Fußgängerzone

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Fußgängerzone
Bau des ersten Abschnitts der Fußgängerzone in der Kaiserstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße im Jahr 1974

In Karlsruhe erstreckt sich auf der Kaiserstraße im Bereich der Innenstadt eine Fußgängerzone. Der Begriff Fußgängerzone bezieht sich auf diesen Abschnitt (zwischen dem Kronenplatz und dem Europaplatz), obwohl Karlsruhe noch mehr Fußgängerzonen besitzt (zum Beispiel in Durlach).

Die Fußgängerzone ist zwar frei von Kfz-Verkehr, jedoch benutzen Zulieferer und die Straßenbahn die Fußgängerzone. Fahrradfahrer können die Fußgängerzonen werktags zwischen 20 Uhr und 10 Uhr des Folgetags sowie sonn- und feiertags ganztägig befahren. Die Polizei fährt im Gegensatz zur Situation in anderen Städten, auch in der Fußgängerzone Streife, Streifengänge zu Fuß sind eher selten.

Die meisten Karlsruher Geschäfte befinden sich in der Fußgängerzone, da sich diese Lage anbietet. Jeder "Einkaufsbummel" beginnt, endet oder durchquert die Fußgängerzone.

Geplante Veränderungen durch die U-Strab

Durch den Wegfall der Straßenbahntrasse steht für Geschäfte eine größere Nutzfläche zur Verfügung, die zum Beispiel für Sitzgelegenheiten genutzt werden sollen. Auch Ruhestellen und eine intensivere Grünbepflanzung ist vorgesehen.

Stadtplan

Einen Überblick erhält man auf dem Plan der Fußgängerzone.