Knielinger See: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Knielinger See''' ist ein künstlich entstandener [[See]] (als Kiesbaggersee) und liegt im [[Hofgut Maxau]].
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Der '''Knielinger See''' ist ein künstlich entstandener [[See]] (als Kiesbaggersee) und liegt im [[Hofgut Maxau]]. Der nördliche Teil liegt außerdem im [[Naturschutzgebiet]] "Altrhein Maxau". An einem großen Teil des Ufers darf geangelt werden.
   
Der nördliche Teil liegt außerdem im [[Naturschutzgebiet]] "Altrhein Maxau".
 
   
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Der Knielinger See ist auf einer Altrheinschlinge ausgebaggert worden, die bei der Begradigung des Rheins im Jahre 1817 auf die badische Seite zu liegen kam. Das Gelände ist von 1833 bis 2005 im Besitz des Markgrafen zu Baden gewesen. Vor einem Jahr verkaufte er es an die Stadt Karlsruhe.
An einem großen Teil des Ufers darf geangelt werden.
 
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1956 genehmigte der Gemeinderat die ''"Neuanlage einer Kiesgrube".'' Als Begründung diente der Hinweis auf das ''"schlechte Gedeihen der Wälder"'' auf kiesigen Grund. Das Protokoll der Sitzung vom 18.Dezember vermerkt: ''"Zweifellos werde dieser See der Landschaft zum Vorteil gereichen, zumal die Möglichkeit gegeben werde, in sauberen Wasser Wassersport zu treiben."''
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Stadträte sprachen den Wunsch aus, hier ''"nicht das übliche Loch als Abschluß"'' zu hinterlassen. Sachverständige meinten damals, in 2 bis 3 Jahren sei ''"die große Nachfrage - nach Kies - allmählich befriedigt"''. Der Vorsitzende sprach auf Anfrage eines Gemeinderats einen bedeutsamen Satz: ''"Das vorgesehene Terrain befinde sich ja im Tiefgestade, wo man ohne dies nicht bauen könne."'' Auch die Markgräflich Badische Hauptverwaltung unterschätzte mit der Prognose einer Gewinnungszeit von voraussichtlich 15 Jahren die tatsächliche Nutzungsdauer.
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Die Ausbaggerung ging über mehr als 30 Jahre, nördlich dieses Gelände wurden ins Tiefgestade die Raffinerien gestellt und der See enthält im Sommer unterhalb von 3 bis 4 Meter keinen Sauerstoff mehr.
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Am 28.1.1957 vereinbarte die Stadt mit der Markgräflich Badischen Hauptverwaltung: ''"Die Markgräfliche Verwaltung wird auf dem Gelände des Hofgutes Maxau eine Kiesgrube in dem ihr genehmigten Umfang anlegen".''Weiter wurde niedergelegt, daß der See eine ''"gefällige dem natürlichen Landschaftsbild angepasste Linienführung und landschaftlich einwandfreie Ränder erhält. Lange gerade Uferstrecken sollen möglichst vermieden werden.''" Darüber hinaus sind ''"See und seine Umgebung auch für die Allgemeinheit, u.a. für Spaziergänger und wassersportliche Zwecke, zugänglich zu machen..."''
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Bereits am 15.März 1957 machte das botanische Institut der Technischen Hochschule in einem Brief an die Bezirksstelle für Naturschutz darauf aufmerksam: ''"Vom Standpunkt des Naturschutzes ist es höchst bedauerlich, daß in diesem Gebiet ein derartiger Eingriff erfolgt." '' Die Begründung für diese Einwendung: ''"....bei dem Gelände....handelt es sich um ein besonderes, geschlossenes und wie ich glaube charakteristisches Stück Altrheingebiet."'' Die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege hatte ''"grundsätzlich"'' nichts gegen das Vorhaben einzuwenden, da sie lieber ein großes Kiesunternehmen im Auenbereich zulassen würde als 10 kleine.
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Im Oktober 1957 weihten Markgraf Berthold von Baden und der Oberbürgermeister Günther Klotz das Kieswerk ein. Es fielen die Worte: ''"Die Erfahrungen eines Menschenalters sind beim Bau dieses modernsten Kieswerkes verwertet worden." '' Und so begann eine der größten Nutzungsvorhaben im Bereich der Rheinniederung auf der Gemarkung von Karlsruhe. Der Plan lautete, im Verlauf von 10 Jahren auf 75 Hektar 5 Millionen Kubikmeter Kies zu gewinnen.
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Von da ab sprach die Presse vom Karlsruher Zukunftssee, dem Karlsruher Titisee. Zitat: ''"Unser Zukunftssee wird einsame Waldränder haben - und andere lustig belebte Uferstrecken, die zu Bootsländen hergerichtet sind....."'' Ein Strandkaffee erschien vor den Augen des Journalisten und er schwärmte: ''"Weißblinkende spitze lateinische Segel, die im Sonnenglast oder unter dräuenden Wolken dahingleiten, honiggelbe Gondeln, die sich wiegen auf dem baumgrünen buchtenreichen See..."'' Bis 1965 solle der See zu einem ''"erholsamen Strandbad"'' ausgebaut werden.
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In den 60er Jahren dann erkannte die Stadt, daß sie an ihrem westlichen Rande auch etwas für den Naturschutz tun müsse. Sie konnte nach jahrelangen Streit mit der markgräflichen Verwaltung die Genehmigung zur Ausbaggerung im Nordteil des Sees rückgängig machen. So blieb ein Teil des ursprünglichen Altrheinarmes erhalten, der mit Verfügung des Regierungspräsidiums vom 25.April 1980 unter Naturschutz gestellt wurde. Begründung: ''"Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines Altrheins der Mäanderzone mit seinen besonders typisch ausgeprägten verschiedenartigen Verlandungsgesellschaften und Gehölzzonen, die Erhaltung und optimale Entwicklung eines Ökosystems mit seltenen, in der Rheinaue im Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung als Regenerationszone für den mit ihm direkt verbundenen Kiessee Maxau"''
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Für dieses Zugeständnis des Markgrafen erhielt sein Werk Genehmigungen zur Tieferbaggerung um 4 Meter, Erweiterung der Ausbeutungsfläche im Westen des Sees und Verzicht auf die vertraglich festgelegte Verlegung des Federbaches. Die Stadt setzte für dieses Engagement mehrere 100.000 DM ein.
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Die Stadtplaner erhielten durch das immer weiter hinausgeschobene Ende der Kiesgwinnung Gelegenheit für immer neue Planungsüberlegungen. Es soll hier an die Rheinstadtpläne - eine Art Kleinvenedig - die Anlage einer Regattastrecke, die Erweiterung der Hafenanlage um ein zusätzliches Becken und die Einrichtung einer Golfanlage um den See herum - eine Idee des Markgrafen - erinnert werden.
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Die Markgräfliche Verwaltung stellte im Verlauf des Kiesbetriebes 1984 und 1993 zwei Anträge auf weitere Geländegenehmigungen. Beide Anträge wurden vom Verwaltungsgericht Mannheim abgelehnt.
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Ein weiterer Schritt zur Bewahrung der natürlichen Restbestände wurde mit der Initiative zur Unterschutzstellung der "Burgau" - einschließlich des Knielinger Sees - Anfang der 80er Jahre begonnen. In einer großen Koalition zwischen Stadtverwaltung, Gemeinderat, öffentlichem und privaten Naturschutz wurde der Grundstein für die Verordnung des Regierungspräsidiums vom 2. November 1989 gelegt. Begründung:
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''"Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist
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1. die Erhaltung und Pflege eines durch den Rhein geprägten Landschaftsraumes der Jung- und Altaue mit einer Vielzahl verschiedener natürlicher und naturnaher Biotoptypen wie Feuchtbiotope mit offenen Wasserflächen, Schwimmblattzonen, Röhrichtzonen und Flachwasserzonen, Steilufer, Riede, Tümpel, Gräben, Feuchtwiesen, Wiesengesellschaften, Streuobstwiesen, Ackersaumgesellschaften, Gebüsche, Hecken, Waldbiotope, Trocken- und Ruderalstandorte sowie Rohbodenbiotope.
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2. die Erhaltung und Förderung der für die Rheinniederung typischen und an unterschiedliche Feuchtigkeit hinsichtlich Grundwasserstand und Rheinhochwasser angepassten Vegetation mit zahlreichen, spezialisierten, gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten.
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3. die Erhaltung und Förderung der auf diese vielfältigen Biotope angewiesenen typischen Tierwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher vom Aussterben bedrohter Insekten-, Amphibien- und Vogelarten besonders hoch ist.
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4. die Erhaltung der letzten Reste der früher ausgedehnten Grünlandflächen in der Rheinniederung als Lebensraum bestimmter spezialisierter Tier- und Pflanzenarten.
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5. die Erhaltung und Pflege der zahlreichen, biologisch vielfältigen, sekundären Feuchtgebiete (überwiegend Kiesgruben), die sich zu Lebensräumen von hoher ökologischer Bedeutung in der Kulturlandschaft entwickelt haben.
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6. die Erhaltung von Trockenbiotopen mit der hierauf angewiesenen, typischen Tier- und Pflanzenwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher Insekten-, Spinnen- und Vogelarten sowie wärmeliebende Pflanzenarten besonders hoch ist.
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7. die Sicherung und Offenhaltung der für durchziehende und überwinternde Vogelarten wesentlichen ausgedehnten Niederungsflächen als international bedeutende Rast- und Nahrungsräume."''
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Damit hat die Geschichte des Knielinger Sees nicht ihr Ende erreicht. Die Wasserqualität bereitet ernsthafte Sorgen. Es fehlt an Laich- und Brutzonen. Mit der Kinderstube der Tierarten ist es am See schlecht bestellt. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, das künstliche Becken nun wenigstens für die Tierwelt zu bewahren.
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Version vom 17. Juni 2006, 10:27 Uhr

Knielinger See von Westen (nähe Tullawiese)
Naturschutzgebiet
Knielinger See im Naturschutzgebiet
Knielinger See1.jpg

Der Knielinger See ist ein künstlich entstandener See (als Kiesbaggersee) und liegt im Hofgut Maxau. Der nördliche Teil liegt außerdem im Naturschutzgebiet "Altrhein Maxau". An einem großen Teil des Ufers darf geangelt werden.


Der Knielinger See ist auf einer Altrheinschlinge ausgebaggert worden, die bei der Begradigung des Rheins im Jahre 1817 auf die badische Seite zu liegen kam. Das Gelände ist von 1833 bis 2005 im Besitz des Markgrafen zu Baden gewesen. Vor einem Jahr verkaufte er es an die Stadt Karlsruhe.

1956 genehmigte der Gemeinderat die "Neuanlage einer Kiesgrube". Als Begründung diente der Hinweis auf das "schlechte Gedeihen der Wälder" auf kiesigen Grund. Das Protokoll der Sitzung vom 18.Dezember vermerkt: "Zweifellos werde dieser See der Landschaft zum Vorteil gereichen, zumal die Möglichkeit gegeben werde, in sauberen Wasser Wassersport zu treiben." Stadträte sprachen den Wunsch aus, hier "nicht das übliche Loch als Abschluß" zu hinterlassen. Sachverständige meinten damals, in 2 bis 3 Jahren sei "die große Nachfrage - nach Kies - allmählich befriedigt". Der Vorsitzende sprach auf Anfrage eines Gemeinderats einen bedeutsamen Satz: "Das vorgesehene Terrain befinde sich ja im Tiefgestade, wo man ohne dies nicht bauen könne." Auch die Markgräflich Badische Hauptverwaltung unterschätzte mit der Prognose einer Gewinnungszeit von voraussichtlich 15 Jahren die tatsächliche Nutzungsdauer.

Die Ausbaggerung ging über mehr als 30 Jahre, nördlich dieses Gelände wurden ins Tiefgestade die Raffinerien gestellt und der See enthält im Sommer unterhalb von 3 bis 4 Meter keinen Sauerstoff mehr.

Am 28.1.1957 vereinbarte die Stadt mit der Markgräflich Badischen Hauptverwaltung: "Die Markgräfliche Verwaltung wird auf dem Gelände des Hofgutes Maxau eine Kiesgrube in dem ihr genehmigten Umfang anlegen".Weiter wurde niedergelegt, daß der See eine "gefällige dem natürlichen Landschaftsbild angepasste Linienführung und landschaftlich einwandfreie Ränder erhält. Lange gerade Uferstrecken sollen möglichst vermieden werden." Darüber hinaus sind "See und seine Umgebung auch für die Allgemeinheit, u.a. für Spaziergänger und wassersportliche Zwecke, zugänglich zu machen..."

Bereits am 15.März 1957 machte das botanische Institut der Technischen Hochschule in einem Brief an die Bezirksstelle für Naturschutz darauf aufmerksam: "Vom Standpunkt des Naturschutzes ist es höchst bedauerlich, daß in diesem Gebiet ein derartiger Eingriff erfolgt." Die Begründung für diese Einwendung: "....bei dem Gelände....handelt es sich um ein besonderes, geschlossenes und wie ich glaube charakteristisches Stück Altrheingebiet." Die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege hatte "grundsätzlich" nichts gegen das Vorhaben einzuwenden, da sie lieber ein großes Kiesunternehmen im Auenbereich zulassen würde als 10 kleine.

Im Oktober 1957 weihten Markgraf Berthold von Baden und der Oberbürgermeister Günther Klotz das Kieswerk ein. Es fielen die Worte: "Die Erfahrungen eines Menschenalters sind beim Bau dieses modernsten Kieswerkes verwertet worden." Und so begann eine der größten Nutzungsvorhaben im Bereich der Rheinniederung auf der Gemarkung von Karlsruhe. Der Plan lautete, im Verlauf von 10 Jahren auf 75 Hektar 5 Millionen Kubikmeter Kies zu gewinnen. Von da ab sprach die Presse vom Karlsruher Zukunftssee, dem Karlsruher Titisee. Zitat: "Unser Zukunftssee wird einsame Waldränder haben - und andere lustig belebte Uferstrecken, die zu Bootsländen hergerichtet sind....." Ein Strandkaffee erschien vor den Augen des Journalisten und er schwärmte: "Weißblinkende spitze lateinische Segel, die im Sonnenglast oder unter dräuenden Wolken dahingleiten, honiggelbe Gondeln, die sich wiegen auf dem baumgrünen buchtenreichen See..." Bis 1965 solle der See zu einem "erholsamen Strandbad" ausgebaut werden.

In den 60er Jahren dann erkannte die Stadt, daß sie an ihrem westlichen Rande auch etwas für den Naturschutz tun müsse. Sie konnte nach jahrelangen Streit mit der markgräflichen Verwaltung die Genehmigung zur Ausbaggerung im Nordteil des Sees rückgängig machen. So blieb ein Teil des ursprünglichen Altrheinarmes erhalten, der mit Verfügung des Regierungspräsidiums vom 25.April 1980 unter Naturschutz gestellt wurde. Begründung: "Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines Altrheins der Mäanderzone mit seinen besonders typisch ausgeprägten verschiedenartigen Verlandungsgesellschaften und Gehölzzonen, die Erhaltung und optimale Entwicklung eines Ökosystems mit seltenen, in der Rheinaue im Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung als Regenerationszone für den mit ihm direkt verbundenen Kiessee Maxau"

Für dieses Zugeständnis des Markgrafen erhielt sein Werk Genehmigungen zur Tieferbaggerung um 4 Meter, Erweiterung der Ausbeutungsfläche im Westen des Sees und Verzicht auf die vertraglich festgelegte Verlegung des Federbaches. Die Stadt setzte für dieses Engagement mehrere 100.000 DM ein.

Die Stadtplaner erhielten durch das immer weiter hinausgeschobene Ende der Kiesgwinnung Gelegenheit für immer neue Planungsüberlegungen. Es soll hier an die Rheinstadtpläne - eine Art Kleinvenedig - die Anlage einer Regattastrecke, die Erweiterung der Hafenanlage um ein zusätzliches Becken und die Einrichtung einer Golfanlage um den See herum - eine Idee des Markgrafen - erinnert werden.

Die Markgräfliche Verwaltung stellte im Verlauf des Kiesbetriebes 1984 und 1993 zwei Anträge auf weitere Geländegenehmigungen. Beide Anträge wurden vom Verwaltungsgericht Mannheim abgelehnt.

Ein weiterer Schritt zur Bewahrung der natürlichen Restbestände wurde mit der Initiative zur Unterschutzstellung der "Burgau" - einschließlich des Knielinger Sees - Anfang der 80er Jahre begonnen. In einer großen Koalition zwischen Stadtverwaltung, Gemeinderat, öffentlichem und privaten Naturschutz wurde der Grundstein für die Verordnung des Regierungspräsidiums vom 2. November 1989 gelegt. Begründung:

"Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist 1. die Erhaltung und Pflege eines durch den Rhein geprägten Landschaftsraumes der Jung- und Altaue mit einer Vielzahl verschiedener natürlicher und naturnaher Biotoptypen wie Feuchtbiotope mit offenen Wasserflächen, Schwimmblattzonen, Röhrichtzonen und Flachwasserzonen, Steilufer, Riede, Tümpel, Gräben, Feuchtwiesen, Wiesengesellschaften, Streuobstwiesen, Ackersaumgesellschaften, Gebüsche, Hecken, Waldbiotope, Trocken- und Ruderalstandorte sowie Rohbodenbiotope. 2. die Erhaltung und Förderung der für die Rheinniederung typischen und an unterschiedliche Feuchtigkeit hinsichtlich Grundwasserstand und Rheinhochwasser angepassten Vegetation mit zahlreichen, spezialisierten, gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten. 3. die Erhaltung und Förderung der auf diese vielfältigen Biotope angewiesenen typischen Tierwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher vom Aussterben bedrohter Insekten-, Amphibien- und Vogelarten besonders hoch ist. 4. die Erhaltung der letzten Reste der früher ausgedehnten Grünlandflächen in der Rheinniederung als Lebensraum bestimmter spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. 5. die Erhaltung und Pflege der zahlreichen, biologisch vielfältigen, sekundären Feuchtgebiete (überwiegend Kiesgruben), die sich zu Lebensräumen von hoher ökologischer Bedeutung in der Kulturlandschaft entwickelt haben. 6. die Erhaltung von Trockenbiotopen mit der hierauf angewiesenen, typischen Tier- und Pflanzenwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher Insekten-, Spinnen- und Vogelarten sowie wärmeliebende Pflanzenarten besonders hoch ist. 7. die Sicherung und Offenhaltung der für durchziehende und überwinternde Vogelarten wesentlichen ausgedehnten Niederungsflächen als international bedeutende Rast- und Nahrungsräume."

Damit hat die Geschichte des Knielinger Sees nicht ihr Ende erreicht. Die Wasserqualität bereitet ernsthafte Sorgen. Es fehlt an Laich- und Brutzonen. Mit der Kinderstube der Tierarten ist es am See schlecht bestellt. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, das künstliche Becken nun wenigstens für die Tierwelt zu bewahren.



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