Der Zwillingssturz von Gottorf

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Der Zwillingssturz von Gottorf aus dem Jahre 1433 ist ein Erbstreit um das Erbe von Herzog Gerhard VII. von Schleswig.

Gerhard VII. heiratete am 2. Juni 1432 Agnes von Baden, die Tochter des Markgrafen Bernhard I. von Baden. Die Hochzeit wurde sehr schnell vollzogen und Herzog Gerhard II. reiste sehr schnell nach der Hochzeit zurück, um die Grenzen seines Landes zu sichern. Eine offizielle Hochzeitsnacht fand in Baden nicht statt, sondern wurde erst am 5. Oktober 1432 offiziell vollzogen. Der ganze Ablauf schien auf einem strategischen Beistandpakt zwischen den Badenern und Herzog Gerhard VII. zu beruhen.

Am 15. Januar 1433 stürzte die schwangere Agnes von Baden jedoch sehr ungeschickt auf einer Treppe und die Wehen setzten ein. Am folgenden Tag gebar sie die zwei gesunden Zwillinge Heinrich und Katharina. Dies führte erst zu Erstaunen und in der Folge zu Unmut, jedem der Rechnen konnte war klar, dass der Vollzug der Ehe und das Geburtsdatum zu nahe beieinander lagen, um lebensfähige Kinder hervorbringen zu können.

Schnell bemühte sich Gerhard VII. und sein Bruder Adolf VIII. die Blamage aus der Welt zu schaffen. Im Innenhof des Gottorfer Schlosses verkündete Gerhard VII. im Februar 1433, vor seinen Rittern, dass er vor der Heirat mit Agnes bereits Verkehr gehabt hat und die Kinder daher standesgemäß und die seinigen sind. Im übrigen seien es Siebenmonatskinder.

So ist folgende Aussage belegt:

"...hatte heymelich beslaffen und warlich Juncfrawe gefunden...".

Dies wurde im Schleswiger Dom und in der Landesversammlung vor dem Klerus und den Ratsherren bekräftigt und durch Hofdamen, Ärzte und Hebammen bestätigt. Letztlich wurde die Sachlage durch die Bischöfe von Lübeck und Schleswig verbrieft und beigelegt.

Der ganze Ärger ging an Gerhard VII. nicht spurlos vorbei, noch im Februar 1433 brach bei ihm eine alte Lungenkrankheit erneut aus und verschlimmerte sich zusehens. Als alle Kunst der Ärzte nichts half, brach Gerhard VII. mit Agnes zur Kur nach Baden-Baden, gegen den Rat der Ärzte auf. Doch bereits bei Köln verschimmerte sich sein Zustand so sehr, das die Pläne umgeworfen wurden und die beiden sich auf den Rückweg machten. Schließlich verstarb Gerhard VII. bei der Rückreise in Emmerich am Rhein.

Als Agnes sich weiter auf die Heimreise machte, musste sie erfahren, dass der Bruder von Gerhard VII. ihr die Heimreise verwehrte, ihre Kinder entführte und sie und ihre Kinder keine weiteren Ansprüche auf das Erbe oder den Witwenteil haben sollten, da die Kinder nicht ehelich wären und sie Schande ins Hause Schauenburg gebracht hätte. Agnes die nicht wusste wohin, machte sich auf den Weg nach Baden-Baden. Damit durchkreuzte sie jedoch die Pläne ihres Bruders Jakob I. von Baden und machte seine Bemühungen zunichte.

Als Agnes dann noch die weiteren Heiratspläne ihres Bruders durch eine Verlobung mit Hans von Höwen, einem Verehrer aus früheren Tagen, durchkreuzte, war der Markgraf darüber so verärgert, dass er Agnes auf der Burg Eberstein für den Rest ihres Lebens internierte. Der Markgraf plante Agnes mit dem Herzog von Schlesien-Oels zu vermählen, dessen Schwester wiederum sollte mit Adolf VIII. vermählt werden, um so die Erbschaft noch zu retten. Das Scheitern verärgerte dem Markgrafen derart, das kein Bitten ihn besänftigte und er selbst in seinem Testament eine weitere Internierung anordnete. Agnes starb am Ende ihres Lebens erblindet auf der Burg Eberstein in den ersten Wochen des Jahres 1473.

Bereits im Sommer 1433 wurden die Erbstreitigkeiten vehement versucht durchzusetzen und beschäftigte die Hansestädte, das Basler Konzil und den Kaiser für mehr als 10 Jahre. Beide Kinder kamen sehr schnell um Leben, die Tochter kam einjährig als Nonne ins Kloster und verstarb noch im selben Jahr, während der Sohn beim Spiel mit dem Hofnarren ertrank. So kam es, dass schließlich das Erbe ohne Nachfahren an den dänischen König Christian I. von Oldenburg fiel.

Literatur

  • Peter Hirschfeld, Markgräfin Agnes von Baden, Gemahlin Herzog Gerhards VII. von Schleswig. Neumünster 1957

Weblinks