Diskussion:Hauptfriedhof

Aus dem Stadtwiki Karlsruhe:

Kategorie

Welcher Kategorie soll man diesen Artikel zuordnen? Mir fällt nix ein...--BeatePaland 13:59, 19. Apr 2005 (CEST)

Nachtleben? --Hauke
LOL. Und was vernünftiges? --BeatePaland 14:17, 19. Apr 2005 (CEST)
öffentliche Plätze oder Orte? --DJ 17:11, 19. Apr 2005 (CEST)
öffentliche einrichtungen? --Hauke Löffler 23:51, 19. Apr 2005 (CEST)
... und eine Grünanlage ist es auch Mueck 23:52, 19. Apr 2005 (CEST)
Habe mal [[Kategorie:Friedhöfe]] angelegt, kommen sicher ja noch mehr...--BeatePaland 15:55, 22. Apr 2005 (CEST)
Kategorie heißt mittlerweile Kategorie:Friedhof --Der Kawana 18:39, 3. Aug 2005 (CEST)

Wie wäre es mit Park oder Friedhof?--Berliner 11:53, 18. Jul. 2008 (CEST)

Links

Hallo, mir ist aufgefallen, dass einige Links (die der Stadt Karlsruhe Seite) nicht mehr existent sind. Vllt. kann diese jmd. erneut suchen? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Blubbs (DiskussionBeiträge) 12:12, 30. Apr. 2008)

Ja, sicherlich kann das jemand. Hilfe dabei ist immer gerne gesehen. -- :-) Stefan Lange 12:26, 30. Apr. 2008 (CEST)

Muslimische Bestattungen

...sind auch möglich, siehe http://www.ka-news.de/403051. Wo könnte man das einbauen? --Beate 19:12, 15. Mai 2010 (UTC)

Ewigkeitsgräber

Die Karlsruher Friedhöfe bieten an für eine doppelte Gebühr Ewigkeitsgräber zu erwerben, d.h. die Gräber werden nicht nach der gesetzlichen Ruhefrist abgeräumt sondern bleiben solange erhalten wie Grabpflege bzw die Existenz des Friedhofs gesichert ist. Ziel ist es dem Trend entgegenzuwirken, daß alte und teilweise aufwändig gestaltete Grabmäler von den Rechtsnachfolgern aus Kostengründen aufgegeben werden und so ein Teil der Friedhofskultur verschwindet. Weblink: [1]

"Einhergehend mit Änderung der Friedhofssatzung vom 28.12.2009 halten auch die Friedhöfe Durlach und Aue so genannte Ewigkeitsgräber als Produkt vor. Hier werden Grabstätten auf die Dauer von 40 Jahren erworben bzw. bestehende Grabstätten um 40 Jahre verlängert, die Gebühren hierfür werden im Voraus bezahlt. Diese Einnahmen werden zinsgünstig angelegt. Nach diesem Zeitraum fallen für diese Grabstätten künftig keine Gebühren mehr an. Die Grabstätte besteht danach so lange, bis sie entweder von dem jeweiligen Rechtsnachfolger aufgegeben wird, die Grabpflege nicht mehr sichergestellt ist, bei ungünstigen Kosten- und Zinsentwicklung das Kapital aufgebraucht ist oder aber der Friedhof oder der betreffende Friedhofsteil gem. § 10 BestattG Baden-Württemberg entwidmet wird. Hintergrund ist, dem Trend entgegenzuwirken, dass zunehmend alte und meist auch großzügige Grabanlagen von den Rechtsnachfolgern aufgegeben werden und als Folge davon von unseren Friedhöfen verschwinden. Die Friedhofsverwaltung trägt in großem Umfang die Verantwortung, dass die vielen positiven Wirkungen unserer Friedhöfe auch in Zukunft allen Menschen zur Verfügung stehen und das kulturelle Erbe erhalten und bewahrt bleibt." Quelle: Ortschaftsratprotokoll Durlach 06.2010 [2] --Ryukia 18:43, 30. Jun. 2010 (UTC)