Markgrafschaft Baden-Baden: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Nach dem Tod von [[Christoph I. von Baden]] teilte sich die [[Markgrafschaft Baden]] im Jahre [[1515]] in 3 Teile, die seinen Söhnen [[Bernhard III. von Baden|Bernhard]], [[Ernst I. von Baden-Durlach|Ernst]] und Philipp zufielen. Nach dem Tod von Philipp im Jahre [[1533]] fiel dessen Teil an seine Brüder zurück. Ernst führte in seinem Teil Badens die Reformation ein, Bernhard blieb katholisch.<br />
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Nach dem Tod von Markgraf [[Christoph I. von Baden]] im Jahre [[1515]] teilten seine drei Söhne [[Bernhard III. von Baden|Bernhard]], [[Ernst I. von Baden-Durlach|Ernst]] und Philipp die Markgrafschaft unter sich auf; da Markgraf Philipp ohne männliche Erben starb, erfolgte nach seinem Tod [[1533]] eine erneute Teilung unter seinen beiden überlebenden Brüdern.
Dadurch enstanden die katholische ("Bernhardinische") Markgrafschaft Baden-Baden mit Residenz in [[Baden-Baden]] und später in [[Rastatt]] und die protestantische ("Ernestinische") [[Markgrafschaft Baden-Durlach]] mit Residenz in [[Durlach]] und später in [[Karlsruhe]].
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Dadurch enstanden die (überwiegend katholische)sog. "Bernhardinische" Markgrafschaft Baden-Baden mit Residenz in [[Baden-Baden]] und später in [[Rastatt]] und die protestantische, sog. "ernestinische" [[Markgrafschaft Baden-Durlach]] mit Residenz in [[Durlach]] und später in [[Karlsruhe]].
   
 
Im Jahre [[1714]] schloss [[Karl Wilhelm von Baden-Durlach]] mit der Baden-Badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre [[1771]] nachdem [[Markgraf]] [[August Georg Simpert von Baden]] keine männlichen Nachfahren hinterlassen hatte.
 
Im Jahre [[1714]] schloss [[Karl Wilhelm von Baden-Durlach]] mit der Baden-Badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre [[1771]] nachdem [[Markgraf]] [[August Georg Simpert von Baden]] keine männlichen Nachfahren hinterlassen hatte.

Version vom 18. Juni 2006, 13:35 Uhr

Die Markgrafschaft Baden-Baden war der Teil der ursprünglichen Markgrafschaft Baden, der zwischen 1535 und 1771 von der Baden-Badener Linie des Hauses Baden regiert wurde.

Geschichte

Nach dem Tod von Markgraf Christoph I. von Baden im Jahre 1515 teilten seine drei Söhne Bernhard, Ernst und Philipp die Markgrafschaft unter sich auf; da Markgraf Philipp ohne männliche Erben starb, erfolgte nach seinem Tod 1533 eine erneute Teilung unter seinen beiden überlebenden Brüdern. Dadurch enstanden die (überwiegend katholische)sog. "Bernhardinische" Markgrafschaft Baden-Baden mit Residenz in Baden-Baden und später in Rastatt und die protestantische, sog. "ernestinische" Markgrafschaft Baden-Durlach mit Residenz in Durlach und später in Karlsruhe.

Im Jahre 1714 schloss Karl Wilhelm von Baden-Durlach mit der Baden-Badener Linie einen Vertrag, dass die beiden Linien wiedervereinigt werden sollten, falls eine von ihnen aussterben würde. Die Wiedervereinigung geschah dann im Jahre 1771 nachdem Markgraf August Georg Simpert von Baden keine männlichen Nachfahren hinterlassen hatte.

Regierungen der Markgrafschaft Baden-Baden

Literatur

Ein badisches Intermezzo? Die Markgrafschaft Baden-Baden im 18. Jahrhundert
Herausgegeben von Rainer Brüning und Clemens Rehm, Karlsruhe, Verlag Förderverein des Generallandesarchivs Karlsruhe e.V. 2005
60 Seiten mit zahlreichen Abbildungen ISBN 3-930158-13-2

Weblinks