Joseph Augenstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Scheitern der Revolution stellte er sich den Behörden und wurde daher nicht strafrechtlich verfolgt, dennoch ging er im August [[1849]] ins Exil nach [[Lauterburg]]. Das [[Staatsbürgerrecht]] wurde ihm am [[2. März]] 1850 entzogen. Am [[22. April]] [[1850]] wurde Augenstein von allen Vorwürfen freigesprochen und kehrte am [[24. Mai]] 1850 nach Bietigheim zurück. |
Nach dem Scheitern der Revolution stellte er sich den Behörden und wurde daher nicht strafrechtlich verfolgt, dennoch ging er im August [[1849]] ins Exil nach [[Lauterburg]]. Das [[Staatsbürgerrecht]] wurde ihm am [[2. März]] 1850 entzogen. Am [[22. April]] [[1850]] wurde Augenstein von allen Vorwürfen freigesprochen und kehrte am [[24. Mai]] 1850 nach Bietigheim zurück. |
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− | + | ==Literatur== |
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1000 Jahre Bietigheim, Uwe Rummel, ISBN 3-87989-215-6 |
1000 Jahre Bietigheim, Uwe Rummel, ISBN 3-87989-215-6 |
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Version vom 21. Mai 2011, 17:24 Uhr
Joseph Augenstein (* 12. September 1800 in Malsch, † 18. April 1861 in Bietigheim) war ein Gastwirt und Revolutionär.
Leben und Wirken
Joseph Augenstein wurde in die Wirren der Badischen Revolution verwickelt. Er lernte das Handwerk des Metzgers und wurde 1820 der Wirt des Gasthofes Rebstock in Bietigheim.
Im Jahre 1846 wurde Joseph Augenstein in Bietigheim zum Gemeinderat gewählt. Im Herbst 1848 war er Sprecher der Rastatter Demokraten und übernahm am 8. März 1849 das Gasthaus Blume in Rastatt. Die Blume in Rastatt war der örtliche Treffpunkt der Demokraten. Sein Vorgänger Fidel Frei war Stadtkommandant der Rastatter Bürgerwehr. Er wurde als Abgeordneter für die Amtsbezirke Baden-Baden, Gernsbach und Rastatt in die Verfassungsgebende Versammlung gewählt. Er war ein Anhänger von Lorenz Brentano. Als einziger Abgeordneter, der für die Zurückberufung des Großherzogs war, wurde er aus der Versammlung ausgeschlossen und wurde beinahe verhaftet.
Nach dem Scheitern der Revolution stellte er sich den Behörden und wurde daher nicht strafrechtlich verfolgt, dennoch ging er im August 1849 ins Exil nach Lauterburg. Das Staatsbürgerrecht wurde ihm am 2. März 1850 entzogen. Am 22. April 1850 wurde Augenstein von allen Vorwürfen freigesprochen und kehrte am 24. Mai 1850 nach Bietigheim zurück.
Literatur
1000 Jahre Bietigheim, Uwe Rummel, ISBN 3-87989-215-6
Weblinks
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Joseph Augenstein“