Josef Heinrich
Josef Heinrich (* 24. März 1879 in Karlsruhe; † 15. November 1955) war erster Nachkriegs-Oberbürgermeister Karlsruhes.
Leben und Wirken
Der gebürtige Karlsruher beginnt 1896 in der Karlsruher Stadtverwaltung und steigt später zum Stadtdirektor in der Finanzverwaltung auf.
Am Ersten Weltkrieg, in dem er verwundet wird, nimmt er als Leutnant im 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiment Nr. 109 teil.
Heinrich, der 1898 ins Regiment kam, gehörte auch nach dem Krieg dem Offizierverein des Regimentes an.
Aufgrund seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, muss er 1937 die Leitung des Steueramtes an ein NSDAP-Mitglied abgeben. Er wird aber 1938 trotzdem mit der Leitung der Abteilung für Wehrmachts- und Mobilisierungsfragen betraut.
1945 setzt ihn am 4. April die französische Militärverwaltung als kommissarischen Oberbürgermeister ein und er errichtet am folgenden Montag, den 9. April, eine erste provisorische Stadtverwaltung. Im Laufe seiner Amtszeit wird Heinrich zweimal inhaftiert, da er sich Befehlen der französischen Militärverwaltung widersetzt. Nach der Übernahme der Stadt durch die amerikanische Besatzung muss er sein Amt am 3. August 1945 an Dr. Hermann Veit abgeben. Heinrich wirkt jedoch noch bis 1946 aktiv in der Stadtverwaltung mit.
Ehrungen
- 1954 wird Josef Heinrich mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Anmerkung
In einigen Quellen wird er Joseph geschrieben.
Weblinks
- Biographie bei Karlsruhe.de, mit Photo aus dem Stadtarchiv
- Schilderung Josef Heinrichs über seine Einsetzung als Bürgermeister durch die französische Besatzungsbehörde auf der Webseite des Heisenberg-Gymnasiums
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Josef Heinrich“
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