Diskussion:Parken

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Überarbeiten

wird von gnadenlosen Besucherabzockern überwacht. - ist das neutral???? Abgesehen davon wird in Heidelberg schneller abgeschleppt als in KA, in München gibts auch keinen kostenlosen Parkplätze im Zentrum .... --84.245.167.90 15:09, 11. Jul 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis, das war alles andere als Neutral. Der Artikel ist wohl durch die Qualitätssicherung gerutscht. Ich habe ihn mal auf Parkhaus umgeleitet, da kann man in Karlsruhe parken. --Wilhelm Kawana Bühler Nachricht senden 21:33, 11. Jul 2006 (CEST)
Ich nehm mich dessen an. -- [[Benutzer:Ernie|Ernie (Post)]] 11:40, 12. Jul 2006 (CEST)

Was ist an den Parkgebühren "hoch"? Tessarakt 10:56, 4. Okt 2006 (CEST)

"Zettelhexen"

Gibt es für diesen vorgeblichen umgangssprachlichen Gebrauch Belege? Ansonsten sollte das IMO raus. Tessarakt 12:36, 20. Okt 2006 (CEST)

Tenor

Der Artikel passt so nicht ins Stadtwiki ... --Wilhelm Kawana Bühler Nachricht senden 12:44, 20. Okt 2006 (CEST)

Gibt es irgendwelche stadtplanerischen Untersuchungen über die Parksituation in KA? Tessarakt 12:51, 20. Okt 2006 (CEST)
Ok, die "Zettelhexen" rauszunehmen sehe ich ein, vielleicht auch das "relativ teuer", da das nicht objektiv ist. Aber ansonsten fällt mir an dem Artikel nichts auf was nicht ins Stadtwiki passen würde, im Gegenteil, ich finde ihn recht gut gelungen. -- [[Benutzer:Ernie|Ernie (Post)]] 12:55, 20. Okt 2006 (CEST)
Also mir gefällt es garnicht, weil es sich wie ein Blog las und dazu noch falsch ist. Die Parkgebühren sind hier zu hoch angesetzt, sicher um Stimmung zu machen. Als Leser interessiert mich nicht, was es für befindlichkeiten gibt, sondern welche Lösungen es gibt. Ich hatte die Woche 4 Stunden für ingesamt etwa 3 Euro in Innenstadtparkhäusern geparkt. Und an den anderen Tagen hab ich am Fächerbad geparkt und bin mit der City-Quattro-Karte reingefahren. Und dann gibt es auch noch den Karlsruher, fällt mir da ein. --Wilhelm Kawana Bühler Nachricht senden 13:00, 20. Okt 2006 (CEST)

wird nur dort geduldet

"wird nur dort geduldet" hört sich jetzt irgendwie so an, als ob normal sei, daß mehr geduldet wird. Dabei ist und bleibt es ja verboten. Tessarakt 16:50, 20. Okt 2006 (CEST)

Das kann ich nicht nachvollziehen, warum sich das so anhört als wäre normalerweise mehr erlaubt. Mach doch bitte einfach einen konstruktiven Vorschlag, wie man das besser schreiben kann. Was erlaubt und verboten ist, steht hier: StVO §12. --Wilhelm Kawana Bühler Nachricht senden 10:47, 21. Okt 2006 (CEST)
Da steht doch aber nicht, daß es verboten ist. --Me 20:39, 17. Nov. 2006 (CET)
So besser? Tessarakt 22:17, 17. Nov. 2006 (CET)

BMVBS zum Gehwegparken

Als amtliches Werk IMO Allgemeingut, ansonsten eh nur zusammekopierte Textbausteine ... Tessarakt 20:15, 16. Nov. 2006 (CET)

Sehr geehrter Herr Mueller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Oktober 2006.

Nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu benutzen oder sonst an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Wer auf dem Gehweg parkt, verstößt somit gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, es sei denn, das Gehwegparken ist ausdrücklich erlaubt. Die Erlaubnis auf dem Gehweg zu parken, ergibt sich entweder aus der Aufstellung des Zeichens 315 (*Parken auf Gehwegen) gemäß § 42 Abs. 4 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO). Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sind, wenn sie das Parken auf dem Gehweg erlauben wollen, an die Vorgaben der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) gebunden. Nach VwV-StVO zu Nummer 7 Parkflächenmarkierungen vor Zeichen 299 (Randnummer 2) darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann. Außerdem sollte danach das Parken auf Gehwegen nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt oder niedrig sind. Soweit die Rechtslage nach der StVO.

Sowohl die Durchführung der StVO und damit auch die Entscheidung, wo das Gehwegparken zugelassen wird, als auch deren Überwachung führen die Länder nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes (Art. 83, 84 GG) als eigene Angelegenheit aus. Dem Bund stehen insoweit keinerlei Eingriffs- oder Weisungsrechte zu. Sollten sich - wie Sie berichten - einzelne Gemeinden nicht an die Vorgaben der StVO halten, ist das sehr bedauerlich. Da für den ord-nungsgemäßen Vollzug der StVO aber - wie eben erwähnt - ausschließlich die Länder zuständig sind, bitte ich Sie, sich mit dem zuständigen Landesministerium in Verbindung zu setzen. In Baden-Württemberg ist dies das Innenministerium Baden-Württemberg, Abteilung Verkehrswesen, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart.

Die Vorschriften der StVO stehen Ihnen unter anderem im Internet auf der Homepage des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung www.bmvbs.de unter dem Link *Ver-kehr” - *Straße” - *Straßenverkehr” - *Straßenverkehrs-Ordnung” zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [Sachbearbeiterin]

Referat Bürgerservice und Besucherdienst Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Invalidenstr. 44 10115 Berlin buergerinfo@bmvbs.bund.de Tel.: 01888-300-3060 Fax: 01888-300-1942

Also Berliner Adresse gegen Stuttgarter austauschen und nochmal wech mit dem Teil :-) --Mueck 22:31, 16. Nov. 2006 (CET)
Tessarakt, machst du das bitte? --Wilhelm ''Kawana'' Bühler 10:16, 17. Nov. 2006 (CET)
Na aber selbstverfreilich. Mit den üblichen Keulen ("wird das Vertrauen in den Willen des Staates zur Durchsetzung der Rechtsordnung erschüttert" usw.) Tessarakt 22:18, 17. Nov. 2006 (CET)

Entwurf

So gut?


\Betreff{Durchführung der Straßenverkehrsordnung: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten\\ hier: Fach- und Rechtsaufsicht über den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe als zuständige Behörde}

\Anrede{Sehr geehrte Damen und Herren,}


\LyxGruss{Mit freundlichen Grüßen}

\begin{g-brief} nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu benutzen oder sonst an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Wer auf dem Gehweg parkt, verstößt somit gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, es sei denn, das Gehwegparken ist ausdrücklich erlaubt. Die Erlaubnis auf dem Gehweg zu parken, ergibt sich entweder aus der Aufstellung des Zeichens 315 (Parken auf Gehwegen) gemäß § 42 Abs. 4 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO). Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sind, wenn sie das Parken auf dem Gehweg erlauben wollen, an die Vorgaben der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) gebunden. Nach VwV-StVO zu Nummer 7 Parkflächenmarkierungen vor Zeichen 299 (Randnummer 2) darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann. Außerdem sollte danach das Parken auf Gehwegen nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt oder niedrig sind.

Die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten obliegt meines Wissens den unteren Verwaltungsbehörden, in Karlsruhe also dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Amt für Bürgerservice und Sicherheit, Bußgeldstelle. Trotzdem ist der Website der Straßenverkehrsstelle des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit (siehe Ausdruck) zu entnehmen, daß auf die Ahndung weitestgehend verzichtet wird.

Der Fußgänger ist auf dem ihm zugewiesenen Verkehrsraum stark eingeschränkt, Begegnungsverkehr ist zum Beispiel zumeist nicht ungehindert möglich.

Die Duldung dient offenbar auch nicht dazu, eine angeblich Parkraumnot zu beheben. Sie findet nämlich auch dann statt, wenn ein Parken auf der Fahrbahn zulässig wäre. So teilte mir die Straßenverkehrsstelle mit: "`Ist die Parkierung nicht vorgegeben, wird das Gehwegparken unter den veröffentlichten Voraussetzungen geduldet, auch über einer Restfahrbahnbreite von 3 Metern.

Das Nichteinschreiten der Behörde hat dazu geführt, daß die Achtung vor der Straßenverkehrsordnung allgemein sinkt. Die Verstöße beschränken sich bei weitem nicht auf den geduldeten Bereich. Diese Vorgänge sind aber auch insgesamt geeignet, das Vertrauen der Bürger in den Willen und die Fähigkeit des Staates zur Durchsetzung der Rechtsordnung zu erschüttern.

Ich möchte Sie daher hiermit bitten, in Ihrer nachgeordneten Behörde für rechtmäßiges Verwaltungshandeln zu sorgen.

Tessarakt 01:51, 18. Nov. 2006 (CET)


Das geht weit über die Stadtwiki:Ziele hinaus und ist mir viel zu dick aufgetragen. Ich denke, es ist für unsere Ziele interessanter, mal mit BuS einen Termin zu machen und sich drüber zu unterhalten, warum solche Einschätzung, wie sie aus dem Brief hervorgehen, zustandekommen.
Meine Frage oben bezog sich auf eine Anfrage beim Landesministerium, um deren Auffassung zu erfahren. --Wilhelm ''Kawana'' Bühler 16:06, 18. Nov. 2006 (CET)
Deren Auffassung sollte sein, daß Recht Recht bleiben muß, immerhin wird der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog nach Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden herausgegeben. Wenn ihr einen Kuschelpädagogik-Kurs mit BuS fahren wollt, bitteschön. Ich vertrete die Meinung, daß die, die das entschieden haben (auf politischer Ebene, Herr Behnle weiß in diesem Fall ganz sicher sehr genau, was in seiner Behörde abläuft), erwachsene Menschen sind, die wissen, was sie tun. Da kann ich mir eine Verständnisnummer sparen. Zumal meine Anfrage wegen der zwei im Artikel erwähnten Details wochenlang, auch nach Nachfrage, ignoriert wurde und erst nach Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet wurde. Tessarakt 17:33, 18. Nov. 2006 (CET)
Bitte zwischendurch Stadtwiki:Wikiquette lesen, ich denke, für mich endet die Diskussion mit diesem Beitrag.
Dass Du ignoriert wirst und die Stadtwiki-Gesellschaft nicht, könnte durchaus auch an den Umgangsformen liegen. --Wilhelm ''Kawana'' Bühler 17:48, 18. Nov. 2006 (CET)

Entscheidung des RegP

Habe meinen Blog-Eintrag dazu verlinkt. Falls gewünscht, könnt ihr natürlich auch den Text ins Stadtwiki kopieren und den Link löschen (als amtliches Werk ist der Text gemeinfrei). Tessarakt 20:02, 22. Mär. 2007 (CET)

Dieser Artikel sollte dringend von jemandem überarbeitet werden, der das von einem neutralen Standpunkt aus sieht. Das hier bei Parken sowohl zuviel Kontrolle als auch gleichzeitig zu wenig Kontrolle beschrieben wird, klingt nach Stimmungen und nicht nach Stadtwiki. --Wilhelm Kawana Bühler 21:04, 22. Mär. 2007 (CET)

Neue Regelungen zum Gehwegparken

Offenbar hat man die Duldungsregelungen zum Gehwegparken geändert, siehe http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus/businfo/3-gehwegparken/index_html

"Das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg kann nur dort geduldet werden, wo dies zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist. Insofern ist auf den baulichen Ausbauzustand und dem Querschnitt der Straße abzuheben. In älteren Stadtbezirken würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m verbleiben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Die Straßenverhältnisse sind im Stadtgebiet hinsichtlich der Fahrbahnbreite unterschiedlich. Parken "ohne Not" auf dem Gehweg ist somit nicht erlaubt."

Leider ist das jetzt irgendwie superschwammig geworden. Ist Gehwegparken jetzt nur erlaubt, wenn sonst keine 3 m übrig bleiben würden? --Tessarakt 09:51, 17. Aug. 2007 (CEST)

Sehr schön auf der von dir verlinkten Seite: "In der Praxis wird in den meisten Straßen in Karlsruhe mit zwei Rädern geparkt." - Und die anderen 2 hängen in der Luft? Was ist das denn für ein Satz? Habe mal das Kontaktform an das BUS benutzt. --Beate 10:21, 17. Aug. 2007 (CEST)
Das ist ein Seite, um über den Artikel "Parken" im Stadtwiki zu diskutieren. Nicht darüber, ob alle BuS-Texte verstehen können.
  1. man darf nicht auf dem Gehweg parken, sondern parkt auf der Straße
  2. würde man auf der Straße keine 3 Meter mehr frei lassen, darf man mit 2 Rädern auf dem Gehweg (und den anderen auf der Straße) parken und es wird geduldet.
  3. parkt man unter Umstand 2 auf dem Gehweg und lässt keine 1,2 Meter für Fußgänger frei, parkt man verbotenerweise.
Das Zitat von Tessarakt ist unvollständig, vgl. Website --Wilhelm Kawana Bühler 14:23, 17. Aug. 2007 (CEST)

Was wir schon alles haben :) Gibt ein Update dazu: http://geh-weg-vom-gehweg.blogspot.de/2013/02/karlsruher-duldungsregel-gekippt.html Vielleicht für den ein oder anderen Gehwegparker interessant.. --Beate 21:40, 27. Feb. 2013 (CET)