Burgau

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Die Burgau ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet in Karlsruhe-Knielingen.

Allgemein

Altrhein

Die „Burgau“ ist anlässlich der Unterschutzstellung als zusammenfassende Bezeichnung für mehrere Gewanne gewählt worden. Dazu zählen die heutigen Streuobstgelände der „Kirchau“. Der „Langengrund“, ein mit verschiedensten Waldtypen bewachsener Waldstreifen. Der „Leimgrubengrund“, dessen Namen auf die Bodenbeschaffenheit hinweist. Die „Ackerheck“, ein teilweise mit altem Bestand bestockter Wald. Die „Maximiliansau“, das landwirtschaftlich genutzte Gebiet beim Hofgut Maxau. Im Anschluss daran der „Katersgrund“, der im Baggersee bis auf einen Rest im Norden des Sees untergegangen ist. Oder den „Schlehert“, der sich nach seiner Erschließung zum Gewerbegebiet heute auf den eine alte Rheinschlinge markierenden Schilfstreifen reduziert.

Geschichte

Alte Rheinläufe 1918
Niederschlagsgebiet und Bewässerungsdistrikte des Landgrabens

Die „Maximiliansau“ kam im Jahre 1828 zusammen mit dem „Katersgrund“ und dem „Langengrund“ durch den Pforzer Rheindurchstich auf die badische Seite zu liegen. Die Maximiliansau hieß damals noch „Abtsgründel“.

Mit der 1817 bei Knielingen begonnenen Rheinbegradigung verbunden war die Neuregelung der Besitzverhältnisse. Der Rhein sollte Grenze bleiben.

Gleich zu Beginn der Rheinbegradigung erhielten die Knielinger für das in das neue Rheinbett untergehende Gelände Naturalersatz aus badischen Staatseigentum. Damals erhielten sie Knielinger Feld, Wiesen und Wald mit 219 Morgen[1] in der „Burgau“ und der „Ackerheck“.

Die „Burgau“ war weitgehend natürlich. Auf hohen Kiesrücken trocken und in Senken dauerhaft feucht. 1852 setzen die Knielinger den langgehegten Wunsch nach einer Kultivierung des Geländes um. Die Burgau wurde gerodet und geebnet. Schüler pflanzten unter Anleitung eines Lehrers 2.100 Obstbäume. Am 9. September 1853, dem Geburtstag des Großherzogs Friedrich I. von Baden, wurde die so kultivierte „Burgau“ eingeweiht.

Die „Burgau“ diente zu gleicher Zeit als Wässerwiese. 1834 entstand ein Aquädukt über die Alb, das die Wasser des Olschlager Bachs, ein Seitenarm des Landwehrkanals, aufnahm und in die durch Daxlanden und Knielingen begrenzte Ebene mit 212 Hektar einleitete. Niederschlags- und Haushaltswasser wurden damals zur „Beförderung des Nahrungsstandes der Gemeinden“ genutzt. Dazu ein Satz aus der Schrift „Gesundheitspflege und Rettungswesen“ von 1882: … der Landgraben … befördert auch in ganz ausgiebiger Weise durch die Abgabe seines Wassers zur Wiesenbewässerung den Wohlstand verschiedener Gemeinden und es läßt sich mit Sicherheit annehmen, dass diese Verwerthung des Landgrabens sich in ferner Zukunft noch in bedeutendem Maße steigert. (Die Verfasser gingen davon aus, dass die Stadt Karlsruhe – „den ungünstigsten Fall“ – auf 50.000 Einwohner anwächst.) Die Reste der Verteilungsgräben des Landgrabenwassers sind noch heute zwischen einigen Obstbaumreihen zu erkennen.

Die Eigentumsentwicklung von „Abtsgründel“, „Langengrund“ und „Katersgrund“ nach dem Pforzer Rheindurchstich im Jahre 1828 ist eine eigene Geschichte. Den „Langengrund“ erwarb noch im gleichen Jahr der Knielinger Bürger Knobloch, der den Besitz zwei Jahre später an den Markgrafen Maximilian von Baden mit Gewinn weiter veräußerte. Das „Abtsgründel“ konnte 1829 der Hagenbacher Bürger Hartmann kaufen. Nachdem er 1833 inmitten der Insel eine Hofanlage gebaut hatte, veräußerte er alles im Jahre 1835 an Maximilian von Baden, der ein Jahr später auch noch den „Katersgrund“ übernahm. Der Markgraf hatte nun die gesamten Flächen erworben, die durch die Rheinbegradigung auf die badische Seite gekommen waren. Damals diente das Gelände der Befriedigung seiner Jagdleidenschaft. Das Maxauer Gut vermachte der unverheiratete Markgraf, er starb im Alter von 85 Jahren im Jahre 1883, der großherzoglichen Familie.[2]

Der Besitz wurde zu einer lukrativen Investition. Ein Vorteil, der sich aber erst in den 1950er Jahren, mit Beginn der Auskiesung des Geländes, herausstellte. Im Jahre 2005 erwirbt die Stadt Karlsruhe das rund 172 Hektar große Gelände aus dem Besitz des Markgräflichen Hauses zu einem Preis, der dem Verkehrswertgutachten entspricht, das die Grundstücksbewertungsstelle erstellt hat. Neben den Gebäuden und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken gehen auch Wald-, Erholungs-, Wasser- und Schutzflächen in den Besitz der Stadt über. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Nutzung der Kiesvorkommen, mit dem Ergebnis einer fast 80 Hektar großen Seefläche, den Knielinger See, war der massivste Eingriff in dieses Gelände. Parallel zur Kiesgewinnung liefen Mitte der 1960er die Pläne einer Rheinstadt, die nach 1970 vollständig verworfen wurden.

Es war nicht die einzige Planung, die sich im Laufe der 60/70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts überholte. Damals war es noch Wunsch der Hafendirektion, im Norden des Rheinhafens zwei neue Becken auf einem Areal von 110 Hektar in den Gewann Schlehert hinein zu bauen. Die restlichen Flächen der Burgau und der Kirchau sollten für die Ansiedlung „namhafter Unternehmen von Weltgeltung“ angeboten werden. Dazu wäre eine Nivellierung des Geländes mit 3,6 Millionen cbm Auffüllmaterial auf bis zu 107,2 m ü. N.N. notwendig gewesen. Solch hochwertige Interessenten fanden sich jedoch nicht.[3]

Mit der Einrichtung der Mülldeponie West im Jahre 1959 (Schüttbeginn) und deren endgültige Installation Anfang der 70er Jahre hatte sich die Hafenerweiterung fast erledigt. Die Einsicht, dass mit der Bebauung Auen, Riedgebiete, Wälder und Streuobstwiesen verlorengingen, stärkten die Anliegen des Naturschutzes. Die Natur- und Landschaftsschutzverordnung „Burgau“ von 1989 machte mit der Bewahrung des Schlehertgrabens endgültig deutlich, dass es kein weiteres Hafenbecken geben wird. Damit fanden auch die weiteren Planungen ein abschließendes Ende. Das Land wurde für Natur und Erholung bewahrt.

Die Einrichtung des Gewerbegebietes „Schlehert“ im Jahre 1993 auf dem durch die Fluorchemie aufgeschwemmten Schilfgebiet war einer der letzten großen Eingriffe in dem Naturraum zwischen Rheinhafen und Knielingen.

Bedeutend für den Artenschwund war die Intensivierung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Noch 1945 fand sich ein kleinräumiges Mosaik der Felder besetzt mit vielfältiger Frucht. Der ökologische Wert dieser Landnutzung zeichnete sich in der Vielfalt der Vogelwelt ab. 2009 gibt es hier keine Rebhühner, keinen Wendehals, keine Rohrdommel mehr, um nur einige zu nennen.

Dazu tragen aber auch die Eingriffe bei, die die Energieversorgung mit den Hochspannungsfreileitungen benötigte, oder die Bahn- und Straßentrassen, oder die Mülldeponie, Gewerbegebiete und vieles mehr.

Unterschutzstellung

Natur- und Landschaftsschutz
Vogelschutzgebiet "Rheinniedeung Elchesheim - Karlsruhe
FFH-Gebiet "Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe"
FFH-Gebiet "Burgau" und "Altrhein Maxau"
Zielartenkonzept, Ausschnitt für NSG/LSG "Burgau"

Seit 1989 verbirgt sich hinter dem Gewannamen „Burgau“ das Natur- und Landschaftsschutzgebiet vom Rheinufer im Westen bis an die Verkehrslinien im Norden und Osten sowie den Hafen im Süden. Der Verordnung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes vom 2. November 1989 ging eine mehrjährige Aktivität des amtlichen und des privaten Naturschutzes voraus. Maßgeblich war die Ortsgruppe Karlsruhe des Naturschutzbundes NABU beteiligt.

Die Begründung für die Unterschutzstellung der „Burgau“ ist in der Vielzahl der Biotope zu finden. Dazu die Erläuterung des Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört:

„Erhaltung und Pflege eines durch den Rhein geprägten Landschaftsraumes der Jung- und Altaue mit einer Vielzahl verschiedener natürlicher und naturnaher Biotoptypen wie Feuchtbiotope mit offenen Wasserflächen, Schwimmblattzonen, Röhricht- und Flachwasserzonen, Steilufer, Riede, Tümpel, Gräben, Feuchtwiesen, Wiesengesellschaften, Streuobstwiesen, Ackersaumgesellschaften, Gebüsche, Hecken, Waldbiotope, Trocken- und Ruderalstandorte sowie Rohbodenbiotope als Lebensraum zahlreicher spezialisierter und gefährdeter bis vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.

Aufgrund seiner wichtigen Funktion für durchziehende und überwinternde Vögel, einer hohen Zahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten und vieler in Europa im Rückgang begriffener Lebensräume ist das Natur- und Landschaftsschutzgebiet von landesweiter Bedeutung. In der Überflutungsaue vor dem Rheindamm, am Rande des Altrheinarms und im Mündungsbereich des Federbachs kommen noch Silberweiden-Auenwälder vor. Im Unterwuchs finden sich die Nesselseiden-Zaunwinden-Bestände, Rohrglanzgras-Röhrichte und Kratzbeeren. Die Wälder der Altaue wurden in früherer Zeit intensiv als Mittelwälder genutzt, so dass sich auf trockeneren Standorten Sternmieren-Hainbuchen-Wälder mit der Stiel-Eiche ausbilden konnten. Im Gewann "Ackerheck" ist ein solcher, etwa 140 Jahre alter Bestand zu sehen, in dem auch über 20 m hohe und über 50 cm dicke Feld-Ahorn-Bäume anzutreffen sind. Klein- und Mittelspechte profitieren von den mächtigen Alteichen. Im Unterwuchs gedeiht als Schmarotzer an Hasel und Schwarz-Erle die rosa gefärbte Schuppenwurz. Die Wälder der Hartholz-Aue sind in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung kaum mehr vorhanden. In den letzten Jahrzehnten wurden Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn und Vogelkirsche gepflanzt. Bestände der wenig hochwassertoleranten Buche südlich des Knielinger Sees markieren den Wendepunkt im Wasserregime und die Abgrenzung der jetzigen Altaue. Schilf-Röhrichte und Großseggen-Riede sind im Schutzgebiet in beachtlicher Ausdehnung vertreten, handelt es sich dabei doch um verlandete Altarme des Rheins. Im etwa 16 ha großen Schilfbestand südlich des Gewanns "Kirchau" suchen störungsempfindliche Vogelarten Schutz für ihr Brutgeschäft. Teichrohrsänger, Sumpfrohrsänger, Rohrammern und Rohrweihen wurden hier beobachtet. Innerhalb der großen Sümpfe dienen Kleingewässer dem vom Aussterben bedrohten Moorfrosch als Vermehrungsort.

An Steilufern des Knielinger Sees nisten Uferschwalben und Eisvögel in selbstgegrabenen Höhlen. Die Eisvögel können im Winter auch oft an der eisfreien Alb beim Fischfang beobachtet werden. Tausende von Wasservögeln nutzen den Knielinger See, Federbach, Altrhein und die offenen Wiesen als Rast- und Überwinterungsplatz. Lebensräume mit sandig-offenem Boden im Uferbereich bieten sich spezialisierten Pflanzen und Tieren als Lebensraum an. In fast unbewachsenen, sonnigen und flachen Stillgewässern vermehren sich der Laubfrosch sowie die Kreuz- und die Wechselkröte. Sie zählen zu den ursprünglich in der Aue beheimateten Arten und besiedeln aufgrund der Flußdynamik neu entstandene Gewässer.

Natürliche Trockenstandorte befinden sich auf höher liegenden Kiesrücken innerhalb des Waldes, den sogenannten Brennen. Auf ihnen wachsen die Fieder-Zwenke und Zypressen-Wolfsmilch als Charakterarten kalkreicher Magerrasen. Durch menschlichen Einfluß geschaffene Trockenbiotope liegen am Rande des Knielinger Baggersees, auf den Hochwasserdämmen und am Bahndamm im Norden des Gebiets. Hier leben seltene Wildbienen, wie die Köhler-Sandbiene, und bedrohte, an offene Bodenstellen gebundene Heuschreckenarten: Grüne Strandschrecke, Blauflügelige Sandschrecke und Blauflügelige Ödlandschrecke. Der Echte Haarstrang, eine gefährdete Art der großen Flußtäler, kommt auf den trockenen bis wechselfeuchten Standorten vor.

Streuobstbestände und Tiefland-Glatthafer-Wiesen kennzeichnen weite Bereiche der Burgau. Alte Apfel-, Kirsch- und Birnbäume bieten hier dem Grünspecht günstige Nistmöglichkeiten. In der von dornigen Feldgehölzen untergliederten Landschaft ist der Neuntöter noch relativ häufig - zugleich ein Beleg für die reichhaltige Insektenwelt, von der er sich hauptsächlich ernährt. Auf vielen Flächen wird heute Ackerbau betrieben. Nur wenige, besonders feuchte Parzellen mit blütenreichen, mageren Wiesen wurden in den letzten Jahrzehnten nicht umgebrochen. Sie sind besonders geschützt, dürfen lediglich zweimal im Jahr gemäht und nicht mit Gülle oder Schwemm-Mist gedüngt werden. Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung der Wälder sollen die Pappelforste nach ihrer Hiebsreife, in standortgemäße Silberweiden-Wälder umgewandelt werden, die man ihrerseits dann der Natur überläßt oder nur sehr extensiv bewirtschaftet. Wo möglich, sollen heimische Weiden und die selten gewordenen Schwarz- und Silber-Pappeln als typische Baumarten der Rheinaue gefördert werden. Ein Entwicklungsziel im Gebiet besteht schließlich darin, alle Nadelholzkulturen langfristig in naturnahe Waldgesellschaften umzugestalten. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet konnten ökologisch wertvolle Lebensräume am Rande der Stadt Karlsruhe für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten werden.“[4]

Die Burgau ist nicht nur nach nationalem Recht unter Schutz gestellt worden. In seiner Sitzung vom 27. März 2007 stimmte der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe der Anwendung internationaler Regeln zum Schutz von Flora, Fauna und der Habitate für „Burgau“, Daxlander Rheinaue mit Rappenwört und Kastenwört zu.

Seitdem findet die Ramsar-Konvention von 1971, die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie von 1992 auch für die Burgau Anwendung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Unterschutzstellung wurde die Maxau, also das Gebiet um das Hofgut Maxau, und das Rheinstrandbad Rappenwört. FFH- und Vogelschutzrichtlinie werden – da sie sich weitgehend decken – unter dem Titel Natura 2000 zusammengefasst.

Das Schutzgebiet „Burgau“ ist eingebettet in das Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe“ und in das FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“. Die „Burgau“ bildet das nördliche Ende dieser Schutzgebiete. Eingeschlossen ist auch das schon im Jahre 1980 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Altrhein Maxau“ im Norden des Knielinger Sees. Die Grenzen der drei Schutzkategorien sind in der "Burgau" nicht ganz deckungsgleich.

Die zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete geforderten Managementpläne bestehen noch nicht. Selbst in der Auslegungsphase werden sie nicht angezeigt.

Die „Burgau“ ist auch Bestandteil der Pamina.

In der „Burgau“ befinden sich zudem Biotope, die im Rahmen des „Zielartenkonzept Baden-Württemberg“ mit „besonderer Schutzverantwortung“ bewertet wurden. Dazu gehören:

  • Nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland (A)
  • Hartholzauwälder der großen Flüsse (B)
  • Ackergebiete mit Standort- und Klimagunst aus tierökologischer Sicht (C)
  • Streuobstwiesen (D)

Das „Nährstoffreiche Feucht- und Nassgrünland“ weist eine besonders hohe Zahl von sogenannten „Zielarten“ auf, die nicht alle in der „Burgau“ vertreten sind. Dazu gehören:

  • Vögel: Bekassine, Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Kiebitz, Weißstorch
  • Heuschrecken: Sumpf-Grashüpfer, Sumpfschrecke
  • Tagfalter/Widderchen: Randring-Perlmutterfalter, Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Natterwurz-Perlmutterfalter
  • Laufkäfer: Bunter Glanzflachläufer, Feuchtbrachen-Ahlenläufer, Rötlicher Scheibenhals-Schnellläufer
  • Weichtiere: Schmale Windelschnecke

Im übrigen siehe Zielartenkonzept.

Nutzung und Schutz der "Burgau"

Die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe regelt die Zulässigkeit und die Begrenzung der Nutzungen des Natur- und Landschaftsschutzgebietes. Einige Regeln aus den Kapiteln über das Naturschutzgebiet sind von allgemeinem öffentlichem Interesse.


Zulässige Nutzungen:

Die ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Fischerei, Landwirtschaft und Forstwirtschaft werden als zulässig erklärt (weitere zulässige Handlungen siehe Verordnungstext).

Der Hinweis auf die Ordnungsmäßigkeit bedeutet für die Jagd, dass die allgemeinen Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind (§ 1 Abs. 3 BJG).

Nach § 13 des Fischereigesetzes darf die Fischerei nur so ausgeübt werden, dass die im und am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten nicht mehr als notwendig beeinträchtigt werden.

Oberster Grundsatz der ordnungsgemäßen Landwirtschaft ist die standortangepaßte Bodenbewirtschaftung. Dazu kommt die Sicherung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit und des Pflanzenwachstums, die Bewertung der standortgerechten Fruchtfolge, die sog. Minimalbodenbearbeitungsverfahren um nur einige Aspekte zu betrachten. Der Naturschutzbund NABU hält eine Konkretisierung und Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis im Rahmen des Ordnungsrechts für erforderlich.

Allgemeine Grundsätze ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind die pflegliche und planmäßige Bewirtschaftung des Waldes und daneben der Grundsatz der Nachhaltigkeit (Langjährigkeit) der Bewirtschaftung. Der Naturschutzbund NABU empfiehlt, die Prinzipien naturnaher Waldwirtschaft als verbindlichen Grundsatz der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft zu verankern. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg hat einen Katalog von Forderungen zur Realisierung der naturnahen Waldwirtschaft aufgestellt.[5]


Verbote:

Kernzonen: Befahren und Betreten verboten

Im Plan des Naturschutzgebietes sind „schraffiert gekennzeichnete Flächen“ ausgewiesen, in denen das Betreten und Befahren nicht erlaubt ist. Das Regierungspräsidium benennt sie als Kernzonen und bringt damit zum Ausdruck, dass der Schutz hier einer besonderen Sorgfalt bedarf. Zudem dürfen im Naturschutzgebiet befestigte Wege nicht verlassen werden.

Die Naturschutzverordnung enthält neben den zulässigen Handlungen auch eine Reihe von Verboten. Sie sind zunächst grundsätzlicher Natur (Verbot der Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Störung). Aber es sind auch ganz bestimmte Verbote ausgesprochen, die eine mehr oder weniger große Bedeutung erlangt haben. Unter § 4 der Verordnung kommt ein Katalog von 20 Punkten zusammen, von denen für die Allgemeinheit folgende Einschränkungen von Bedeutung sind:

Es ist verboten,

5. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern 7. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 8. Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören, Vögel zu beringen sowie zum Fang von Tieren geeignete Vorrichtungen zu errichten, zu betreiben oder mit sich zu führen, 10. zu baden, zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, 11. Feuer anzumachen oder zu unterhalten, 12. ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen, 13. das Schutzgebiet außerhalb von befestigten Wegen mit Ausnahme des Rheinvorlandes von Strom-km 360,5 - 362 zu betreten, 14. die Wege mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Fahrräder ohne Hilfsmotor und Rollstühle) zu befahren, 19. die Wasserflächen mit Booten aller Art, Flößen, Luftmatratzen oder dergleichen zu befahren, zu surfen, schwimmende Anlagen zu verankern oder zu betreiben sowie Stege zu errichten, 20. außerhalb gekennzeichneter Wege zu reiten, 21. Hunde frei laufen zu lassen.

Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben obliegt der Feldhut im Rahmen ihrer Arbeitszeit. „Feldhüter sind hauptamtlich tätige Naturschutzwarte bei der Stadt Karlsruhe organisatorisch der Dienststelle "Vermessen, Liegenschaften, Wohnen" in der Abteilung "Landwirtschaft mit Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau, Feldhut" zugeordnet.“ (Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz).

Darüberhinaus ist ein ehrenamtlicher Naturschutzwart benannt. Für die „Burgau“ hat einer der Jagdpächter diese Aufgabe übernommen. Die Naturschutzwarte teilen der Naturschutzbehörde nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft mit und wirken an deren Beseitigung mit. Sie sind außerdem verpflichtet, der Naturschutzbehörde Verletzungen von Vorschriften im Bereich des Naturschutzrechts zu melden. Die Naturschutzwarte sind auch dazu berechtigt, Personen, die gegen das Naturschutzrecht verstoßen, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten.

Des Weiteren steht die im Rheinhafen ansässige Wasserschutzpolizei den amtlichen und ehrenamtlichen Kräften zur Seite.

Die Liste der Schutzverletzungen wird angeführt von der Mißachtung der Hundeführung und der Wegebenutzung. Freilaufende Hunde und Spaziergänger auf Trampelpfaden stören die heimische Tierwelt bis zur Unterbrechung des Brutgeschäftes, Flucht über Straßen und Bahntrassen, Abwanderung von Rastplätzen usw.

Der Naturschutzbund NABU appelliert an die Besucher, auf die Natur in dem Schutzgebiet „Burgau“ Rücksicht zu nehmen.


Rheinpark

Sitzung der AG-Rheinpark

Seit einigen Jahren verfolgt die Stadt Karlsruhe das nun vor dem akuten Stadium liegende Projekt eines „Rheinparkes“. Die „Maximiliansau“ mit dem Hofgut Maxau soll Erholungsgebiet werden. In der „Arbeitsgruppe Rheinpark“ wurde ein Modell entwickelt, dass neben einer als Schulbetrieb ausgelegten ökologisch orientierten Landwirtschaft eine Gaststätte vorsieht. Eine weitläufige Weidelandschaft ist Konsens. Das Gelände wird großzügig über zwei Hafenbrücken sowie Fuß- und Radwege zwischen Knielingen, Mühlburg und dem Rhein erschlossen.

In einer zweiten Arbeitsgruppe, der „AG Burgau“ wird das im Masterplan 2015 der Stadt Karlsruhe verankerte Wegekonzept im Schutzgebiet verwirklicht und ein Konzept für die Sanierung des Knielinger Sees entwickelt.

Weblinks

Fußnoten

  1. 4 Morgen = 1 Hektar
  2. Die geschichtlichen Daten wurden der Schrift „Die Maxau, ihre Entwicklung, ihre Brücken, ihre Geschichte“ von Ludwig Stumpf entnommen.
  3. Siehe hierzu: http://books.google.de/books?id=qhscO2KZ2FgC&pg=PA224&dq=Rheinstadt+karlsruhe#v=onepage&q=Rheinstadt%20karlsruhe&f=false
  4. Zitiert nach http://www.naturschutz.landbw.de/servlet/is/69060/ und Wikilinks eingefügt.
  5. Zitiert nach http://www.lnv-bw.de/info/info09-01-NaturnaherWald.pdf und Wikilinks eingefügt.