Bezirksverband der Gartenfreunde

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Geschäftsstelle

Dem Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe gehören 81 Vereine mit 8899 Mitglieder an (Stand Mai 2020).

Der Bezirksverband setzt sich für den Erhalt bestehender Kleingärten, sowie für die Bereitstellung und Planung neuer Anlagen ein. Er tritt für den Schutz der Umwelt in Zusammenarbeit mit den Behörden und Naturschutzverbänden

Allgemein

Der Bezirksverband ist Mitglied im Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg e.V.

Vertretungsberechtigter Vorstand
Alfred Lüthin, Vorsitzender / Lothar Batschauer, Schatzmeister
Vereinsregister
Amtsgericht Karlsruhe VR 567

Der Bezirksverband informiert über die planungsrechtlichen Ausweisungen von Kleingartenanlagen, die Gestaltung und Bewirtschaftung von Haus- und Kleingärten, Rechts- und Steuerfragen zu Haus und Garten

Er unterstützt und fördert die Jugend- und Frauenarbeit.

Der Verband bietet für seine Mitglieder und Funktionäre Versicherungen an.

Er vermittelt Beratungstermine, Darlehen für den Bau von Kleingartenanlagen, Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Ziele der Kleingartenorganisation:

  • Kleingärten als natürliche Lebensräume in der Stadt erhalten
  • den Menschen den unmittelbaren Kontakt mit der Natur schaffen und bewahren
  • Menschen zum umweltgerechten Gärtnern anleiten und motivieren
  • Eigeninitiative und Verantwortung im Umgang mit der Ressource Natur fördern

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Bericht über Jugend- und Frauenarbeit im Verbandsgebiet
  • Informationen über Fachtagungen, Lehrgänge und Wissenswertes zu den Themen
  • Vereinsrecht, Garten, Natur- und Umweltschutz
  • Inhaltliche Ausgestaltung der Verbandsphilosophie
    • "naturgemäß gärtnern - umweltbewusst leben"

Fläche Kleingärten

Im Verbandsgebiet bestehen derzeit 118 Kleingarten-Anlagen mit ca. 3,8 Mio qm.

Freie Kleingärten - Anmeldung/Bewerbung

Bei Interesse an einem Kleingarten wendet man sich an den jeweiligen Vorstand der bevorzugten Anlage oder an den Bezirksverband - Link Homepage Verzeichnis Kleingartenbörse.

Gartenabgabe

Ein Garten wird frei, wenn ein Kleingärtner seinen Pachtvertrag kündigt. Die Sachwerte wie Baulichkeiten und der Bewuchs werden von der Wertermittlungskommission des Bezirksverbandes nach den entsprechenden Richtlinien des Landesverbandes festgestellt.

Die Wertermittlung kann auch von einem „Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Kleingartenwesen” durchgeführt werden.

Werden Mängel festgestellt, wie nicht genehmigte Anbauten oder übergrosse Ziergehölze, so sind sie zu Lasten des Vorpächters zu beseitigen.

Adresse

Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
Schwetzinger Straße 119
76139 Karlsruhe
Telefon: (07 21) 3 52 88 - 0
Telefax: (07 21) 3 52 88 - 29
E-Mail: info(at)bvgfdka.de

Weblinks