Diskussion:Bürgerbegehren

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Auf Karlsruhe.de nicht eben viel dazu:

„die Bürgerschaft selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass über eine solche Gemeindeangelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (Bürgerbegehren). Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats.“

Quelle: www.Karlsruhe.de/rathaus/gemeinderat/stichwortverzeichnis

Man würde doch erwarten, dass die Stadt Karlsruhe auf der Webpräsenz auch irgendwo das genaue Procedere (Unterschriften etc.) erläutert..?!

M 14:32, 27. Aug. 2009 (UTC)