Umweltzone

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Als Umweltzone wird der Bereich in Ballungszentren genannt, in dem durch Fahrverbote für nicht schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 die Feinstaubbelastung reduziert werden soll. In Karlsruhe wird eine solche Zone im erweiterten Innenstadtbereich ab 2009 eingerichtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Eine generelle Befreiung vom Fahrverbot für Anwohner wird es nicht geben, und ob Oldtimer davon ausgenommen sind, wird noch diskutiert. Eine Fahrerlaubnis in der Umweltzone werden dagegen Fahrzeuge erhalten, die in eine der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eingeteilt wurden, was an farbigen Feinstaub-Plaketten erkannt werden kann. Diese Plaketten sind seit dem 1. März 2007 bei den Zulassungs- und Prüfstellen, sowie bei ASU-berechtigten KFZ-Werkstätten erhältlich.

Zuständigkeit

Die zuständige Stellen für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.[1] Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist es das Referat 54.1 Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung.

Die (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) stellt die Grundlagen hierzu zur Verfügung.

Umweltzone Karlsruhe

 Dieser Abschnitt ist auf dem Stand von Februar 2007.  

Die Umweltzone hat voraussichtlich folgende Abgrenzung: Adenauerring, Durlacher Allee, Wolfartsweierer Straße, Südtangente, Ettlinger Straße, Bahnhofplatz, Ebertstraße, Südtangente, Starckstraße, Neureuter Straße, Siemensallee, Moltkestraße jeweils ohne die genannten Straßen selbst.

Weblinks


Fußnoten

  1. § 47 BImSchG, die Zuständigkeit wurde diesen mit Änderung der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2005 übertragen (Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2005, GBl. für Baden-Württemberg vom 13. Januar 2006 S. 10).
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