Zwangsversteigerung

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Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichen Wert ersteigert werden.

Vollstreckungsgerichte sind in Stadt- und Landkreis die beiden Amtsgerichte Amtsgericht Karlsruhe und Amtsgericht Bruchsal.

Ablauf

Es darf jeder mitbieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, muss man sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Man darf grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigt man in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Tritt man als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigt man ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. vier Wochen alt).

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