Knielinger See: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Knielinger See''' ist ein als Kies[[baggersee]] künstlich entstandener [[See]] und liegt im [[Hofgut Maxau]]. Der nördliche Teil liegt außerdem im [[Naturschutzgebiet]] [[Altrhein Maxau]]. An einem großen Teil des Ufers darf geangelt werden.
   

Version vom 7. Oktober 2013, 12:53 Uhr

Der Knielinger See im Oktober 2013 in grob nördliche Blickrichtung aus der Luft gesehen
Naturschutzgebiet
Bautafel über die Sanierung des Sees im Jahr 2013
Infotafel über die Hintergründe des Sanierungsbedarfs im Jahr 2013
Knielinger See von Westen (Nähe Tullawiese)
Knielinger See im Naturschutzgebiet
Knielinger See1.jpg
Knielinger See

Der Knielinger See ist ein als Kiesbaggersee künstlich entstandener See und liegt im Hofgut Maxau. Der nördliche Teil liegt außerdem im Naturschutzgebiet Altrhein Maxau. An einem großen Teil des Ufers darf geangelt werden.

Er besitzt einen Zufluss im östlichen Bereich durch den Federbach und im nordöstlichen Bereich einen Abfluss, der in die Alb mündet.

Sanierung des Sees 2013/2016

Da der See durch den Federbach und eindringendes Grundwasser mit zu vielen Nährstoffen versorgt wird, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung stammen, kommt es in den Sommermonaten zu einem Abfall des Sauerstoffgehalts. Lediglich in den oberen drei bis fünf Metern reicht der Sauerstoffgehalt dann noch aus. In einem heißen und lange andauernden Sommer besteht nach Expertenmeinung bereits seit Jahren die Gefahr, dass der See durch ein massives Algenwachstum „umkippen“ könnte.

Von Januar 2013 bis Februar 2016 wird der See für 4,6 Mio. Euro saniert. Der offizielle Spatenstich fand am 1. Oktober 2013 statt, an dem auch Oberbürgermeister Mentrup teilnahm.

Um den Sauerstoffgehalt zu erhöhen, wird am nördlichen Bereich des Rheinhafenkanals ein Einlassbauwerk errichtet und dieses über einen mäandernden Kanal mit dem südlichen Bereich des Sees verbunden. Damit gelangt nährstoffarmes und sauerstoffreiches Rheinwasser in den See. Der Federbach wird dann nicht mehr in den See münden, sondern südlich und östlich davon in einem eigenen Graben um den See herumgeleitet. Er mündet im Nordosten des Sees in den Willichgraben, der nach kurzer Wegstrecke in die Alb mündet. Im Nordosten des Sees wird ein Auslaufbauwerk errichtet, mit dem der Wasserspiegel um bis zu 80 Zentimeter angehoben werden soll. Dadurch soll Druck erzeugt werden, der dem Grundwasser entgegen wirkt. In den Auslauf soll eine nahezu barrierefrei Fischtreppe integriert werden.

Der See, der eine Tiefe von bis zu 21 Metern aufweist, wird durch die direkte Rheinanbindung mit zwei bis fünf Kubikmeter Wasser pro Sekunde durchflossen werden an Stelle der bislang nur wenigen hundert Liter des Federbachwassers. Der am Grund des Sees vorhandene Schlamm soll nicht entsorgt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser im Lauf der Zeit zu unbedenklichem Grund umwandeln wird. Die bis dahin austretenden Nährstoffe werden durch den Rheinzufluss schneller abtransportiert werden als dies über den Federbach möglich wäre. Auch enthält der Rhein weniger Nährstoffe als der Federbach. Das Wasser des Sees wird dann jährlich bis zu elf Mal ausgetauscht werden.

Geschichte des Knielinger See

Der Knielinger See ist auf einer ehemaligen Altrheinschlinge ausgebaggert worden, die sich seit der Begradigung des Rheins im Jahre 1817 auf badischer Seite befindet. Das Gelände war von 1833 bis 2005 im Besitz des Hauses Baden, danach verkaufte Bernhard Prinz von Baden es an die Stadt Karlsruhe.

1950er Jahre

1956 genehmigte der Gemeinderat die „Neuanlage einer Kiesgrube“. Als Begründung diente der Hinweis auf das „schlechte Gedeihen der Wälder“ auf kiesigen Grund. Das Protokoll der Sitzung vom 18. Dezember vermerkt: „Zweifellos werde dieser See der Landschaft zum Vorteil gereichen, zumal die Möglichkeit gegeben werde, in sauberem Wasser Wassersport zu treiben.“

Stadträte sprachen den Wunsch aus, hier „nicht das übliche Loch als Abschluß“ zu hinterlassen. Sachverständige meinten damals, in zwei bis drei Jahren sei „die große Nachfrage nach Kies allmählich befriedigt“. Der Vorsitzende sprach auf Anfrage eines Gemeinderats einen bedeutsamen Satz: „Das vorgesehene Terrain befinde sich ja im Tiefgestade, wo man ohne dies nicht bauen könne.“ Auch die Markgräflich Badische Hauptverwaltung unterschätzte mit der Prognose einer Gewinnungszeit von voraussichtlich 15 Jahren die tatsächliche Nutzungsdauer.

Die Ausbaggerung ging über mehr als 30 Jahre. Nördlich dieses Gelände wurden im Tiefgestade die Raffinerien errichtet. Der See enthielt im Sommer unterhalb von drei bis vier Metern keinen Sauerstoff mehr.

Am 28. Januar 1957 vereinbarte die Stadt mit der Markgräflich Badischen Hauptverwaltung: „Die Markgräfliche Verwaltung wird auf dem Gelände des Hofgutes Maxau eine Kiesgrube in dem ihr genehmigten Umfang anlegen“. Weiter wurde niedergelegt, dass der See eine „gefällige, dem natürlichen Landschaftsbild angepasste Linienführung und landschaftlich einwandfreie Ränder erhält. Lange gerade Uferstrecken sollen möglichst vermieden werden.“ Darüber hinaus sind „See und seine Umgebung auch für die Allgemeinheit, u.a. für Spaziergänger und wassersportliche Zwecke, zugänglich zu machen...“

Im Ergebnis hinterließ das Kiesunternehmen einen Teich mit nur geringer Bewegung der Ufer. Lediglich am Westufer verblieben flache Uferabschnitte. Ansonsten fällt der See abrupt bis in eine Tiefe von 20 Metern ab.

Bereits am 15. März 1957 machte das botanische Institut der Technischen Hochschule in einem Brief an die Bezirksstelle für Naturschutz darauf aufmerksam: „Vom Standpunkt des Naturschutzes ist es höchst bedauerlich, dass in diesem Gebiet ein derartiger Eingriff erfolgt.“ Die Begründung für diese Einwendung: „... bei dem Gelände ... handelt es sich um ein besonderes, geschlossenes und wie ich glaube charakteristisches Stück Altrheingebiet.“ Die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege hatte grundsätzlich nichts gegen das Vorhaben einzuwenden, da sie lieber ein großes Kiesunternehmen im Auenbereich zulassen würde als 10 kleine.

Im Oktober 1957 weihten Berthold Markgraf von Baden und der Oberbürgermeister Günther Klotz das Kieswerk ein. Es fielen die Worte: „Die Erfahrungen eines Menschenalters sind beim Bau dieses modernsten Kieswerkes verwertet worden.“ Und so begann eine der größten Nutzungsvorhaben im Bereich der Rheinniederung auf Karlsruher Gemarkung. Der Plan lautete, im Verlauf von zehn Jahren auf 75 Hektar fünf Millionen Kubikmeter Kies zu gewinnen.

Von da ab sprach die Presse vom Karlsruher Zukunftssee, dem Karlsruher Titisee. Zitat: „Unser Zukunftssee wird einsame Waldränder haben - und andere lustig belebte Uferstrecken, die zu Bootsländen hergerichtet sind.....“ Ein Strandcafé erschien vor den Augen des Journalisten und er schwärmte: „Weißblinkende spitze lateinische Segel, die im Sonnenglast oder unter dräuenden Wolken dahingleiten, honiggelbe Gondeln, die sich wiegen auf dem baumgrünen buchtenreichen See...“ Bis 1965 solle der See zu einem „erholsamen Strandbad“ ausgebaut werden.

1960er Jahre

In den 1960er Jahren erkannte die Stadt, dass sie an ihrem westlichen Rande auch etwas für den Naturschutz tun müsse. Sie konnte nach jahrelangem Streit mit der markgräflichen Verwaltung die Genehmigung zur Ausbaggerung im Nordteil des Sees rückgängig machen. So blieb ein Teil des ursprünglichen Altrheinarmes erhalten, der mit Verfügung des Regierungspräsidiums vom 25. April 1980 unter Naturschutz gestellt wurde. Die Begründung dafür lautete: „Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines Altrheins der Mäanderzone mit seinen besonders typisch ausgeprägten verschiedenartigen Verlandungsgesellschaften und Gehölzzonen, die Erhaltung und optimale Entwicklung eines Ökosystems mit seltenen, in der Rheinaue im Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung als Regenerationszone für den mit ihm direkt verbundenen Kiessee Maxau“.

Für dieses Zugeständnis des Markgrafen erhielt sein Werk Genehmigungen zur Tieferbaggerung um vier Meter, Erweiterung der Ausbeutungsfläche im Westen des Sees und Verzicht auf die vertraglich festgelegte Verlegung des Federbaches. Die Stadt setzte für dieses Engagement mehrere 100.000 DM ein.

Die Stadtplaner erhielten durch das immer weiter hinausgeschobene Ende der Kiesgwinnung Gelegenheit für immer neue Planungsüberlegungen. Angedachte waren Pläne einer Rheinstadt, eine Art Kleinvenedig, die Anlage einer Regattastrecke oder die Erweiterung der Hafenanlage um ein zusätzliches Becken. Der Markgraf hat die Idee zur Einrichtung einer Golfanlage, die um den See herum verlaufen sollte.

1980er/1990er Jahre

Die Markgräfliche Verwaltung stellte im Verlauf des Kiesbetriebes 1984 und 1993 zwei Anträge auf weitere Geländegenehmigungen. Beide Anträge wurden vom Verwaltungsgericht Mannheim abgelehnt. 1984 widersprach der Antrag auf Ausbaggerung des Altrheinarmes im Naturschutzgebiet „Altrhein Maxau“ von zwei auf sechzehn Meter Tiefe dem eigentlichen Schutzzweck, dem Erhalt eines Altrheinarmes.

Ein weiterer Schritt zur Bewahrung der natürlichen Restbestände wurde mit der Initiative zur Unterschutzstellung der Burgau – einschließlich des Knielinger Sees – Anfang der 1980er Jahre begonnen. In einer großen Koalition zwischen Stadtverwaltung, Gemeinderat, öffentlichem und privatem Naturschutz wurde der Grundstein für die Verordnung des Regierungspräsidiums vom 2. November 1989 gelegt. Begründung:

„Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist

  1. die Erhaltung und Pflege eines durch den Rhein geprägten Landschaftsraumes der Jung- und Altaue mit einer Vielzahl verschiedener natürlicher und naturnaher Biotoptypen wie Feuchtbiotope mit offenen Wasserflächen, Schwimmblattzonen, Röhrichtzonen und Flachwasserzonen, Steilufer, Riede, Tümpel, Gräben, Feuchtwiesen, Wiesengesellschaften, Streuobstwiesen, Ackersaumgesellschaften, Gebüsche, Hecken, Waldbiotope, Trocken- und Ruderalstandorte sowie Rohbodenbiotope.
  2. die Erhaltung und Förderung der für die Rheinniederung typischen und an unterschiedliche Feuchtigkeit hinsichtlich Grundwasserstand und Rheinhochwasser angepassten Vegetation mit zahlreichen, spezialisierten, gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten.
  3. die Erhaltung und Förderung der auf diese vielfältigen Biotope angewiesenen typischen Tierwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher vom Aussterben bedrohter Insekten-, Amphibien- und Vogelarten besonders hoch ist.
  4. die Erhaltung der letzten Reste der früher ausgedehnten Grünlandflächen in der Rheinniederung als Lebensraum bestimmter spezialisierter Tier- und Pflanzenarten.
  5. die Erhaltung und Pflege der zahlreichen, biologisch vielfältigen, sekundären Feuchtgebiete (überwiegend Kiesgruben), die sich zu Lebensräumen von hoher ökologischer Bedeutung in der Kulturlandschaft entwickelt haben.
  6. die Erhaltung von Trockenbiotopen mit der hierauf angewiesenen, typischen Tier- und Pflanzenwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher Insekten-, Spinnen- und Vogelarten sowie wärmeliebende Pflanzenarten besonders hoch ist.
  7. die Sicherung und Offenhaltung der für durchziehende und überwinternde Vogelarten wesentlichen ausgedehnten Niederungsflächen als international bedeutende Rast- und Nahrungsräume.“

Die Europäische Union erließ währenddessen zwei wichtige Richtlinien: Die Vogelschutzrichtlinie vom 2. April 1979 und die Flora-, Fauna-, Habitat-Richlinie vom 21. Mai 1992. Beide verpflichteten die Mitglieder der Gemeinschaft zum Schutze dort genau definierter Biotope und Arten. Zunächst wurde das Naturschutzgebiet „Altrhein Maxau“ als Vogelschutzgebiet gemeldet. Dem folgte die „Burgau“ als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien-Gebiet, auf das dann auch schrittweise die Vogelschutzrichtlinie ausgedehnt wurde. Damit wurde der ökologische Wert der Auenlandschaft auf europäischer Ebene bestätigt. Alle Eingriffe müssen seither den Maßstäben dieser Richtlinien entsprechen.

Lage

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