Weißer Ring

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Logo mit Slogan „Wir helfen Kriminalitätsopfern“

Der Verein WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. (kurz: WR, eigene Schreibweise: WEISSER RING) ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität.

Der Weiße Ring hat eine Außenstelle Karlsruhe Stadt und Kreis.

Allgemein

Die Idee eines solchen Vereins geht entscheidend auf Moderator Eduard Zimmermann und seine ZDF-Fernsehsendung „XY-ungelöst“ zurück. Seit seiner Gründung im September 1976 hat der Weiße Ring als einzige bundesweit tätige Opferschutzorganisation ein flächendeckendes Hilfsnetz für die in Not geratenen Kriminalitätsopfer aufbauen können. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in Mainz.

Die Arbeit des Weißen Rings ruht auf den drei Säulen Opferhilfe, Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Kriminalprävention. So kümmern sich die 420 Außenstellen in der Bundesrepublik direkt, schnell und unbürokratisch um die Hilfe suchenden Opfer.

Außenstelle Karlsruhe Stadt und Kreis

Wie alle Außenstellen arbeitet auch die hiesige Außenstelle Karlsruhe Stadt und Kreis mit ihrem Leiter Klaus Armbrust vor Ort auf unterschiedlichen Gebieten. Die 13 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können - wenn sie gerufen werden - sofortigen menschlichen Beistand und persönliche Betreuung leisten. Dieser kontinuierliche Beistand ist für Verbrechensopfer besonders wichtig. Die Mitarbeiter helfen dem Opfer aber auch beim Umgang mit Behörden, begleiten zu Gerichtsterminen und vermitteln Hilfen anderer Hilfsorganisationen. Bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat kann das Opfer auch finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Rechtsanwalt oder für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge der Straftat. In bestimmten Fällen werden weitere Anwaltskosten, insbesondere zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)) übernommen oder es kann ein Opferanwalt zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren hinzugezogen werden. In ganz schweren Fällen können Erholungsmaßnahmen, z. B. eine 14tägiger Aufenthalt in einem Ferienheim für das Opfer und seine Familie organisiert und bezahlt werden oder finanzielle Zuwendungen zur Überbrückung der Tatfolgen geleistet werden.

Forderungen

Seit Jahren fordert der Weiße Ring Verbesserungen beim Opferschutz im Strafverfahren, da den oft unter schweren psychischen Belastungen leidenden Opfern die ungleiche Behandlung von Täter- und Opferinteressen im Gerichtssaal nicht länger zuzumuten ist. Während dem Angeklagten ein vom Gemeinwesen getragener Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird, müssen die meisten Verbrechensopfer nach wie vor einen Rechtsbeistand zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte aus eigener Tasche bezahlen. So hat der Weiße Ring mit Beharrlichkeit Verbesserungen im Opferrechtsreformgesetz mit durchgesetzt. Neuregelungen vom 1. September 2004 wie die Hinweispflicht von Polizei, Staatsanwalt und Gericht auf die Opfern zustehenden Schutzrechte oder das neue Adhäsionsverfahren sind Erfolge, die unter anderem dem Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder zu verdanken sind. Der Politiker ist Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag und gleichzeitig seit Jahren Vorstandsmitglied des Weißen Rings in der Bundesgeschäftsstelle Mainz. Das sogenannte Adhäsionsverfahren ermöglicht es beispielsweise, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Opfers bereits im Strafverfahren zu stellen und mitzuentscheiden. So wird dem Opfer der zusätzliche Zivilklageweg erspart. Ebenso wurde nach jahrelanger Arbeit der Opferanwalt auf Staatskosten bei besonders schwerwiegenden Delikten wie versuchter und vollendeter Tötung sowie schweren Sexualverbrechen durchgesetzt. Doch hat das Opferentschädigungsgesetz (OEG) noch immer zahlreiche Lücken und vielen Kriminalitätsopfern wird staatliche Hilfe versagt. Insbesondere werden psychische Folgeschäden aufgrund der Tat nicht ausreichend berücksichtigt. So wird zum Beispiel Einbruchs- und Betrugsopfern, die oft unter erheblichen seelisch bedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, kein Anspruch auf OEG-Leistungen zugestanden. Lapidare Begründung der Versorgungsverwaltung: Hier habe schließlich kein tätlicher Angriff vorgelegen. Aber auch Opfer von Sexualdelikten, die unter schweren seelischen Verletzungen zu leiden haben, kämpfen nicht selten mit dem Problem, dass daraus resultierende gesundheitliche Folgeschäden von der Versorgungsverwaltung nicht erkannt und damit auch nicht anerkannt werden.

Ebenso wird dem Opfer oft staatliche Entschädigung aus dem Opferentschädigungsgesetz versagt, wenn ein Verbrechen nicht aufgeklärt werden kann, weil der Täter unbekannt bleibt oder wenn sich strafrechtlich keine Vorsatztat nachweisen lässt. In diesen Fällen wird das Opfer dann erneut Opfer, diesesmal aufgrund seines Beweisnotstandes. Der Weiße Ring fordert, dass der im Strafrecht geltende Grundsatz in dubio pro reo - im Zweifel zugunsten des Angeklagten sich im sozialen Entschädigungsrecht nicht ins Gegenteil verkehrt und sich im Zweifel gegen das Opfer richtet.

Stalking

Auch das sogenannte Stalking, das schwere Belästigen und Nachstellen einer Person, ist durch die Arbeit des Weißen Rings in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. Die gemeinnützige Organistaion hatte eine empirische Studie der Technischen Universität Darmstadt gefördert, die wichtige Erkenntnisse zum Stalking erarbeitete. Staatliche Stellen hatten zuvor eine Finanzierung dieser Studie abgelehnt.

Immerhin präsentierte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im April 2005 einen Gesetzesvorschlag, der Stalking als Straftatbestand enthält. Allerdings verwarf der Bundesrat wenige Monate später (September 2005) diesen Entwurf der rot-grünen Koalition, weil er zu mangelhaft war und u. a. die Möglichkeit nicht vorsah, den Täter in eine sogenannte "Deeskalationshaft" zu nehmen, eine Sicherungshaft, für die sich auch der Rechtsausschuss des Bundestages ausgesprochen hatte.

Nicht immer - aber fast in jedem zweiten Fall - ist es der Ex-Partner, der dem "Liebeswahn" oder seinem Machtstreben so verfallen ist, dass er den anderen Menschen mit seinen Nachstellungen über Wochen, Monate und manchmal Jahre drangsaliert. Die Opfer sind fast immer weiblich, die Täter fast immer männlich. Viele der Opfer erleben dabei gewalttätige, manchmal lebensbe-drohende körperliche Angriffe. Dieses Stalking, eben das obsessive Verfolgen kann verheerende Auswirkungen haben. Es führt zu Schlafstörungen, Angstzuständen oder sogar Krankheit. Was die Lage der Verfolgten besonders problematisch macht, ist die mangelnde Anerkennung ihrer Opfersituation, zuweilen auch bei der Polizei. Jedes Stalking-Opfer kann sich beim Weißen Ring Hilfe suchen und mit Unterstützung gegen den Verfolger vorgehen.

Betreuung von Opfern

Inzwischen betätigen sich die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Weißen Rings auch als Betreuer von Opfern, die im Strafprozess aussagen müssen. Seit dem 1. September 2004 muss die Polizei Opfer auf Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Die Begleiter des Weißen Rings (oder anderer Opferhilfsorganisationen) können die Opfer über den Ablauf des Strafverfahrens sowie ihre Rechte und Pflichten vor Gericht beraten, sie bei Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen begleiten und während des Strafverfahrens und im Anschluss daran weiter betreuen.

Damit Opfer in ihrer Not und in ihrem Leid nicht einfach vergessen werden, hat der Weiße Ring in Zusammenarbeit mit Studenten der Bauhaus-Universität Weimar die Ausstellung "Opfer" konzipiert. Diese zeigte die Außenstelle Karlsruhe vom 11. bis 24. November 2006 im Amtsgericht Karlsruhe. Dem Opfer sexueller und häuslicher Gewalt ein Gesicht geben, wachrütteln und das Schweigen brechen.

Neben der praktischen Hilfe für die Opfer und die Einflussnahme auf eine opferfreundlichere Gesetzgebung ist die Kriminalitätsvorbeugung ein weiteres wichtiges Satzungsziel des Weißen Rings. So fordert der Weiße Ring seit Jahren den Einsatz mehr öffentlicher Mittel für eine effektivere Prävention. "Vorbeugung ist der beste Opferschutz - Ihre Stimme zählt" heißt das Motto einer bundesweiten Protestkarten-Aktion, mit der der Weiße Ring an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, ihr Recht auf mehr Sicherheit nachdrücklich einzufordern. Das staatliche Gewaltmonopol - so WR-Sprecher Helmut Rüster - verpflichte auch zum Schutz potentieller Opfer.

Aktionen

Mit seiner bundesweiten Warnschild-Aktion "Stopp dem Diebstahl" in Schwerpunktbereichen der Eigentumskriminalität hilft der Weiße Ring seit Jahren der Polizei im Kampf gegen Diebstahl und ruft die Bevölkerung zu mehr Aufmerksamkeit auf. Diese Warnschilder findet man auf Wanderparkplätzen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen, in den Umkleideräumen von Betrieben und Fabriken, in Krankenhäusern und Altenheimen sowie in Geschäften und Fußgängerzonen.

"Stoppt das Vogel-Strauß-Syndrom", mit dieser bundesweiten Infokampagne appelliert der Weiße Ring an die Bevölkerung, mehr Zivilcourage und mehr Hilfsbereitschaft gegenüber Opfern an den Tag zu legen.

Der Gedanke "lieber heute Jugendfreizeitstätten einrichten als morgen Jugendstrafanstalten bauen" stand Pate bei der Präventionskampagne "Kraft gegen Gewalt - Sportler setzen Zeichen". Bekannte Sportler wie die Karlsruherin Regina Halmich oder Weltklasse-Schwimmer Mark Warnecke und Rennrodel-Olympiasieger Georg Hackl nutzen ihre Vorbildfunktion und verleihen der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber jungen Menschen sichtbaren Ausdruck. Sie engagieren sich für den Dialog des Weißen Rings mit Jugendlichen, um eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu fördern und kriminellem Handeln wirksam zu begegnen.

Bei seinem Einsatz für Kriminalitätsopfer und seiner Vorbeugungsarbeit ist der Weiße Ring aber auch selbst auf Hilfe angewiesen. Die persönliche Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative ist eine Form der Unterstützung.

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Geldbußzuweisungen der Gerichte und testamentarische Verfügungen sind die einzigen Quellen, die dem Weißen Ring zu den notwendigen finanziellen Rücklagen verhelfen, um seine vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen.

Geschichte der Außenstelle in Karlsruhe Stadt und Land

Kein geringerer als Heinz Gerecke (1912–1998), der Vater der heutigen Polizeipräsidentin, hat sich als Landespolizeipräsident i. R. ab 1977, also bereits ein Jahr nach Gründung des Weißen Ringes in Mainz, um den Aufbau einer Anlaufstelle in Baden-Württemberg gekümmert. Als Ein-Mann-Unternehmen schuf er in unermüdlicher Arbeit die ersten Außenstellen, damals noch die sogenannten Residenzen. Seine Tochter Hildegard unterstützte ihren Vater, den damaligen ersten Regionalbeauftragten Baden-Württembergs als Verbindungsfrau zwischen Polizei und Weißem Ring vom Innenministerium aus. Als Heinz Gerecke nach elf Jahren kontinuierlicher Aufbauarbeit das Amt des ersten Regionalbeauftragten abgab, hinterließ er ein schon recht dichtes Netz verschiedener Außenstellen in ganz Baden-Württemberg. Sein Nachfolger Kuno Bux, ehemals Chef des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, richtete weitere Außenstellen ein.

Die Außenstelle Karlsruhe Stadt und Land wurde zunächst von der aktiven Irmtraud Kraushaar geleitet, die gleichzeitig als erste Leiterin in Karlsruhe auch im Vorstand des Weißen Rings in Mainz Sitz und Stimme hatte. 1981 übernahm Annemarie Linzner die Leitung der Karlsruher Außenstelle. Vorher hatte sie bereits als erste Mitarbeiterin ehrenamtlich für Herrn Gerecke gearbeitet. Sie wirkte bis 1993, wobei sie von 1991 bis 1993 auch noch kommissarisch die Außenstelle Pforzheim übernahm. In den zwölf Jahren betreute die Karlsruher Außenstelle 500 Opferfälle und zahlte ihnen insgesamt 332.000 € an Hilfsgeldern aus. Danach leitete Wolfgang Reichlin - mit kurzer Unterbrechung durch Hans-Peter Marsch - die Außenstelle bis zum Jahr 2001.

Seit 1974 veranstaltet das Humboldt-Gymnasium einen Weihnachtsmarkt, dessen Erlös zu einem Drittel regelmäßig an den Weißen Ring überwiesen wird. Bei dieser Veranstaltung konnte die langjährige Mitarbeiterin Ursula Honrath im Jahre 1999 den damaligen Schulleiter Berthold Schäufele als Nachfolger gewinnen. So übernahm der Oberstudiendirektor i. R. im Juli 2001 unmittelbar nach seiner aktiven Berufslaufbahn die Leitung der Außenstelle Karlsruhe Stadt und Land. In den folgenden fünf Jahren betreute er mit seinen inzwischen 13 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 279 Opfer, für die insgesamt 151 000 Euro zur Verfügung gestellt werden konnten. In dieser Summe ist die Übernahme von Prozesskosten nicht berücksichtigt. Berthold Schäufele verstärkte in dieser Zeit auch die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen in Karlsruhe Stadt und Land. So hilft der Weiße Ring auch schnell dadurch, dass er ein Opfer mit Behörden und Organisationen in Kontakt bringt.

Der Weiße Ring nahm an der Meile des Ehrenamts 2006 teil. Allein im Jahre 2006 wurden im Raum Karlsruhe laut polizeilicher Kriminalstatistik rund 5.524 Personen Opfer von Straftaten, davon waren rund 1.800 von Gewaltdelikten betroffen. Der Weiße Ring versucht hier die Geschädigten mit schneller und konkreter Hilfen zu unterstützen.

Als neuer Leiter der Außenstelle Karlsruhe Stadt und Land fungiert seit Mitte 2007 Karl Furrer, Kriminalhauptkommissar a.D. am Polizeipräsidium Karlsruhe, seine offizielle Amtseinführung war am 11. Februar 2008.

Adresse

WEISSER RING e. V.
Klaus Armbrust
Leiter der Außenstelle Karlsruhe Stadt und Kreis
Telefon: 015155164726
E-Mail: Weisser-Ring-Karlsruhe(at)web.de
karlsruhe-baden-wuerttemberg.weisser-ring.de

Weblinks

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Siehe auch Guter Artikel, Editierhilfe und Handbuch