muß. -- Bruce 15:26, 26. Aug 2005 (CEST)
Was spricht dagegen, dass jemand mit SOFORTIGER Wirkung sein Mitgliedschaft beenden kann? --FHE 17:00, 20. Sep 2005
- Die aktuelle Lösung bedeutet wenig Aufwand für den ehrenamtlich tätigen Vorstand, der keine Geschäftsstelle zur Verfügung hat. Geld-Zurück-Garantie gibt es auch nicht. Was spricht dafür sofortige Wirkung? --Wilhelm aka Kawana 18:28, 20. Sep 2005 (CEST)
- Nach § 39, Satz 1 BGB wird der Austritt an sich mit dem Zugang an den Vorstand wirksam. Was spricht dagegen?
- --FHE 15:30, 29. Sep 2005
Ich halte es für angebracht, dass der Vorstand sowohl die Nichtannahme eines Aufnahmeantrages als auch den Ausschluss innerhalb einer noch festzulegenden Frist SCHRIFTLICH zu begründen hat. --FHE 17:25, 20. Sep
- dann kann man den verein killen indem man 100 aufnahme anträge schreibt...--Hauke Löffler (Diskussion) 17:31, 20. Sep 2005 (CEST)
- Beim Ausschluß wird der Vorstand das schon aus Selbstschutz schriftlich tun, und darlegen, warum er das tut. Die möglichen Gründe sind in der Satzung bereits genannt.
- Bei der Aufnahme kann die Hürde so gelegt werden, wie sie vorgeschlagen wurde und in anderen Vereinen auch Praxis ist. Hier wird der Vorstand das schriftlich tun und aus Selbstschutz keine Begründung reinschreiben. --Wilhelm aka Kawana 18:28, 20. Sep 2005 (CEST)
- Genau, möglichst wenig Formalismus. Bei Ausschluss ist es sicher besser, alles schriftlich zu haben, bei Aufnahmeanträgen reicht formlos. Wir sind schließlich ein freiwilliger Zusammenschluss von Ehrenamtlichen und kein Verein, bei dem von der (Nicht-)Mitgliedschaft irgendwas abhängt. (Und wem unsere Vereinslinie nicht passt aus irgendwelchen Gründen, dem steht es frei, ein eigenes Wiki samt zugehörigen Verein aufzumachen.) Mueck 00:49, 21. Sep 2005 (CEST)
Abs.1: Streichen "Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen." und ersetzen durch "Im Falle der Ablehnung teilt der Vorstand dem Antragsteller die Gründe schriftlich mit. Ablehnungsgründe können nur Unvereinbarkeit mit Satzung und Zielen des Vereins sein." Dieses Verfahren ist ein Mittel gegen willkürliches Handeln des Vorstands. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- deutschen Vereinen, die keine Monopolstellung beanspruchen, steht aber diesbezüglich quasi das Recht auf willkürliches Handeln des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung zu (an die kann sich ein Abgelehnter nach unserem Entwurf zu):
- Ein Zitat aus http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=18482 :
Das Recht auf Aufnahme in den Verein Es gilt der Grundsatz, dass niemand ein Recht auf Aufnahme in einen Verein hat. Deshalb besteht auch grundsätzlich für den Verein keine Aufnahmepflicht. Der Bewerber um die Mitgliedschaft hat auch dann kein Recht, in den Verein aufgenommen zu werden, wenn er alle in der Satzung festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft erfüllt (BGHZ 101, 193; OLG Köln, OLGZ 1966, 133). Ein Anspruch auf Aufnahme kann sich jedoch aus der Satzung ergeben, wenn darin festgelegt ist, dass jemand schon dann als Mitglied betrachtet wird, sobald er die Beitrittserklärung abgegeben hat (RGZ 106, 120). Ist aber in der Satzung ein Aufnahmeverfahren vorgesehen, dann bedeutet das, dass sich der Verein die Entscheidung über den Aufnahmeantrag in jedem Fall vorbehalten und keinen Anspruch auf die Aufnahme begründen will ((BGH, NJW 1985, 1214 [Gewerkschaft]). Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rn. 76
- Dieser Passus in unserer Satzung entspricht also der gängigen Praxis und auch meinem Willen als potentielles Gründungsmitglied -- Mueck 14:53, 27. Sep 2005 (CEST)
- Zur Erinnerung: Es geht nicht um eine Aufnahmeverpflichtung (obwohl §3 m.E. an sich niemanden davon ausschließt, Mitglied zu werden). Es ist nur zweckmäßig, dass eine ablehnende Entscheidung dem Antragsteller MIT Gründen bekannt gemacht wird. Wenn es stichhaltige Gründe gibt, dann können sie auch schriftlich festgehalten werden.
- --FHE 15:40, 29. Sep 2005
Abs.3: Der Austritt muss durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Eine Kündigung ist jederzeit möglich und sofort wirksam. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Welche Probleme sollte es geben bei der Buchhaltung? Wer ausgetreten ist, überweist einfach keine Beiträge mehr. Und Spenden können auch von Nichtmitgliedern angenommen und ordentlich verbucht werden - oder etwa nicht?
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
§ 8 Mitgliederversammlung
Abs.2
Streichen in Satz 3: "oder per e-Mail" --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- diese Option sollte sich ein internetnaher Verein immer vorbehalten. --Wilhelm aka Kawana 13:50, 27. Sep 2005 (CEST)
Abs.3
Streichen. Keine Fernwahl vorsehen. In der Aussprache zu Anträgen können Argumente auftauchen, die so überzeugend sind, dass sie eine Änderung des Abstimmungsverhaltens bewirken künnen. Wer nicht anwesend ist, kann diese Argumente nicht in seine Entscheidungsbildung einfließen lassen. Problematisch kann auch die Interpretation eines Votums werden, wenn ein Antrag auf der Versammlung modifiziert wird. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Rechtlich ist eine Fernwahl möglich und vorteilhaft. --Wilhelm aka Kawana 13:50, 27. Sep 2005 (CEST)
- Und worin besteht der Vorteil des gegen die Argumente Anderer resistenten Vorurteils?
- --FHE 15:45, 29. Sep 2005
- Hier muss ich ausnahmsweise mal FHE recht geben, ich halte auch nicht viel von Fernwahl, da anders als bei politischen Wahlen die Kandidaten meist nicht sonderlich lange vorher feststehen und schon gar keine Möglichkeit haben sich vorzustellen, das ist eben nur bei einer Versammlung gegeben. Zumal denke ich wer sich nicht die Mühe machen kann auf ne Versammlung zu kommen darf auch nicht stimmen. Wer bei den Abstimmungen in einem x-beliebigen Gremium nicht anwesend ist hat meist auch kein Stimmrecht. -- [[Benutzer:Ernie|Ernie (Post)]] 19:42, 29. Sep 2005 (CEST)
- Man hat es manchmal nicht in der Hand, ob man sich die Mühe machen will, zur Versammlung zu fahren. Daher gibt es bei demokratischen Wahlen auch die Möglichkeit der Briefwahl. Das dies nicht immer die idealste Form der Wahl ist, mag sein, aber es ist fair gegenüber denen, die nicht können, aber wollen. Das mit der Mühe ist leicht geschrieben, wenn man nur wenige Meter vom Karlsruher Stadtrand entfernt wohnt, aber auch du könntest mal im Krankenhaus liegen, aber an einer Satzungsänderung mitentscheiden wollen. --Wilhelm aka Kawana 21:10, 29. Sep 2005 (CEST)
Abs.5
Hinzufügen "Der Vorstand ist verpflichtet, jedem Mitglied auf Nachfrage die aktuelle Zahl der Mitglieder mitzuteilen." --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Klingt irgendwie logisch in dem Zusammenhang.
- Bringt mich zudem auf eine andere Frage:
- Wollen wir irgendein Mitgliederverzeichnis erstellen und öffentlich machen?
- Dann sollten wir die Zustimmung dazu im Zuge der Aufnahme regeln
- Mueck 15:13, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich bin gegen ein öffentliches Mitgliederverzeichnis (Datenschutz), das kann missbraucht werden, ich bin auch gegen diesen Passus. --Wilhelm aka Kawana 19:40, 27. Sep 2005 (CEST)
- Es geht nicht um ein öffentliches Mitgliederverzeichnis, sondern darum, einer Minderheit im Ernstfall eine Chance zu geben. Nach gängiger Rechtsprechung hat der Datenschutz zurückzutreten.
- --FHE 15:50, 29. Sep 2005
- Der Verein wird seine Größe schon bekanntgeben, da habe ich keinen Zweifel, sollte der Vorstand mauern, schaufelt er sich sein eigenes Grab. Die Formulierung heißt aber, dass jedes Mitglied jeden Tag nachfragen darf. Und das muss nicht sein, habe ich auch in keiner Satzung bisher gelesen, die als Grundlage für unsere herangezogen habe. --Wilhelm aka Kawana 21:16, 29. Sep 2005 (CEST)
- Wenn Du ohnehin davon ausgehst, dass der Verein seine Größe schon bekanntgeben wird, dann kannst Du auch vom Vorstand erwarten, dass er es auch tut, wenn er danach gefragt wird - oder schon vorher. Dann braucht erst gar niemand danach zu fragen. Was spricht gegen Transparenz? Außer dem evtl. Wunsch nach Herrschaftswissen?
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
Abs.6
Satz 2 "zugänglich" ist unpräzis Satz 3 "Es wird gültig, wenn binnen sechs Wochen nach der Mitgliederversammlung ..." ersetzen durch "Es wird gültig, wenn binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe des Protokolls ..." --FHE 11:39, 27. Sep 2005
§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
- Satzung
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
- Anmerkung meines Rechtsanwaltes
- verbessertes handling, aber nicht so richtig demokratisch, vielleicht sollte doch eine Mindestzahl – vielleicht 7 = Zahl der Vorstandsmitglieder – vorgesehen werden oder noch einer oder zwei darüber hinaus, sonst beißen sich Vorstandsbefugnisse und Beschlussvorbehalte der Mitgliederversammlung?
Das war mir selbst auch schon aufgefallen? Kommentare? --Der Kawana (Diskussion) 21:35, 24. Aug 2005 (CEST)
- Ich würd das so formulieren: Ich würd das so stehenlassen, schon allein aus dem Grunde falls der Verein irgendwann mal aufgelöst werden soll. In den Vereinen in denen ich Mitglied bin is das auch so geregelt. Ich würds sogar noch explizit so formulieren: Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. -- Ernie 17:20, 26. Aug 2005 (CEST)
- Eine andere Alternative wäre
- [1]
Viele Vereine legen für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung eine bestimmte Mindestzahl oder einen bestimmten Prozentsatz anwesender Mitglieder fest. Mit steigendem Alter des Vereins wächst die Anzahl der »Karteileichen«, so dass durch eine derartige Bestimmung der gesamte Verein blockiert werden kann. Es empfiehlt sich, eine solche Satzungsregelung dahingehend zu ergänzen, dass bei Nicht-Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung eine Folge-Mitgliederversammlung einzuberufen ist, die dann - unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen - beschlussfähig ist. Darauf muss in der Einladung hingewiesen werden. Die Mitgliederversammlung hat gegenüber Vorstand und etwaigen anderen Organen Informations- und Auskunftsrechte, nicht jedoch das einzelne Mitglied, das lediglich die Informations- und Auskunftsrechte der Mitgliederversammlung durch das dortige Antragsrecht geltend machen kann.
- Auch wenn es umständlicher ist, ist das meine Präferenz: Ich sehe darin die Funktion eines "Alarmsignals". Es kann verhindern, das wichtige Entscheidungen durch einen blöden Zufall von einer Minderheit getroffen werden. Das kann so danach zwar immer noch passieren, aber dann hatte jeder Interessierte und Engagierte seine 2. Chance--DarkStar 01:42, 30. Aug 2005 (CEST)
- Das ist ein sehr guter Vorschlag. Im Idealfall informiert ein Vorstand dank Internetmöglichkeiten sehr gut, aber die Satzung machen wir ja auch dafür, falls es mal nicht so gut läuft. --Der Kawana (Diskussion) 10:21, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ich habe nochmal drüber nachgedacht. Wenn wir eine Mitgliederversammlung 6 Wochen auf der Hauptseite stehen haben, dann sollte es jeder mitbekommen, der sich für das Thema interessiert und ohne auf eine 2. Chance zu hoffen. --Wilhelm aka Kawana 19:42, 17. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe bei meinen Vereinen, bei denen praktisch jede ordnungsgemäß einberufene MV unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist, keine schlechten Erfahrungen gemacht. Zudem kann man hier ja schriftlich abstimmen, falls jemand nicht kann. Die Frage ist, ob man nicht von den 12,- Jahresbeitrag nicht 1,- für einen Brief spendiert und prinzipiell schriftlich einlädt, da das evtl. Unsicherheiten bei E-Mail-Zustellung ausschließt (kein Anschluss wg. Umzug, defektem PC oder so...) und man so auch Rückläufer von mittlerweile fehlerhaften Adressen bekommt. Mueck 00:39, 21. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe nochmal drüber nachgedacht. Wenn wir eine Mitgliederversammlung 6 Wochen auf der Hauptseite stehen haben, dann sollte es jeder mitbekommen, der sich für das Thema interessiert und ohne auf eine 2. Chance zu hoffen. --Wilhelm aka Kawana 19:42, 17. Sep 2005 (CEST)
- Das ist ein sehr guter Vorschlag. Im Idealfall informiert ein Vorstand dank Internetmöglichkeiten sehr gut, aber die Satzung machen wir ja auch dafür, falls es mal nicht so gut läuft. --Der Kawana (Diskussion) 10:21, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ich bin für die Alterantive, die DarkStar zitiert hat. --FHE 17:15, 20. Sep 2005
Abs.4: Ein Beschluss zur Auflösung des Vereins erfordert eine Dreiviertelmehrheit. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
Bei allen Abstimmungen ist zu präzisieren, wie die Enthaltungen zu berücksichtigen sind. Es gibt zwei Möglichkeiten: a) Ein Antrag ist angenommen, wenn er die Zustimmung der jeweils erforderlichen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erhält (in diesem Fall werden Enthaltungen als "Nein" gewertet); b) Ein Antrag ist angenommen, wenn er die Zustimmung der jeweils erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält (in diesem Fall werden Enthaltungen nicht gewertet); --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit
- Ich würde sagen bei 3. ohne Enthaltungen und bei 4. sind's nachd er Formulierung eh schon Nein-Stimmen
- Mueck 15:21, 27. Sep 2005 (CEST)
Auf Antrag eines Mitglieds ist eine Wahl geheim durchzuführen. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
§ 10 Vorstand
Abs. 1
Abs.1: bei den Positionen mit Doppelfunktion hinzufügen "als" oder "zugleich handelnd als" Allerdings rate ich von Doppelfunktionen ab; es kann sogar sein, dass solches nach Vereinsrecht gar nicht zulässig ist, selbst wenn es gelegentlich (in Notfällen) so praktiziert wird. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- gegen welches Recht wird verstossen, das dem Anwalt und dem Prüfer vom Registergericht nicht aufgefallen ist? --Wilhelm aka Kawana 13:57, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich sehe auch keinen Verstoß. Das liegt in der Autonomie des Vereins zu regeln, wer was zu tun hat und wer in welcher Art vertretungsberechtigt ist (Abs. 4) Mueck 15:23, 27. Sep 2005 (CEST)
Abs. 2
Ausgehend von der Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung (Stichwort Adresse) schlage ich vor, den Vorstand für zwei Jahre zu wählen. --Der Kawana (Diskussion) 11:07, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ich wäre dafür die komplette Vorstandschaft auf 2 Jahre zu wählen, so kann man um einiges besser arbeiten. Wenn jemand vorher aussteigen möchte wird sein Posten aufgefüllt oder bis zum Ende der Legislaturperiode neu gewält, das gilt es noch auszudiskutieren. -- Ernie 12:44, 27. Aug 2005 (CEST)
- Jemand dagegen? --Der Kawana (Diskussion) 17:00, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ja - ich bin dafür, dass der Vorstand jedes Jahr bei der fälligen Jahreshauptversammlung neu gewählt wird. --FHE 17:00, 20. Sep 2005
- Warum? - Ich meine warum sollte man das wirklich so oft machen? --Hauke Löffler (Diskussion) 17:02, 20. Sep 2005 (CEST)
- Genau. Praktisch alle ehrenamtlichen Vereine, in denen ich Mitglied bin, arbeiten auf allen Ebenen problemlos mit 2-jährigen Wahlzyklen. Denkt dran: jede Änderung im Vorstand zieht den Gang zum Registergericht mit Umweg über den Notar etc. pp. nach sich. Daher lieber nur alle zwei Jahre den Formalismus anstoßen. Wenn jemand aus unabwendbaren Gründen aus den Vorstand raus muss, kann man ja die Option auf Nachwahlen auf der nächsten regulären MV vorsehen zusätzlich zu unserem Passus mit dem Nachrücken aus den Beisitzern heraus.
- Die erste Amtszeit ist eh etwas kürzer, da die Gründungsversammlung schon ein Vierteljahr nach dem Zeitraum liegt, in dem reguläre MVs stattzufinden haben. Mueck 00:58, 21. Sep 2005 (CEST)
- Warum? - Ich meine warum sollte man das wirklich so oft machen? --Hauke Löffler (Diskussion) 17:02, 20. Sep 2005 (CEST)
- Abs.2: Der Vorstand sollte nur für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Auf der obligatorischen Jahreshauptversammlung geht es jeweils auch um die Entlastung des Vorstands. Gerade bei einem "jungen" Verein sollte die Vorstandsperiode nicht so lange gewählt werden, wie dies vielleicht bei einem eingespielten Verein möglich sein könnte. Der Aufwand für die Wahl des Vorstands ist sehr gering. --FHE 11:39, 27. Sep 2005
Abs.3
Streichen --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- und statt dessen? --Wilhelm aka Kawana 13:57, 27. Sep 2005 (CEST)
- Das kann ich Dir (vielleicht) sagen, nachdem Du mich über den tieferen Sinn des 1. Satzes aufgeklärt hast.
- --FHE 15:55, 29. Sep 2005
- Du möchtest Die Amtszeit des alten Vorstands endet jeweils am 1. August des Jahres, in dem die Wahl des neuen Vorstands erfolgt ist. Die Wahl hat spätestens 30 Tage vor Ende der Amtszeit zu erfolgen. Dem neu gewählten Vorstand ist bis zur Amtsübernahme Einblick in die Geschäfte des amtierenden Vorstands zu geben, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten. gestrichen haben, FHE. Das steht da nicht aus Langeweile. --Wilhelm aka Kawana 16:35, 29. Sep 2005 (CEST)
- Sondern? Hast Du Dir die Konsequenzen des 1. Satzes einmal durch den Kopf gehen lassen?
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
- Du möchtest Die Amtszeit des alten Vorstands endet jeweils am 1. August des Jahres, in dem die Wahl des neuen Vorstands erfolgt ist. Die Wahl hat spätestens 30 Tage vor Ende der Amtszeit zu erfolgen. Dem neu gewählten Vorstand ist bis zur Amtsübernahme Einblick in die Geschäfte des amtierenden Vorstands zu geben, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten. gestrichen haben, FHE. Das steht da nicht aus Langeweile. --Wilhelm aka Kawana 16:35, 29. Sep 2005 (CEST)
Abs.5
"2 Monate" ersetzen durch "2 Wochen" "zugänglich" ist unpräzis --FHE 11:39, 27. Sep 2005
- Nein. Viel zu kurzer Zeitraum. So ist ncht gewährleistet dass alle Vorstandsmitglieder das Protokoll rechtzeitig absegnen können. -- [[Benutzer:Ernie|Ernie (Post)]] 19:47, 29. Sep 2005 (CEST)
- Im Zeitalter des Laptops sollte es kein unlösbares Problem für eineN talentierteN SchriftführerIn darstellen, bereits am Ende der Vorstandssitzung ein Sitzungs-Protokoll fertig zu haben, das von den Anwesenden SOFORT geprüft und genehmigt werden kann.
- --FHE 14:12, 30. Sep 2005
- Im Zeitalter des Laptops sollte es kein unlösbares Problem für eineN talentierteN SchriftführerIn darstellen, bereits am Ende der Vorstandssitzung ein Sitzungs-Protokoll fertig zu haben, das von den Anwesenden SOFORT geprüft und genehmigt werden kann.
Abs. 6
- Wie schon oben angeklungen könnte man 6. noch erweitern um:
- "Auf Wunsch des Vorstandes oder eines Mitgliedes kann auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eine Nachwahl für das freigewordene Amt durchgeführt werden. Die Amtszeit beträgt in dem Falle, dass keine regulären Wahlen anstehen, nur ein Jahr."
- oder auch verpflichtender statt optional
- "auf der nächsten ordentlichen MV sind Nachwahlen anzusetzen, auch wenn die Amtszeit noch nicht zu Ende wäre. Die Amtszeit beträgt in dem Falle, dass keine regulären Wahlen anstehen, nur ein Jahr."
- Dann hätte man div. Optionen:
- bisher: Nachrücken aus den Beisitzern bis zur nächsten regulären Wahl
- neu: Option/Zwang der Bestätigung des Nachrückers bzw. Auswechseln durch einen anderen auf der nächsten regulären MV, auch wenn's keine zweijährige Wahl-MV ist
- bisher: außerordentliche MV, wenn sich im Kreis der Beisitzer niemand findet
- bisher: außerordentliche MV auf Wunsch einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern, wenn einigen die Ämterwechselei aus irgendwelchen Gründen nicht passt.
- --Mueck, der am 20. Sep 2005 nicht unterschrieben hat.
- oops :-) Mueck 11:41, 21. Sep 2005 (CEST)
Seite gesperrt
Die Diskussion kann gerne weitergehen, ich habe die Satzung heute beim Finanzamt und Registergericht in der jetzt geschützten Version zur Prüfung eingereicht. --Der Kawana (Diskussion) 19:46, 29. Aug 2005 (CEST)
- Hoppla - war mir gar nicht aufgefallen. Aber meinen Kommentar hätte ich eh abgeben wollen :-) --DarkStar 02:00, 30. Aug 2005 (CEST)
- Das war auch gut so. Noch ist die Satzung nicht beschlossen. --Der Kawana (Diskussion) 09:50, 30. Aug 2005 (CEST)
Änderungen Registergericht
Ich habe gerade mit dem Registergericht Karlsruhe telefoniert, die Ergebnisse.
zuständiges Registergericht
Durch den Satz "Sitz ist Karlsruhe" in der Satzung wird das zuständige Gericht bestimmt, unabhängig von der Postanschrift, die wir angeben.
Paragraph 8
Das Minderheitsvotum darf nicht an eine feste Mitgliederzahl gekoppelt sein, da dies nicht die Minderheit sein muss, man kann das auch auf 20% hochschrauben.
Wie wird gewährleistet, dass ein Mitglied unzensiert mit ALL den anderen Mitgliedern in Kontakt treten/kommunizieren kann, um z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung initiieren zu können? --FHE 17:30, 20. Sep 2005
- Gute Frage - wie machen ander Vereine das? - hast du einen Vorschlag ? - konstruktive Kritik ist mir am liebsten.--Hauke Löffler (Diskussion) 17:37, 20. Sep 2005 (CEST)
- In anderen Vereinen muss jedes Mitglied selbst sehen, wie es die anderen behuf dieses Zweckes erreicht. Den Verein hat es nicht zu kümmern, wie die es schaffen, er ist auch nicht verpflichtet, ein Mitgleiderverzeichnis herauszugeben. Bei uns gibt's dagegen jederzeit die Möglichkeit, auf die Benutzerdiskussionsseiten Anfragen zu hinterlassen, so dass beim Einloggen ein Hinweis erscheint, oder eine Diskussionsseite irgendwo anders dazu aufzumachen, bieten also gegenüber normalen Vereinen schon ein mehr an Möglichkeiten, mit den Mitgliedern zu kommunizieren. Also brauchen wir uns dazu nix aus den Fingern saugen. Mueck 01:04, 21. Sep 2005 (CEST)
- Die einfachste und demokratischste Möglichkeit bestünde darin, eine e-Mail-Liste einzurichten mit Sende- und Empfangsberechtigung für jedes Vereins-Mitglied.
Paragraph 9
Fernwahl ist nicht klar, es wird durch den Zusatz schriftliche Zustimmung ergänzt.
- *grübel* Man darf schriftlich zustimmen, aber nicht schriftlich ablehnen??? Mueck 20:29, 15. Sep 2005 (CEST)
- Vielleicht sollte man es besser schriftliche Abstimmung nennen. guter Hinweis. --Der Kawana (Diskussion) 21:05, 15. Sep 2005 (CEST)
Paragraph 10
Der Automatismus beim Nachrücken gefällt nicht. Wenn der Vorsitzende ausscheidet wird der 1. Beisitzer dann 1. Vorsitzender?
Vorschlag: ... wählt der Gesamtvorstand aus seinen Reihen einen Nachfolger. (oder so ähnlich:)
Wegen Paragraph 10 frage ich auch nochmal den Anwalt. Ciao --Der Kawana (Diskussion) 15:34, 15. Sep 2005 (CEST)
2. Telefonat
Heute nochmal kurz telefoniert.
Paragraph 9
Das Wort Abstimmung ist besser.
Paragraph 10
Der Automatismus des 1. Entwurfs ist doch möglich, könnte aber in der Praxis problematisch sein. Beispielsweise ab wann ist der Nachrücker Vorstandsmitglied?
Ich denke aber, dass wir die Lösung mit der Wahl aus seiner Mitte lassen sollte, da hier klar wird, ab wann. Und hier kein Beisitzer Angst haben muss, gegen seinen Willen vorsitzender zu werden. --Der Kawana (Diskussion) 09:55, 16. Sep 2005 (CEST)
Änderungen Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Ich habe gerade mit dem Finanzamt Karlsruhe-Stadt telefoniert, die Ergebnisse:
Zuständiges Finanzamt
Das Finanzamt legt den Verwaltungssitz zu Grunde, Eggenstein und Hohenwettersbach fallen ans Finanzamt Durlach, Kronenstraße ans Finanzamt Stadt. Die beiden Finanzämter reden aber miteinander. Beim Finanzamt Stadt wurde für uns jetzt noch keine Akte angelegt, bis wir uns für den Verwaltungssitz einig sind, das reicht aber auch bei Einreichung der Gründungsdokumente.
§ 12 Auflösung des Vereins
- Die Formulierung soll lauten
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigen Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
ansonsten ist die Satzung aus Finanzamt-Sicht okay. --Der Kawana 09:38, 16. Sep 2005 (CEST)
Sinn der Satzung
Die Satzung dient einem Förderverein, der genauso arbeiten soll, wie die Wikimedia-Gesellschaft. Die Handlungsmöglichkeiten des Vorstandes sollen daher durch die Gesetze und Verordnungen des Staates für gemeinnützige Vereine eingeschränkt werden, aber in diesem engen Rahmen doch frei sein.
Ziel sind nicht Geschäftsordnungsdebatten, Ehrenmitglieder zu erzeugen, Ziel ist der Bildungsanspruch durch Förderung der Stadtwikis in finanzieller Hinsicht, Bereitsstellung von Rechtssicherheit, auch durch Gutachten zu juristischen Themen. Der Wikimedia Deutschland ist nicht das Ende der Wikipedia und die Stadtwiki-Gesellschaft wird das nicht für das Karlsruher Stadtwiki sein, weil beide Gesellschaften im Hintergrund arbeiten.
Die Finanzlage des Vereins wird dadurch bestimmt, ob der Vorstand Zeit findet, Fördermitglieder zu gewinnen. Denn die Grundbeiträge der aktiven Mitglieder sind bewußt niedrig gehalten, um jedem aktiven die Möglichkeit der Mitgliedschaft zu geben und das ist gut so. --Wilhelm aka Kawana 23:49, 6. Okt 2005 (CEST)
Text hier löschen
Sollte der Text hier nicht besser weg und ein Link auf http://allmende.stadtwiki.net/wiki/Verein:Satzung ? Zweimal pflegen ist irgendwie doof. --Beate 22:11, 28. Mär. 2008 (CET)