Verwaltungsstrukturreform

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Seit dem 1. Januar 2005 ist in Baden-Württemberg die Verwaltungsstrukturreform (offiziell "Verwaltungsstruktur-Reformgesetz"; oft auch nur kurz "Verwaltungsreform") in Kraft.

Am 11. Mai 2004 beschloss der Ministerrat den Entwurf des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Am 30. Juni 2004 wurde das Gesetz vom Landtag beschlossen.

"Durch die Verwaltungsreform wird die fortschrittlichste und effektivste Verwaltung im Bundesvergleich geschaffen. Sie schließt alle Verwaltungsbehörden und Verwaltungsebenen ein und ist maßgeschneidert für die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bürgern." (Zitat: Webpräsenz des Innenministeriums, 11.02.2006)

Siehe auch

Weblinks