Datei:Stourdza-Stiftung-Verordnung-1867.png
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Beschreibung: | Verordnung über die Errichtung der Fürst-Michael-Stourdza-Stiftung in Baden-Baden |
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Quelle: | Aus dem Großherzoglich Badischen Regierungs-Blatt Nr. XLVI vom 21. Oktober 1867 |
Urheber: | unbekannt |
Aufnahmedatum: | 1867 |
Andere Versionen: | keine |
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Abschrift
Die Errichtung einer Fürst-Michael-Stourdza-Stiftung in Baden betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit höchster Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 19. l. M. der Schenkung des Fürsten Michael Stourdza in Baden und seiner Gemahlin, Fürstin Smaragda, bestehend in
- der von den Stiftern daselbst erbauten griechischen (Stourdza-) Kapelle,
- dem dazu gehörigen Pfarrhaus,
- dem dabei liegenden Garten mit sämmtlichen dazu gehörigen Anlagen und Pflanzungen,
- sämmtlichen in der Kapelle befindlichen Einrichtungsgegenständen,
- sämmtlichen im Pfarchause befindlichen Mobilien, soweit sie nicht Eigenthum der jeweiligen Bediensteten sind, und
- einem Kapital im Betrag von Einhundert neunundsechzigtausend Gulden zur Gründung einer Stiftung unter dem Namen „Fürst-Michael-Stourdza-Stiftung" in Baden behufs der bleibenden Erhaltung der fraglichen Kapelle und der Abhaltung des Gottesdienstes in derselben,
auf Grund der in öffentlicher Form aufgenommenen Stiftungsurkunde vom 29. August d. J. die Staatsgenehmigung gnädigst zu ertheilen geruht.
Dies wird anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Karlsruhe, den 20. September 1867.
Großherzogliches Ministerium des Innern. Jolly.
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aktuell | 23:01, 19. Jul. 2010 | 986 × 733 (256 KB) | Beate (Diskussion | Beiträge) | {{Bildbeschreibung| Verordnung über die Errichtung der Fürst-Michael-Stourdza-Stiftung in Baden-Baden | Aus dem Großherzoglich Badischen Regierungs-Blatt Nr. XLVI vom 21. Oktober 1867 | unbekannt | 1867 }} {{PD-alt}} == Inschrift == Die Errichtung ei |
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