Zentraler Juristischer Dienst

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Der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe hat im Auftrag des Oberbürgermeisters die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu verwirklichen.

Konkret geschieht dies durch juristische Beratung der städtischen Organe und Dienststellen. Außerdem hilft er bei der Ausgestaltung von Verträgen und Satzungen.

Ebenfalls zum Zentralen Juristischen Dienst gehören:

Weblinks

Fußnoten