Bürgerentscheid

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Ein Bürgerentscheid ist eine Volksabstimmung auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg.

Allgemeines

Nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg gilt: Einen Bürgerentscheid durchzuführen kann entweder

  • vom Gemeinderat mit 2/3-Mehrheit beschlossen
  • oder durch ein Bürgerbegehren durch die Bürger selbst initiiert

werden. Ein Bürgerentscheid ist gemäß GemO nicht über alle kommunalen Angelegenheiten möglich. Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat.

Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss nicht nur die Mehrheit der Wähler erreicht werden, sondern diese Mehrheit muss ein Quorum erfüllen, dies beträgt mindestens 25% der Wahlberechtigten.

An einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist der Gemeinderat drei Jahre lang gebunden. Wenn der Gemeinderat vor Ablauf der Frist eine andere Entscheidung möchte, geht dies nur mit einem erneuten Bürgerentscheid. Nach den drei Jahren ist der Gemeinderat frei, einen anderen Beschluss zu fassen.

Bürgerentscheide in Karlsruhe

Bürgerentscheide im Landkreis Karlsruhe

Weblinks