Markgrafschaft Baden-Durlach: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Markgrafschaft Baden]] teilte sich im Jahre [[1535]] nach dem Tod von Christoph I. von Baden in die protestantische ("Ernestinische") '''Markgrafschaft Baden-Durlach''' mit Residenz in [[Durlach]] und später in [[Karlsruhe]] und die katholische ("Bernhardinische") [[Markgrafschaft Baden-Baden]] mit Residenz in [[Baden-Baden]] und später in [[Rastatt]].
   
 
Im Jahre [[1714]] schloss [[Karl Wilhelm von Baden-Durlach]] mit der baden-badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre [[1771]].
 
Im Jahre [[1714]] schloss [[Karl Wilhelm von Baden-Durlach]] mit der baden-badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre [[1771]].

Version vom 10. August 2005, 12:28 Uhr

Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach

Die Markgrafschaft Baden teilte sich im Jahre 1535 nach dem Tod von Christoph I. von Baden in die protestantische ("Ernestinische") Markgrafschaft Baden-Durlach mit Residenz in Durlach und später in Karlsruhe und die katholische ("Bernhardinische") Markgrafschaft Baden-Baden mit Residenz in Baden-Baden und später in Rastatt.

Im Jahre 1714 schloss Karl Wilhelm von Baden-Durlach mit der baden-badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre 1771.

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