Besenwirtschaft

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Eine Besenwirtschaft oder Straußwirtschaft ist ein von einem Winzer oder Weinbauern nur zeitweise geöffneter Gastbetrieb, in welchem vorwiegend Wein und einfache Speisen aus eigener landwirtschaftlicher Produktion angeboten werden.

Den Betrieb von Besenwirtschaften regelt das Gaststättengesetz, ergänzt von Verordnungen der Länder. Die Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt nur zwei Öffnungsperioden von insgesamt maximal vier Monaten und beschränkt die Anzahl der Sitzplätze auf maximal 40. Es dürfen nur kalte oder einfach zubereitete, warme Speisen angeboten werden. Bier darf nicht ausgeschenkt werden.

Ein außen angebrachter Besen, Strauß oder Kranz zeigte früher die Verkaufsstätte an. Hiervon leiteten sich die heute noch gebräuchlichen Namen wie Besen-, Strauß- oder Kranzwirtschaft ab. Umgangssprachlich wird die Besenwirtschaft auch einfach nur als Besen oder Straußen bezeichnet.

Um Karlsruhe und in den benachbarten Regionen gibt es eine Vielzahl von Besenwirtschaften.

Region Karlsruhe

Fauststadtbesen 
Pflegmühleweg 10, 75438 Knittlingen
Guggugsnescht 
Prof.-Hubbuch-Straße 21, 76703 Kraichtal-Neuenbürg [1]
Hexenbesen 
Schulstraße 40, 75438 Freudenstein
Hildes Besenstüble 
Heilbronner Straße 45, 75038 Großvillars
Kannenbesen 
Kraichtal-Unteröwisheim
Kelterhof 
Freudensteiner Straße 4, 75038 Großvillars
Waldenserbesen 
75038 Großvillars

Literatur

Besen-, Hecken- und Strausswirtschaften in Württemberg, Baden, Franken 2005 
Besen- Strausswirtschaften in diesen Regionen, erschienen im Wetterhuhn-Verlag ISBN 3-929426-11-0

Weblinks

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