Badische Feuerversicherungsbank

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Die Badische Feuerversicherungsbank war eine Versicherungsgesellschaft und wurde im November 1898 in Karlsruhe gegründet. Sie bot Feuer- und Einbruchsversicherungen und existiert seit 1921 nicht mehr als eigenständige Gesellschaft, als die Münchener Rückversicherungs-AG ihre Beteiligung auf die Allianz-Versicherungs-AG übertrug.

Geschichte

Die Feuerversicherungsbank war eine Aktiengesellschaft und hatte ihren Sitz in Karlsruhe. Sie war die führende Feuerversicherung im Großherzogtum Baden im überwiegend kleinen und mittleren Geschäft.

Da sie aufgrund des begrenzten Produktspektrums und einem verhältnismäßig kleinen Bestand, im Vergleich zum restlichen Deutschen Reich, eine hohe Schadenquote aufwies, bescherte sie der Münchener Rückversicherung, die seit 1903 eine Beteiligung hielt, stetige Verluste[1].

Als Teil der Neustrukturierung der Beteiligungs- und Kooperationsbeziehungen zwischen der Allianz Versicherung und der Münchener Rückversicherung, welche die Schaffung des Allianz Konzerns zum Ziel hatte, übernahm die Allianz die Badische Feuer vollständig und führte deren Versicherungsbestand ab 1921 fort. Diese Fusion erfolgte gleichzeitig mit der „Securitas Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft“ mit Sitz in Berlin und der „Globus Versicherungs-AG“, die in Hamburg ansässig war.

Durch diese Fusionen und mit den dabei übernommenen Vertragsbeständen konnte die Allianz Versicherung ihre Beitragseinnahmen im direkten Feuerversicherungsgeschäft verdoppeln.

Quellen

  • Die offizielle Webpräsenz der Stadt Karlsruhe zum Thema „Stadtchronik Karlsruhe – Die Jahre 1890 bis 1899“
  • Informationen aus dem Buch „Fünfzig Jahre Allianz. Ein Beitrag zur Geschichte der Deutschen Privatversicherung“ von Wilhelm Kisch (Berlin 1940), Seiten 26 und 27. Gewährung der Einsichtnahme durch das Firmenhistorische Archiv der Allianz

Weblinks

Keine bekannt.

Fußnoten

  1. Offenbar hielt die Münchener Rückversicherung Beteiligungen an der Versicherung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht der Umfang der Firmenbeteiligung nicht hervor.
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