Bürgerantrag

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(Weitergeleitet von Einwohnerantrag)

Die Bürgeranträge ermöglichen der Bürgerschaft den Gemeinderat zu beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit zu behandeln.

Allgemein

Bei einem Bürgerantrag sind 30% der Unterschriften notwendig, die bei einem Bürgerbegehren nötig sind.

Rechtsgrundlagen für die Bürgeranträge sind in Baden-Württemberg

  • § 20b Gemeindeordnung (GemO) (Bürgerantrag)[1]
  • § 41 Kommunalwahlgesetz (KomWG) (Antrag)[2]
  • § 53 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Bezeichnung von Vertrauensleuten)[3]

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Onlinequelle für KomWG und KomWO
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Karlsruhe

Der Bürgerantrag ist nicht ausdrücklich in der Ordnung des Gemeinderats Karlsruhe verankert. Der Landkreis Karlsruhe informiert auf einer Webseite über die Details.[4]

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. § 20b GemO
  2. § 41 Kommunalwahlgesetz (KomWG) – Onlinequelle fehlt noch
  3. § 53 Kommunalwahlordnung (KomWO) – Onlinequelle fehlt noch
  4. Informationen zum Bürgerantrag