Punkverbot

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Kronenplatz

Das so genannte Punkverbot war im Jahr 2002 die Verfügung der Stadt Karlsruhe, dass sich Menschen, die der „Punk-Szene“ zuzuordnen seien, nicht mehr in dem Bereich zwischen Kaiserstraße, Fritz-Erler-Straße, Markgrafenstraße und Kronenstraße, gemeint war der Kronenplatz, aufhalten dürften. Der Zeitrahmen des Erlasses war 6. Juli 2002 bis 31. Oktober 2002.

Begründung der Stadt

  • übermäßiger Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
  • Beschimpfen, Anpöbeln, Beleidigen, Anspucken, Beschmutzen und Bedrohen von Passanten
  • gruppenweises Lagern, Nächtigen, Sitzen an zentralen Orten der Innenstadt
  • Verschmutzen von Straßen, Wegen und Plätzen
  • demonstratives Urinieren und Koten in der Öffentlichkeit
  • aggressives Anbetteln von Passanten
  • Mitführen und Freilaufenlassen von Hunden, die gegenüber Passanten eine bedrohliche Haltung einnehmen

Folgen

Das Punkverbot löste nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Bürgerrechtlern und besorgten Bürgern aus der ganzen Republik einen großen Proteststurm aus. Am 14. August 2003 entschuldigte sich die Stadt Karlsruhe öffentlich für die Verfügung.

Anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand Ende Februar 2007 verteidigte der Leiter von Bürgerservice und Sicherheit, Dieter Behnle die Maßnahme mit den Worten: „Es war die richtige Entscheidung, auch wenn sie rechtlich bedenklich war und im Anschluss von den Juristen zerpflückt wurde. Wir mussten aber etwas wagen, die Situation war nicht mehr haltbar.“

Weblinks