Bedarfshalt

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Bei einem Bedarfshalt handelt es sich um eine Haltestelle der Stadtbahn, an der nur bei Bedarf zu- oder ausgestiegen werden kann.

Hierzu muss dem Triebfahrzeugführer der Haltewunsch vorher rechtzeitig mitgeteilt werden. Meistens geschieht dies mit einem Druck auf die Haltewunschtaste. In Stadtbahnen wird dem Fahrgast ein Bedarfshalt rechtzeitig mitgeteilt, der Haltestellenansage wird hierzu der Hinweis Der Zug hält nur bei Bedarf angehängt.

Will man an einem Bedarfshalt zusteigen, so gibt es hier zwei verschiedene Möglichkeiten, dies dem Fahrer mitzuteilen:

  • An neueren Haltestellen muss hierzu, wie bei einer Fußgängerampel, ein Taster betätigt werden, der dem Triebfahrzeug durch ein Signal den Befehl zum Halten mitteilt.
  • An älteren Haltestellen erfolgt der Halt auf Sicht. Daher darf der Triebfahrzeugführer die Haltestelle nur mit geringer Geschwindigkeit passieren, um den Zug im Bedarfsfall am Bahnsteig zum Halt bringen zu können. In diesem Fall wird der Fahrgast am Bahnsteig meistens durch Hinweistafeln darauf hingewiesen, sich bei nahendem Zug gut sichtbar auf dem Bahnsteig zu positionieren. An Haltestellen der Deutschen Bahn fehlt dieser Hinweis jedoch oft.

Bushaltestellen sind generell Bedarfshalte, der Halt folgt hier immer auf Sicht. Die Ausnahme sind Busbahnhöfe und Zentralhaltestellen.

Bei der Karlsruher Straßenbahn sowie der Stadtbahn in Straßenbahnbereichen sind grundsätzlich alle Haltestellen Bedarfshalte. Aufgrund von in die Signalisierung einberechneten Haltestellenaufenthaltszeiten kann an manchen Haltestellen jedoch nicht durchgefahren werden. Aussteigewillige Fahrgäste sollten ihren Wunsch rechtzeitig vor Erreichen der Haltestelle, mindestens im Bremswegabstand einer Betriebsbremsung, durch Drücken der Taster an der Tür kundtun.

Beispiele

Liste von Haltestellen mit Bedarfshalt