Friedrich I. von Baden: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Ludwig Wilhelm von Baden (Prinz)|Prinz Ludwig Wilhelm]] (* 12. Juni [[1865]]; † 23. Februar [[1888]])
 
* [[Ludwig Wilhelm von Baden (Prinz)|Prinz Ludwig Wilhelm]] (* 12. Juni [[1865]]; † 23. Februar [[1888]])
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Am 5. Oktober [[1863]] erließ er das Gesetz „''die Organisation der inneren Verwaltung betreffend''“. Darin wurde die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden begründet. Zu jener Zeit wurde das Gericht als ''[[Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg|Badischer Verwaltungsgerichtshof]]'' bezeichnet und bestand lediglich aus einer Instanz. Dieses Gericht ermöglichte es den Bürgern Beschlüsse und Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüft zu lassen. Im Lauf der Zeit setzte sich diese Gerichtsform in ganz Deutschland durch. Im Vergleich zu vielen anderen Staaten stellt dieses Gericht bis in die Gegenwart eine Besonderheit dar.
   
 
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Version vom 8. Oktober 2013, 20:19 Uhr

Disambig-50px.png Dieser Artikel ist dem Großherzog (1826-1907) gewidmet, nicht dem Markgraf Friedrich I. von Baden (1249-1268).


Friedrich I. in großer Generalsuniform, Gemälde von Prof. Ferdinand Keller (1842–1922)
Großherzog Friedrich I. 1906

Friedrich I. von Baden, Herzog von Zähringen (* 9. September 1826 in Karlsruhe; † 28. September 1907 auf der Insel Mainau), Königliche Hoheit, war zwischen 1852 und 1856 Regent und nach 1856 bis zu seinem Tod 1907 Großherzog des Großherzogtums Baden.

Friedrich, mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Ludwig, war der zweitälteste Sohn von Großherzog Leopold von Baden. Da sein älterer Bruder Ludwig II. aber unheilbar krank war, übernahm er nach dem Tod seines Vaters die Regentschaft und später den Großherzog-Titel.

Ehe und Kinder

Er heiratete am 20. September 1856 Prinzessin Luise von Preußen, die Tochter des Prinzen von Preußen, des späteren Königs und Kaisers Wilhelm I.. Mit ihr hatte er drei Kinder:

Wirken

Am 5. Oktober 1863 erließ er das Gesetz „die Organisation der inneren Verwaltung betreffend“. Darin wurde die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden begründet. Zu jener Zeit wurde das Gericht als Badischer Verwaltungsgerichtshof bezeichnet und bestand lediglich aus einer Instanz. Dieses Gericht ermöglichte es den Bürgern Beschlüsse und Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüft zu lassen. Im Lauf der Zeit setzte sich diese Gerichtsform in ganz Deutschland durch. Im Vergleich zu vielen anderen Staaten stellt dieses Gericht bis in die Gegenwart eine Besonderheit dar.

Bilder

am Kaiser-Wilhelm-Denkmal in Karlsruhe
am Kriegerdenkmal von Büchig
Porträt Friedrichs I. am Friedrichsbrunnen in Gondelsheim

Ehrungen

Viktoria-Statue im Schloßgarten: Geschenk Kaiser Wilhelms und der Kaiserin Augusta zu Friedrichs 25. Regierungsjubiläum

Straßen und Plätze

Nach Großherzog Friedrich I. von Baden sind der Karlsruher Friedrichsplatz sowie mehrere Straßen in der Region benannt: Die Friedrichstraße in Forchheim und seit 1975 die Alte Friedrichstraße in Neureut.

Eine Großherzog-Friedrich-Straße gibt es in Kehl, Konstanz und Saarbrücken.

Siehe auch

Literatur

Presse

Weblinks