Kulturdenkmal

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Kulturdenkmale im Sinne von §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind: »... Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.«

Zwei Kulturdenkmale: eine Presse und eine Kirche

Die Denkmaleigenschaft ergibt sich unmittelbar aus den oben genannten Kriterien. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten ohne Eintragung, zum Beispiel in eine Liste. Der Begriff Kulturdenkmal ist von keiner Zeitgrenze eingeschränkt. Objekte von der Vor- und Frühgeschichte bis in die jüngste Zeit können Denkmalrang besitzen.

In Deutschland hat jedes Bundesland aufgrund der Kulturhoheit der Länder sein eigenes Denkmalschutzgesetz. In Baden-Württemberg gilt das "Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg".

In Karlsruhe gibt es einige Tausend Kulturdenkmale. Diese werden seit 2003 nach Stadtteilen erfasst und in einer Datenbank veröffentlicht.

Bodendenkmal

Bodendenkmale sind eine Sonderform der Kulturdenkmale. Sie umfassen Überreste früherer Befestigungsanlagen, Bestattungsplätze oder Verkehrswege unter der Erdoberfläche.

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