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Was ist ein Gerücht?

Nach dem Rechtsstaatsprinzip gilt die Unschuldsvermutung solange noch ermittelt wird. Erst ein Gerichtsurteil wird den Sachverhalt gültig klären.

Ermittelt wird, das ist eine Tatsache. Ebenso sind die Rücktritte und wohl auch die Beschlüsse der Verteterversammlung Tatsachen. --Vox 10:58, 19. Okt 2006 (CEST)

Ein Gerüch ist etwas, das man nicht mit Sicherheit behaupten kann. Durch das häufige Auftauchen des Wortes "soll" sind die gemachten Aussagen sicher nicht sicher. Wenn dann feststeht wie es wirklich war, kann man das dann ja gerne schreiben.
Ich habe das "Gerücht" vor den Absatz mit den "soll"s gesetzt. Ich wollte damit nicht die Ermittlung, die Rücktritte oder die Beschlüsse in Frage stellen. -- :-) Stefan Lange 11:07, 19. Okt 2006 (CEST)
I.O.. Das ist bei Ermittlungsverfahren zwangsläufig immer so. Bis zu einer möglichen Verurteilung befindet sich die Angelegenheit immer im Zustand der noch unbewiesenen Anschuldigung. In diesem Sinne ist das dann immer ein Gerücht. :-)Vox 11:29, 19. Okt 2006 (CEST)
PS: Die "genannte Aussage" ist trotzdem korrekt! Der Hinweis im Kasten ist das eher nicht.:-) Vox
Wenn ichs mir recht überlege, hast Du wohl recht. Durch die "soll"s ist das Gerücht eigentlich schon ausreichend gekennzeichnet. -- :-) Stefan Lange 11:50, 19. Okt 2006 (CEST)
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